Sie sind hier: Startseite / Aktuelles / Mitteilungen

Aktuelles

Verkehrsregeleung bei Bauarbeiten an und auf öffentlichen Straßen Meldung vom 22. August 2023

Im Zeitraum vom 28.08.2023 bis 08.09.2023 ist im Ortsteil Gutach die Ludwigstraße wegen Aufstellung eines Bohrgerätes und weiteren Bohrgeräten gesperrt.
 
Wir bitten um Beachtung.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Öffentliche Ausschreibung Meldung vom 18. August 2023

Maßnahme:   
Erneuerung der Eulenwaldbrücke über die Elz in Gutach im Breisgau
Auftraggeber:      
Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau
Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung auf Grundlage der VOB
Angebotseröffnung: Am Dienstag, 19.09.2023 um 10:00 Uhr (Zimmer 10)

Vollständiger Ausschreibungstext (15 KB)

Allgemeiner Hinweis an die Bevölkerung über Starkregenereignisse Meldung vom 15. August 2023

Was ist Starkregen? Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt: Auch fernab von Gewässern können Überflutungen auftreten. Diese werden ausgelöst durch kleinräumige kurze, aber intensive Regenereignisse – sogenannter Starkregen.   Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit intensiv regnet. Starkregen sind meist lokal begrenzt. Der Deutsche Wetterdienst warnt in drei Stufen: Starkregen: 15 bis 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 20 bis 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden.   Heftiger Starkregen: 25 bis 40 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 35 bis 60 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden.   Extrem heftiger Starkregen: mehr als 40 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder mehr als 60 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden.   Eine einheitliche Definition des Begriffs „Starkregen“ gibt es jedoch nicht. Der Begriff wird – je nach Kontext – für Regen unterschiedlicher Stärke und Intensität verwendet. Das Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg, beschäftigt sich mit Abflussereignissen, die meist oberhalb dessen liegen, was die Kanalisation ableiten kann. Unterschieden wird dabei zwischen einem seltenen, einem außergewöhnlichen und einem extremen sogenannten Abflussszenario.   Wo tritt Starkregen auf? Die Ereignisse in den letzten Jahren zeigen, dass grundsätzlich alle Regionen – auch in Baden-Württemberg – von dieser Naturgefahr betroffen sein können. Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen sehr überraschend auftreten. Die Vorwarnzeiten, in denen noch kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden können, sind deshalb sehr kurz oder gar nicht vorhanden. Insbesondere können auch kleinere Gewässer wie Bäche durch die Regenmengen plötzlich anschwellen, ausufern und zu Überflutungen führen.   Was passiert bei Starkregen? Bei Überflutungen durch Starkregen kann der Boden den Niederschlag nicht mehr oder nicht schnell genug aufnehmen. Das Wasser fließt auf der Geländeoberfläche in Richtung des nächstgelegenen Gewässers oder anderer Tiefpunkte des Geländes wie Gräben, Senken oder Kellerräume. Dabei können Überflutungen mit wenigen Zentimetern Tiefe insbesondere im Siedlungsbereich fast flächendeckend auftreten. Denn in Siedlungen sind die Böden größtenteils bebaut, also versiegelt. Über das Gebiet verteilt kann der Starkregen aber auch zu höheren Überflutungstiefen an unterschiedlichen Stellen führen. Vor allem in hügeligem oder bergigem Gelände haben durch Starkregen bedingte Sturzfluten hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut (wie Holz, Heu- und Silageballen) und erodierte Materialien (wie Boden oder Geröll) mit sich reißen. Dieses Material kann sich dann beispielsweise an Engstellen wie Verdolungseinläufen oder Brücken sammeln und sie verstopfen. Durch den dabei verursachten Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet und es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen. Auch in der Ebene kann Starkregen Überflutungen verursachen. Da die großen Wassermengen zumeist über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, kann das Wasser nicht unterirdisch abfließen und die Regenmengen überfluten weite Flächen. Insbesondere Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.   Wie kann man mit den Risiken durch Starkregen umgehen? Starkregen können zwar nicht grundsätzlich verhindert werden, aber Betroffene können Maßnahmen treffen, um die Risiken und Schäden zu minimieren. Aufgrund der kurzen Vorwarnzeit ist die Vorsorge besonders wichtig. Bürgerinnen oder Bürger, Unternehmen und Kulturinstitution können und müssen selbst aktiv vorsorgen und sich vor Schäden durch Starkregen schützen. (vgl. § 5 Abs.2 WHG). Besonders zielgerichtet können Sie Vorsorgemaßnahmen auf dem eigenen Grundstück ergreifen, wenn die Gefahren und Risiken am eigenen Standort aus Starkregenkarten bekannt sind. Für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer gibt es zahlreiche Informationsmaterialien zum Thema bauliche Vorsorge. Die Broschüre der Gemeinde gibt einen kurzen Überblick wie Sie Ihr Grundstück und Gebäude wirksam gegen Schäden von Starkregen wappnen können.   (Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW/ www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/was-ist-starkregen- )   Ihre Gemeindeverwaltung
mehr...

