Aktuelles

Meldung vom 22. Juni 2026

Aktuelle Stellenausschreibungen

Willkommen bei der Gemeinde Gutach im Breisgau.

Unser Team braucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung. Sie suchen eine neue Herausforderung? Dann haben wir genau das passende Angebot für Sie:

- Sachbearbeitung (a) in Vollzeit.(befristet auf 2 Jahre)
- Stellv. Rechnungsamtsleitung (a) in Vollzeit (unbefristet)

Die Stellenanzeigen finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Meldung vom 02. Juli 2026

Das Bürgermeisteramt informiert

Aufgrund unseres Betriebsausfluges bleibt das Rathaus sowie der Bauhof am Freitag, 03. Juli 2026, ganztägig geschlossen.
Am Montag, 06.07.2026, sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.
Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 30. Juni 2026

Hinweise zur Garagennutzung

Aus aktuellem Anlass geben wir folgenden Hinweis:
 
Garagen sind in erster Linie dafür gedacht, Kraftfahrzeuge sicher und trocken unterzustellen. Die Garagenverordnungen und die Landesbauordnung (LBO) sollen dauerhaft sicherstellen, dass Garagen tatsächlich zum Parken genutzt werden – und nicht als Lagerraum oder Werkstatt dienen. Der Grund: Weniger zweckentfremdete Garagen bedeuten mehr freie Parkplätze auf der Straße. Grundsätzlich gilt, dass in der Garage nur Kraftfahrzeug und ansonsten nur Gegenstände gelagert werden dürfen, die zum Kraftfahrzeug gehören oder den Garagenzweck nicht beeinträchtigen. Dazu zählen z.B. Autozubehör wie: Wagenheber, Autoreifen, Starthilfekabel und Ersatzbirnen, Kindersitz, Warndreieck, Reinigungsmittel und Scheibenreiniger, Schmier- und Frostschutzmittel, Verbandskasten, Dachboxen und Gepäckträger usw. Natürlich ist das Abstellen von Fahrrädern auch erlaubt, sofern und das solange das Kraftfahrzeug noch Platz findet. Nicht zulässig ist die Nutzung z.B. als Spielzimmer, Gästezimmer, Verkaufsraum, Büro oder Abstellkammer, für Gartenmöbel oder die Lagerung von Skiausrüstung etc. Dies stellt einen bau- und nutzungsrechtlichen Verstoß dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
 
Wir bitten um Beachtung.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 23. Juni 2026

Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Emmendingen

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze herrscht im gesamten Landkreis Emmendingen eine hohe Waldbrandgefahr (Stufe 4). Das Kreisforstamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um höchste Vorsicht. Schon kleine Unachtsamkeiten können katastrophale Folgen haben. Bitte 
Sie unbedingt folgende Regeln:

Rauchen im Wald ist verboten:

Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Schon eine weggeworfene Zigarettenkippe kann dürres Laub oder trockenes Gras entzünden.

Vorsicht beim Parken:
Heiße Fahrzeugteile wie der Katalysator können trockene Vegetation in Brand setzen. Fahrzeuge sollten nicht im trockenen Gras am Waldrand abgestellt werden.

Arbeitsgeräte sauber halten:
Land- und forstwirtschaftliche Geräte sollten frei von trockenem Material gehalten werden, um Funkenflug zu vermeiden.

Kein offenes Feuer:
Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf Grillplätzen erlaubt. Mitgebrachte Grillgeräte sind im Wald nicht gestattet. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

Im Ernstfall schnell handeln:
Wer Rauch oder Feuer im Wald entdeckt, sollte sofort den Notruf 112 wählen und die Feuerwehr verständigen. Eine schnelle Meldung hilft, das Ökosystem Wald aktiv zu schützen.

Meldung vom 23. Juni 2026

Sondernutzung an öffentlichen Straßen

Die Alte Ziegelei ist im Bereich Hausnr. 26/28 in Gutach-Bleibach wegen Stellung eines Fertigkellers vom 30.06.2026 - 09.07.2026 voll gesperrt.
 
Wir bitten um Beachtung.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 11. Juni 2026

Grundsteuer – Jahreszahler 2026

Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass zum 01.07.2026 die Grundsteuer der Jahreszahler fällig ist.
Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag unter Angabe des Buchungszeichens, sofern Sie der Gemeindekasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.
Wollen Sie zukünftig auch Jahreszahler werden? Die gesamte Jahresgrundsteuer ist dann am 01.07. jeden Jahres fällig.

