Aktuelles

Meldung vom 05. Februar 2026

Wasserzähler-Wechsel in der Gemeinde Gutach im Breisgau

Ab dem 01.02.2026 werden in der Gemeinde Gutach im Breisgau durch unsere Gemeindemitarbeiter, aufgrund Vorschrift des Eichamtes Baden-Württemberg, die Wasserzähler ausgewechselt, welche im Zeitraum von 2026 bis 2027 ablaufen. Um die Auswechslung zu erleichtern, werden die
Grundstückseigentümer/-innen gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Zähler ungehindert zugänglich sind. Auch in diesem Jahr verbaut die Gemeinde Gutach im Breisgau Funkzähler, um den Aufwand, die Kosten und die Fehlerquote der Ablesungen zu minimieren.
Wer keinen Funkzähler möchte, muss bei der Gemeinde Gutach im Breisgau einen Widerspruchsantrag stellen. Dieser ist über die Gemeindekasse erhältlich, kasse@gutach.de.

Die Kosten der Ablesung werden den Eigentümer/-innen in Rechnung gestellt.

Meldung vom 05. Februar 2026

Öffnungszeiten über Fasnet

Am Schmutzige Dunschdig, 12.02.2026, ist das Rathaus von 08:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr geöffnet. Von Freitag, 13.02.2026 bis Dienstag, 17.02.2026 ist die Gemeindeverwaltung ganztägig geschlossen. In dringenden Fällen der Wasserversorgung ist unter der Telefon-Nr. 0175/603655 ein Notdienst eingerichtet. Ab Mittwoch, 18.02.2026 sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 04. Februar 2026

Redaktionsschluss wird vorverlegt

Wegen der Fasnachtstage wird der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt Nr. 8 (Erscheinungstag: 18.02.2026) auf Donnerstag, 12.02.2026, 9:00 Uhr vorverlegt.

Wir bitten um Beachtung!
Ihre Gemeindeverwaltung

Copyright: Polizei BW
Meldung vom 29. Januar 2026

Polizeiliches Einsatztraining am 04. & 05. Februar im Orsteil Gutach

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass am Mittwoch, 04.02. und Donnerstag, 05.02.2026 ein polizeiliches Einsatztraining im Ortsteil Gutach stattfindet.
Jeweils im Zeitraum von ca. 09:00 – 16:00 Uhr im Objekt Alexanderstraße 14, Gutach im Breisgau. Hierzu wird u.a. auf dem Latschari-Platz eine Kräftesammelstelle eingerichtet. 
Es handelt sich lediglich um Übungen und keinen Einsatz!

Wir bitten von Anrufen bei der Polizei abzusehen und um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 29. Januar 2026

Neue Ratgeber zur Vorsorge für Krisen und Katastrophen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat einen neuen Ratgeber zur persönlichen Vorsorge für Krisen und Katastrophen veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BBK unter www.bbk.bund.de/Vorsorge.
Zudem liegen mehrere Exemplare der Broschüre im Rathaus zur Mitnahme aus.

Meldung vom 28. Januar 2026

Informationen zur Landtagswahl am 08. März 2026

Die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl am 08. März 2026 werden Ende Januar/Anfang Februar 2026 an die Wahlberechtigten versendet.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.

Wir bitten um Beachtung, dass die Briefwahlunterlagen erst nach Vorliegen der Stimmzettel bei der Gemeindeverwaltung verschickt werden können.
Sobald die Stimmzettel vorliegen, besteht die Möglichkeit, nicht nur die Briefwahlunterlagen zu beantragen, sondern auch direkt im Rathaus zu wählen.
In diesem Fall können die Wahlberechtigten ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen und vor Ort ihre Stimme abgeben.
Es ist ratsam die Briefwahl rechtzeitig zu beantragen, um eine pünktliche Abgabe der Stimme zu gewährleisten.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 23. Januar 2026

Gehwegabsenkungsarbeiten

Seit Montag, 19.01.2026, werden im Ortsteil Gutach Gehwegabsenkungsarbeiten durchgeführt. Diese finden in den nächsten 3 Wochen in der Gartenstraße, Alexanderstraße und im Tannenweg statt. Der Verkehr ist dadurch nicht beeinträchtigt.
Die Fußgänger werden entsprechend umgeleitet.

Wir bitten um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 21. Januar 2026

Gemeindeverwaltung per Mail nicht erreichbar

Die gesamte Gemeindeverwaltung ist am Donnerstag, 22. Januar 2026 auf Grund einer Serverumstellung voraussichtlich den gesamten Tag nicht per E-Mail erreichbar.
Das Rathaus ist weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Per Telefon sind wir ebenfalls für Sie erreichbar.

Wir bitten um Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 20. Januar 2026

Neues Landesgaststättengesetz (LGastG)

Vorübergehender Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass (ehem. Gestattung/Ausschankerlaubnis) Seit dem 01.01.2026 gilt eine Neufassung des Landesgaststättengesetzes. Die Neufassung des Gesetzes soll Bürokratie abbauen und die Eigenverantwortung der Veranstalter stärken. Für vorübergehende Gaststättengewerbe besteht eine Anzeigepflicht gem. § 2 Abs. 2 LGastG. Die Regelungen zu den Sperrzeiten, Sonn- und Feiertagsgesetz, Hygienebestimmungen etc. bleiben allerdings wie gehabt bestehen. Das neue LGastG betrifft alle, die gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Vereine sind nur dann betroffen, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen. Durch das neue Gaststättengesetz wird die Erlaubnispflicht im Bereich der bisherigen Gestattungen durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Die Anzeige kann nicht mündlich erfolgen. Künftig ist dieses Formular (PDF,65 KB ) zur Anzeige der Veranstaltung zu verwenden. Die Anzeige für die Veranstaltung muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Ab dem 01.01.2026 erhalten die Veranstalter keine Gestattung (Erlaubnis) mehr von der Gemeindeverwaltung. Es wird stattdessen eine Bestätigung über die rechtzeitige Anzeige an den Veranstalter verschickt. Die Anzeige ersetzt keine anderweitig erforderlichen Genehmigungen. Bestehende gesetzliche Vorgaben, Auflagen oder Erlaubniserfordernisse bleiben hiervon unberührt. Weitere Informationen finden Sie hier: Landesgaststättenbesetz – Informationen für Gastgewerbetreibende (PDF,188 KB ) Gesetzesblatt für Baden-Württemberg 2025, Nr. 119 vom 02. Dezember (PDF,4,8 MB )