Sperrung des Spielplatz in Gutach St. Michael Meldung vom 07. August 2023

Der Spielplatz St. Michael in Gutach ist ab 21.08.2023 aufgrund Bautätigkeit für die Öffentlichkeit gesperrt.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung
 

Rentenantragstellung nicht möglich Meldung vom 01. August 2023

In der Zeit vom 27.07. bis 25.08.2023 können aufgrund der Abwesenheit und Urlaubsvertretung der zuständigen Sachbearbeiterin auf dem Rathaus in Bleibach keine Rentenangelegenheiten bearbeitet werden.
Auskünfte können jedoch bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Regionalzentrum Freiburg, Telefon-Nr.: 0761/20707-0 eingeholt werden.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Kein Mitteilungsblatt in den Kalenderwochen 32 und 33 Meldung vom 01. August 2023

Der Nussbaum Verlag hat Betriebsferien vom 07.08.2023 bis 18.08.2023 (Kalenderwoche 32/2023 und 33/2023).

In dieser Zeit erscheint kein Mitteilungsblatt.

Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt KW 31 ist Montag, 31. Juli 2023, 9:00 Uhr.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - 9. punktuelle Flächennutzungsplanänderung in Simonswald „Mattenhof“ und „Unterdörfle II“ Durchführung der frühzeitigen Beteiligung Meldung vom 01. August 2023

Allgemeinverfügung zu Einschränkungen bei Niedrigwasser ist ausgelaufen Meldung vom 01. August 2023

Durch die für Anfang August vorhergesagten Niederschläge ist mit einer Entspannung der Pegelstände in den Fließgewässern zu rechnen. Laut der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg liegt der abgeschätzte Abflusswert am Referenzpegel Gutach/Elz in der ersten Augustwoche über dem mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ) von ≤ 1,58 m³/s.

Vor diesem Hintergrund ist die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Emmendingen vom 16. Juni 2023 über die Einschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern und der Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von Sportanlagen und landwirtschaftlichen Flächen, die bis 31. Juli 2023 befristet war, mit diesem Datum ausgelaufen.

Für den Fall, dass sich in den nächsten Wochen wieder eine Niedrigwassersituation entwickelt, könnte es erforderlich sein, den Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern und die Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von Sportanlagen und landwirtschaftlichen Flächen erneut einzuschränken.

Grillstellen im Wald können wieder genutzt werden Meldung vom 01. August 2023

Aufgrund der feucht-kühlen Wetterlage der vergangenen Tage und der auf absehbaren Zeit niedrigen Waldbrandgefahr hat das Landratsamt Emmendingen das seit Mitte Juni geltende Feuerverbot an öffentlichen Grillstellen im und am Wald aufgehoben. Damit können die Grillstellen wieder genutzt werden. Auch wenn die akute Waldbrandgefährdung derzeit niedrig ist, rät das Landratsamt Emmendingen dennoch, mit Feuer an öffentlichen Feuerstellen vorsichtig umzugehen. Durch die lange Trockenheit liegen viele dürre Äste und Reisig im Wald, die bei sorglosem Umgang mit Feuer brennen können.
Das Forstamt bittet daher Waldbesucherinnen und Waldbesucher beim Aufenthalt im Wald weiterhin achtsam zu sein. Das Landratsamt weist zusätzlich und erneut darauf hin, dass grundsätzlich in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober im Wald nicht geraucht werden darf.