Aktuelles

Meldung vom 03. Dezember 2025

Weihnachtsmarkt der Grundschule Zweitälerland | Vollsperrung der Alexanderstraße

Am Freitag, 05.12.2025 ist die Alexanderstraße auf Höhe der Grundschule Zweitälerland von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr voll gesperrt.
Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 04. Dezember 2025

! Achtung Betrugsmasche !

Derzeit werden Unternehmen und Privatpersonen in unserer Gemeinde von Betrügern kontaktiert. Die Täter geben vor, für unsere Bürgerinformationsbroschüre zu arbeiten und behaupten, dass man bestehende Einträge für einen Sonderpreis verlängern kann.

Bitte reagieren Sie auf diese Kontaktaufnahme nicht!
Geben Sie keine persönlichen Daten heraus und hinterfragen E- Mails und Anrufe.

Melden Sie verdächtige Vorfälle bei uns im Rathaus (Tel.: 07685 9101-0 | Mail: gemeinde@gutach.de) oder beim Polizeirevier Waldkirch (07681 40740).
Vielen Dank!

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 04. Dezember 2025

Kein Mitteilungsblatt in den Kalenderwochen 52/2025 und 01/2026

Der Nussbaum-Verlag hat Betriebsferien vom 22.12.2025 bis 01.01.2026 (Kalenderwoche 52/2025 und 01/2026).
In dieser Zeit erscheint kein Mitteilungsblatt.

Wir bitten um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 03. Dezember 2025

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen  und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Daten von Gruppen von Wahlberechtigten (Gruppenauskünfte) erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.
Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder vernichten.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Gutach im Breisgau, Bürgerbüro, Dorfstr. 33,
79261 Gutach im Breisgau eingelegt werden.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Meldung vom 03. Dezember 2025

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Gutach im Breisgau, Bürgerbüro. Dorfstr. 33, 79261 Gutach im Breisgau eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf

Meldung vom 25. November 2025

Standesamt am 03.12.2025 geschlossen

Am Mittwoch, den 03.12.2025 bleibt das Standesamt wegen einer Fortbildung geschlossen.
Am 04.12.2025 sind wir wieder für Sie da.

Ihre Gemeindevewaltung

Meldung vom 19. November 2025

Das DRK ruft zur guten Tat auf: Blutspenden werden täglich gebraucht

Blut wird täglich zur Behandlung von Patient*innen in Krankenhäusern benötigt. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen sich jetzt einen Termin zur Blutspende zu reservieren. Wer sich nach einem vollen und stressigen Arbeitstag fragt, was wirklich wichtig war, wird sehr selten antworten können, dass er ein Leben gerettet hat. Es sei denn, er war Blut spenden! Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen etwa 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspende ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Das DRK appelliert daher: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Ein gutes Gefühl – für sich und andere: Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knappe 15 Minuten. Im besten Fall hilft eine einzige Blutspende gleich drei Menschen - denn aus ihr entstehen mehrere Blutpräparate. Ein kleiner Pieks, der viel bewirken kann - auch für die Spender*innen selbst: Denn Blut spenden rettet nicht nur Leben, sondern kann auch durch den kleinen Gesundheitscheck vor jeder Spende die eigene Gesundheit fördern. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blutspende erfahren Spender*innen ihre eigene Blutgruppe - eine Information, die im Notfall lebensrettend sein kann. So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken . Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises anmelden und medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärztliches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohlverdiente Ruhepause mit leckeren Snacks. Wer sich nicht sicher ist, ob er/sie als Blutspender*in infrage kommt, der kann online vorab den Spendecheck machen. Nora Löhlein, Presseprecherin des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg - Hessen ermutigt: „ Blut spenden dürfen im Prinzip alle gesunden Menschen ab 18 Jahren, die mindestens 50 Kilogramm wiegen. Männer können alle zwei Monate spenden, Frauen alle drei. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht mehr. Wer unsicher ist, nimmt am besten einen Freund oder Freundin mit. Zusammen Gutes tun, ist doppelt schön ." Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern.
v. l. n. r.: Bürgermeister-Stellvertreterin Margit Haas aus Freiamt / Vorsitzender der Kreisverkehrswacht Emmendingen Jerry Clark / Bürgermeister-Stellvertreterin Martina Kury aus Elzach / Bürgermeister-Stellvertreter Michael Kefer aus Teningen
Meldung vom 18. November 2025

Mitgliederversammlung der Kreisverkehrswacht Emmendingen: Verkehrsunfälle verhüten und die Verkehrssicherheit fördern

Simonswald – Die Kreisverkehrswacht Emmendingen e. V. hat im Rahmen ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung, am 12.11.2025 in Simonswald, auf ein ereignisreiches und erfolgreiches Geschäftsjahr zurückgeblickt. Vorstand, Mitglieder und Gäste erhielten umfassende Einblicke in die vielfältigen Maßnahmen zur Verkehrssicherheitsarbeit im Landkreis sowie in die finanzielle Entwicklung des Vereins. Auf Einladung von Bürgermeisterin Britta Dohmen versammelten fand die diesjährige Versammlung im Kulturhaus Simonswald statt.
 
