Gebühren und Beiträge

Benutzungsgebühren Freibad Gutach

Saisonkarten  
Für Kinder und Jugendliche von 6 - 16 Jahren 21,00 €
Für Erwachsene 50,00 €
Für Familien 90,00 €
ZweiTälerLand-Schwimmbad-Card
(Gilt für alle Schwimmbäder des ZweiTälerLandes!)
 
Familien mit Kindern unter 16 Jahren 130,00 €
Jugendliche von 6 - 16 Jahren, Schüler und Studenten mit Ausweis 45,00 €
Dutzendkarten  
Für Kinder und Jugendliche von 6 - 16 Jahren                                       13,00 €
Für Erwachsene   25,00 €
Einzelkarten  
Für Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis                                  1,50 €
Für Erwachsene 2,50 €

Kinder bis zu 6 Jahren in Begleitung von Erziehungsberechtigten haben freien Eintritt.

Entsorgung von Abwässern aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Abfuhrgebühren
Art der Anlage Gebühr
Kleinkläranlagen je m ³ 25,60 €
Geschlossene Grube je m³ 19,20 €

Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.

Friedhofsgebühren

Ganztagesgrundschule

Tarif Monatlicher Betrag
Frühbetreuung
(Mo - Fr, 7:00 bis 8:00 Uhr)
35,00 €
Mittagsbetreuung für Kinder, die nicht zur Ganztagesgrundschule angemeldet sind 
(Mo - Do, 12:30 - 14:00 Uhr)
35,00 € zzgl. Mittagessen
Mittwochsbetreuung 
(Mi, 12:30 - 16:00 Uhr)
25,00 € zzgl. Mittagessen
Mittagessen mit Ganztagesunterricht
(Mo, Di, Do)
45,00 €
Mittagessen 1-mal die Woche 15,00 €
Unterjährige An-/Abmeldung 12,00 €

Der Besuch der dreitägigen Ganztagesgrundschule (montags / dienstags / donnerstags) sowie der nachmittägliche Fahrdienst ist kostenlos.

Für weitere Informationen und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat.
Frau Anja Weber
Tel.: +49 (7681) 8563
Fax: +49 (7681) 490383
E-Mail: grundschule-ztl@gutach.de
www.gs-zweitaelerland.de

Kinderkrippe "Schatzkiste"

Bei Interesse an einem Kinderkrippenplatz kontaktieren Sie bitte die Krippenleitung.
Frau Mercedes Kury-Hauk
Tel.: 07685 / 9101-77
schatzkiste@gutach.de

Kleineinleiterabgabe

Abgabe je Einwohner und Jahr: 28,00 €

Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Verwaltungsgebühren

Wasser- und Abwassergebühren

Für Abwasser- und Abwasserzählergebühren muss keine Mehrwertsteuer entrichtet werden.