Wenden Sie sich an die Gemeindekasse, Tel. 07685/9101-19 oder E-Mail: kasse@gutach.de
Möchten Sie zukünftig die fälligen Beträge der Gemeinde Gutach im Breisgau auch abbuchen lassen, erhalten Sie bei uns ein entsprechendes Formular, rufen Sie an auf der Gemeindekasse 07685/9101-19. Sie können die Abbuchungsermächtigung auch auf unserer Homepage unter dem Reiter Bürgerservice/Online-Formulare finden.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 10. Juni 2026

STADTRADELN 2026

Wer regelmäßig mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, schützt nicht nur das Klima. Mit Bewegung an der frischen Luft lebt man gesünder, ist kreativer und fühlt sich besser.
Vom 14.06.2026 bis zum 04.07.2026 nimmt die Gemeinde Gutach im Breisgau an der Aktion STADTRADELN teil und alle Bürgerinnen und Bürger, Schulen, Vereine und Unternehmen sind aufgerufen, mitzumachen und gemeinsam Fahrradkilometer zu sammeln. Motivieren auch Sie sich dazu, auf dem Weg zur Arbeit umzusatteln und machen Sie mit einer eigenen Gruppe beim Stadtradeln mit.

Schritt 1: Team (und Unterteams) anmelden unter: www.stadtradeln.de/kommunenname.
Schritt 2: Losradeln!

Bei Rückfragen dürfen Sie sich gerne an Frau Spitz unter Tel.: 07685/9101-11 oder per E-Mail an spitz@gutach.de wenden.

Meldung vom 02. Juni 2026

Überprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet in den kommenden Wochen die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen durchgeführt wird.
 
Diese Kontrolle dient der Sicherheit aller Friedhofsbesucher, da nicht ausreichend befestigte Grabsteine eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen können. Hier verweisen wir auf §§ 14 und 19 der Friedhofssatzung Gutach im Breisgau.
 
Die Überprüfung erfolgt durch Mitarbeiter der Gemeinde. Beanstandete Grabmale werden mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, in diesen Fällen unverzüglich für die erforderliche Instandsetzung zu sorgen.
 
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
 
Wir bitten um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 02. Juni 2026

WARNMELDUNG // Häufung von betrügerischen Anrufen mit der Masche "Falscher Polizeibeamter" - Polizei bittet um Mitteilung unter Notrufnummer 110

Über das Pfingstwochenende (23./25.05.2026) kam es im Landkreis Lörrach, insbesondere in Rheinfelden, zu einer Anrufwelle mit der Masche "Falscher Polizeibeamter". Aktuell (Dienstag, 26.05.2026) dauert diese Welle an!
 
Im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg kommt es täglich zu weiteren betrügerischen Anrufen mit dieser oder ähnlichen Maschen.
 
Die Polizei bittet sowohl Geschädigte, die bereits Geld oder Wertgegenstände an die Täter übergeben haben, als auch Bürgerinnen und Bürger, die solche Anrufe erhalten haben, sich umgehend unter der Notrufnummer 110 mit der Polizei in Verbindung zu setzen, wenn möglich auch schon während des laufenden Telefonats mit den vermeintlichen Betrügern.
 
Folgende Tipps sollten Sie beachten:
 
   - Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder diese
     telefonisch bei Ihnen einfordern.
 
   - Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und
     finanziellen Verhältnisse.
 
   - Seien Sie stets misstrauisch!
 
   - Rufen Sie im Verdachtsfalle die Polizei um Hilfe! Wählen Sie
     dazu die Notrufnummer 110, nachdem Sie das Gespräch mit den
     möglichen Betrügern durch Auflegen beendet haben.
 
   - Sprechen Sie mit Vertrauten über verdächtige Anrufe!
 
   - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
 
Geben Sie Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf.
Nur so werden Sie Betrüger los. Das ist keinesfalls unhöflich!
 
Auflegen sollten Sie, wenn:
 
   - Sie nicht sicher sind, wer anruft.
 
   - Sie der Anrufer nach persönlichen Daten und Ihren finanziellen
     Verhältnissen fragt, z.B. ob Sie Bargeld, Schmuck oder andere
     Wertgegenstände im Haus haben.
 
Bitte sprechen Sie, thematisieren Sie, warnen und informieren Sie Ihre lebensälteren Familienmitglieder über diese Betrugsformen.
 
Hinweise und Tipps finden Sie unter https://www.polizei-beratung.de/
 

Meldung vom 21. Mai 2026

Überprüfung der Grabmale auf den Friedhöfen

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass auf den Friedhöfen im Gemeindegebiet in den kommenden Wochen die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen durchgeführt wird.
Diese Kontrolle dient der Sicherheit aller Friedhofsbesucher, da nicht ausreichend befestigte Grabsteine eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen können. Hier verweisen wir auf §§ 14 und 19 der Friedhofssatzung Gutach im Breisgau.
Die Überprüfung erfolgt durch Mitarbeiter der Gemeinde. Beanstandete Grabmale werden mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, in diesen Fällen unverzüglich für die erforderliche Instandsetzung zu sorgen.
 
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
 
Wir bitten um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.
 
Ihre Gemeindeverwaltung