Intensive Verkehrspräventionsarbeit im gesamten Landkreis
Der Vorsitzende Jerry Clark stellte in seinem Bericht die umfangreichen Aktivitäten des vergangenen Jahres vor. Es fanden zahlreiche Aktionen und Präventionsmaßnahmen statt, die Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen erreichten.
 
Berufsschulen und Gymnasien:
An mehreren Schulen – darunter die Carl-Helbing-Schule Emmendingen, das Berufsschulzentrum Waldkirch und das Goethe-Gymnasium Emmendingen – wurden Verkehrssicherheitsprogramme für junge Erwachsenen durchgeführt. Die Veranstaltungen leisteten einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Zielgruppe für Risiken im Straßenverkehr. Im Mittelpunkt standen die Themen Alkohol und Drogen, Ablenkung im Straßenverkehr und das richtige Verhalten im Falle von Verkehrsunfällen.
 
Projekt „Verkehrswacht für Kids“:
Die ehrenamtlichen Moderatorinnen und Moderatoren investierten 305 Stunden, um Kinder frühzeitig an Verkehrsregeln und sicherheitsbewusstes Verhalten heranzuführen. Die Kids-Moderierenden besuchen die Kindergärten der Region und üben mit den Kindern das sichere Überqueren der Straße. Das Projekt wird von der Unfallkasse Baden-Württemberg gefördert.
 
Jugendverkehrsschule:
In den Betrieb und Ausstattung der Jugendverkehrsschule wurde erneut investiert. Die Einrichtung befindet sich weiterhin auf einem provisorischen Gelände in Winden, bis zu einem erwarteten Neubau in Emmendingen-Wasser. Besonders lobend wurde das ehrenamtliche Engagement von Armin Moser (Elzach) erwähnt. Herr Moser kümmert sich um die Wartung und Reparatur Schulungsfahrräder auf dem Übungsplatz in Winden, die bei den täglichen Schulungen einem hohen Verschleiß unterliegen.
 
Info-Veranstaltungen/Verkehrssicherheitstage:
Darüber hinaus war die Kreisverkehrswacht bei zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen beteiligt – u. a. beim Radmarkt in Emmendingen, beim Familientag des Schwarzwaldzoos in Waldkirch und bei der Jubiläumsveranstaltung der Freiwilligen Feuerwehr Denzlingen. Präsenz zeigte die Vorstandschaft beim 100-jährigen Jubiläum der Deutschen Verkehrswacht in Berlin und zum 75-jährigen Bestehen der Landesverkehrswacht (Sitz in Asperg).
 
Aktionen zum Schulanfang
Im Landkreis Emmendingen kommen in allen Kommunen die bekannten Banner „Schule hat begonnen“ zum Einsatz. Die Beschaffung der Spannbänder wird durch die Landesverkehrswacht mit finanzieller Unterstützung der Unfallkasse Baden-Württemberg ermöglicht.  Außerdem wurden wieder mehrere Hundert Warnwesten an die Schülerinnen und Schüler der neuen ersten Klassen der Grundschule ausgegeben.
 
Jugendarbeit
Jugendsprecherin Danielle Clark, die gleichzeitig auch als Landesjugendsprecherin der Landesverkehrswacht amtiert, berichtete über die Förderung der Jugendarbeit in der Verkehrswacht. Insbesondere durch die jüngsten Projekte, wie z. B. der Verkehrsparcours für Kindergärten, konnten auch jüngere Menschen für die Präventionsarbeit begeistert werden. Das Landesjugendtreffen, das auch Kindern und Jugendlichen, die nicht Mitglied sind, offenstand, war ein voller Erfolg. Es soll auch im kommenden Jahr wieder stattfinden.
 
Mitgliederentwicklung
In den Jahren 2024/2025 gab es eine sehr positive Entwicklung. Insgesamt konnte die Kreisverkehrswacht 13 neue Mitglieder begrüßen. Die Zahl der Mitglieder stieg auf aktuell 78.
 
