Wahlen

Landtagswahl am 08.03.2026

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08. März 2026

Öffentliche Bekanntmachung (PDF,275 KB)

Informationen zur Landtagswahl am 08.03.2026

Die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl am 08. März 2026 werden Ende Januar/Anfang Februar 2026 an die Wahlberechtigten versendet.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.
Wir bitten um Beachtung, dass die Briefwahlunterlagen erst nach Vorliegen der Stimmzettel bei der Gemeindeverwaltung verschickt werden können.
Sobald die Stimmzettel vorliegen, besteht die Möglichkeit, nicht nur die Briefwahlunterlagen zu beantragen, sondern auch direkt im Rathaus zu wählen.
In diesem Fall können die Wahlberechtigten ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen und vor Ort ihre Stimme abgeben.
Es ist ratsam die Briefwahl rechtzeitig zu beantragen, um eine pünktliche Abgabe der Stimme zu gewährleisten.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, e-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage [http://www.gutach.de] an. Den Link finden Sie auf unserer Startseite.
 
Beim Aufruf des Links zur Landtagswahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über
den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur den Anfangsbuchstaben gefolgt von einem*. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf die abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post / Amtsboten zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an klausmann@gutach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann, unter folgenden Kontaktmöglichkeiten,
Tel.: 07685/9101-14 oder per e-Mail: klausmann@gutach.de

Erklärfilm zur Landtagswahl

Hier gehts zum Film.

Bundestagswahl am 23.02.2025

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025.
Öffentliche Bekanntmachung (PDF,1,3 MB)

Die Wahlergebnisse zur Bundestageswahl finden Sie hier.

Bundestagswahlen

Bürgermeisterwahlen

Europawahlen

Gemeinderatswahlen

Kreistagswahlen

Landtagswahlen

2021

TypNameDatumGröße
Wahlergebnis Gemeinde Gutach (PDF,104 KB) 26.10.2023 104 KB
Wahlergebnis nach Wahlbezirken (PDF,28 KB) 26.10.2023 28 KB

2019

2016

TypNameDatumGröße
Zwischenergebnis (PDF,48 KB) 26.10.2023 48 KB
Zwischenergebnis Gesamt (PDF,88 KB) 26.10.2023 88 KB

2014

2011

TypNameDatumGröße
Zusammenstellung endgültiger Ergebnisse (PDF,77 KB) 26.10.2023 77 KB
Zwischenergebnis (PDF,38 KB) 26.10.2023 38 KB

2009