Stabile Finanzen – Ausgaben klar im Sinne der Präventionsarbeit
Schatzmeisterin Franzi Stövhase erstellte einen transparenten und soliden Kassenbericht.
Der Großteil der Ausgaben floss direkt in die Verkehrsprävention. Insgesamt investierte der Verein 17.520 Euro in Projekte wie:
Aktionen für junge FahrerSchulwegsicherheitPräventionsarbeit in Kindergärten Jugendarbeit im Verein

Kooperationen und Dank
Der Vorstand dankte allen Ehrenamtlichen, Unterstützern, Partnern und Behörden für das große Engagement. Besonders hervorgehoben wurde:
die Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau, die 2025 eine Spende über 2.000 Euro für neue Kinder-Warnwesten bereitstellte,die Unfallkasse Baden-Württemberg und die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg für die langjährige Förderung zentraler Präventionsprojekte.Die Staatsanwaltschaft Freiburg und das Amtsgericht Waldkirch für die regelmäßige Zuweisung von Geldbußen und Auflagen, die der gemeinnützigen Arbeit des Vereins zugutekommen.Das Landratsamt Emmendingen, namentlich Herr Landrat Hanno Hurth, für die stets gute und unterstützende Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich der Jugendverkehrsschule.Die Städte und Gemeinden und deren Bauhöfe, die sich bei der alljährlichen Aktion zum Schulanfang aktiv für die Sicherheit auf dem Schulweg einbringen.Das Polizeipräsidium Freiburg, für die wertvolle Verkehrssicherheitsarbeit, insbesondere im Rahmen der Radfahrausbildung in den Grundschulen.
 
Ehrungen
Für 10 Jahre Mitgliedschaft: Volker Disch und Harald Lickert.
Für 60 Jahre Mitgliedschaft: Stadt Elzach, Gemeinde Freiamt, Gemeinde Teningen.

Meldung vom 18. November 2025

Inbetriebnahme der halbanonymen Urnengemeinschaftsanlage auf dem Bleibacher Friedhof

Auf dem Friedhof in Bleibach wurde eine neue halbanonyme Urnengemeinschaftsanlage offiziell in Betrieb genommen. Mit dieser Anlage erweitert die Gemeinde Gutach im Breisgau ihr Bestattungsangebot um eine zeitgemäße und pflegeleichte Bestattungsform, die dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach einer würdevollen, aber zugleich unkomplizierten Ruhestätte entspricht.

Die neue Urnengemeinschaftsanlage bietet Platz für mehrere Urnenbestattungen in einer harmonisch gestalteten Anlage. Die einzelnen Grabstellen sind nicht individuell gekennzeichnet; stattdessen werden die Namen der Verstorbenen auf einem gemeinsamen Gedenkstein (Stele) mittels  vordefinierten Metallschildern mit Namen, sowie Geburts- und Sterbedaten angebracht (Beispiel wie auf dem Foto). So bleibt die Erinnerung an die Verstorbenen erhalten, während die Pflege der Anlage durch die Gemeinde übernommen wird. Direkt neben den Steinstelen gibt des für die trauernden Angehörigen die Möglichkeit Blumen oder Grabschmuck abzulegen. Wir verweisen hier auf § 16e der Friedhofssatzung der Gemeinde Gutach im Breisgau.
In Kürze wird auch auf dem Friedhof in Gutach eine solche Anlage in Betrieb genommen werden.
 
Mit der Umsetzung dieser Anlagen trägt die Gemeinde den sich wandelnden Bedürfnissen in der Bestattungskultur Rechnung. Die halbanonyme Urnengemeinschaftsanlage verbindet die Idee der Gemeinschaft und der Schlichtheit mit einem würdevollen Ort des Gedenkens.
Die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Gutach im Breisgau steht allen Interessierten für Fragen zur neuen Bestattungsform sowie zur Belegung der Anlage gerne zur Verfügung.

Meldung vom 31. Oktober 2025

Grundsteuer und Gewerbesteuer IV. Quartal 2025

Am 15. November 2025 werden die Grundsteuer- und die Gewerbesteuervorauszahlungen für das IV. Quartal 2025 fällig.
Zu diesen Quartalszahlungen werden keine gesonderten Bescheide verschickt.
Die Höhe der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer ersehen Sie aus den zuletzt zugestellten Jahres- bzw. Änderungsbescheiden.
Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge unter Angabe des Buchungszeichens, sofern Sie der Gemeindekasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.
Möchten Sie zukünftig die fälligen Beträge der Gemeinde Gutach im Breisgau auch abbuchen lassen, erhalten Sie bei uns ein entsprechendes Formular.
Rufen Sie an auf der Gemeindekasse 07685/9101-18. Sie können die Abbuchungsermächtigung auch auf unserer Homepage unter dem Reiter Bürgerservice/Online-Formulare finden.
Ihre Gemeindeverwaltung