Aktuelles

Meldung vom 11. Dezember 2025

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist im Zeitraum vom 29. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 ganztägig geschlossen. In dringenden Standesamts- und Friedhofsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an friedhofsverwaltung@gutach.de.
In dringenden Fällen der Wasserversorgung ist unter der 0175/6036555 ein Notdienst eingerichtet. Ebenso für den Winterdienst unter der 0160/8862190.

Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir wieder zu den üblichen Sprechzeiten für Sie da.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 10. Dezember 2025

Fahrplanwechsel 2025/2026

Was ändert sich im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) zum 14. Dezember?

Regionalexpress RE7 Offenburg – Basel und Regionalbusse
Aufgrund des geänderten Fahrplans im Fernverkehr der Deutschen Bahn ändert sich auch die Fahrlage des RE7 zwischen Basel und Offenburg. Dieser verkehrt künftig teilweise bis zu 20 Minuten später (ab Basel) bzw. 20 Minuten früher (ab Offenburg).
Dies hat Auswirkungen auf die Anschlüsse an den Regionalbusverkehr in der gesamten Region.
 
S2 – Elztalbahn und Regionalbusse
Die Änderung entlang der Rheintalbahn ermöglicht die Vereinheitlichung des Takts der S2 (Elztalbahn). Diese verkehrt künftig von morgens bis abends im selben Takt. Die testweise eingeführten Standzeiten in Waldkirch werden wieder aufgegeben. Eine Verschiebung gibt es bei den durchgehenden Fahrten von und nach Elzach. Die Fahrten um 13:05 Uhr und 15:05 Uhr ab Freiburg Hauptbahnhof verkehren künftig über Bleibach hinaus bis Elzach und wieder zurück. Dafür enden die Fahrten um 16:05 Uhr und 18:05 Uhr ab Freiburg Hauptbahnhof bereits in Bleibach. Dort besteht dann wieder ein Anschluss mit der Linie 200 nach Elzach.
Neu sind auch die Fahrten an Schultagen um 15:45 Uhr ab Elzach nach Yach, Oberprechtal und Biederbach. Auch die Änderungen der S 2 haben weitere kleinere Auswirkungen auf die Anschlüsse an den Regionalbus, sowie Fahrten im Schülerverkehr.
Auf den Linien 202 und 204 entfallen Montag bis Freitag am Abend Fahrten, da die Finanzierung durch die Kommunen nicht mehr gegeben war.
 
Freiburg
Die Schnellbuslinie 37 der Freiburger Verkehrs AG (VAG) wird um eine weitere Fahrt am Morgen erweitert und verbindet so die Freiburger Stadtteile Munzingen und Tiengen noch besser mit dem Hauptbahnhof.
 
Bereits zum September erfolgte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald eine umfangreiche Verbesserung beim Regionalbus-Angebot. Die Busse fahren im Dreisamtal, im Markgräflerland und teilweise auch im Münstertal nun häufiger, auch abends und am Wochenende.

Ausblick 2026
Im Laufe des Jahres 2026 wird der Nahverkehrsplan für den Regionalbus weiter umgesetzt. Dies betrifft die Bereiche March, Hochschwarzwald und Schönberg.
 
Mobil in der Region mit Fahrradvermietsystem Frelo
Zum 1. März wird es in zahlreichen Kommunen in den Landkreisen Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald das Fahrradvermietsystem Frelo geben. Neben den normalen Frelos wird es auch E-Frelos und Lastenfrelos geben.
 
Geplante Baumaßnahmen für 2026
Über Ostern wird der Bahnhof in Offenburg voraussichtlich nicht anfahrbar sein. Dies wird auch Auswirkungen auf die Verkehre in unserer Region haben. Darüber hinaus wird es Sperrungen geben, die durch die Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen kurzfristiger geplant und angekündigt werden.
In Freiburg wird die Stadtbahn-Strecke in der Zähringer Straße saniert.
 
Wo gibt es Fahrpläne?
Kundinnen und Kunden finden die neuen Fahrpläne auf der Homepage des RVF. Dort können sich Interessierte über die Funktion „Individuelles Fahrplanheft“ ihren persönlichen Fahrplan zusammenstellen und herunterladen. Auch Baustellen und Störungen werden dort in den Verkehrsmeldungen angezeigt.

Fahrplan in der App
In den Apps RVF mobil und VAG mobil ist der neue Fahrplan ebenfalls hinterlegt. Dort kann man direkt aus der Verbindungsauskunft sein Ticket kaufen.
Die telefonische Fahrplanauskunft erreichen Fahrgäste unter der Nummer 0761 – 207 28 28.

Meldung vom 10. Dezember 2025

Vandalismus in der Jungen-Umkleide der Sporthalle in Gutach

Beim Weihnachtsmarkt der Grundschule ZweiTälerLand am vergangen Freitag, 05.12.2025 kam es zu unschönen Vorfällen in der Jungen-Umkleide der Sporthalle in Gutach. Es wurden Mandarinen an die Wand geworfen, an den Haartrockner und an die Heizkörper. Respekt gegenüber geschenkten Lebensmitteln insbesondere zur Weihnachtszeit sieht u.a. anders aus! Auch der Papiermüll wurde bei der Veranstaltung nicht richtig  entsorgt.
 
Wir bitte um Kenntnisnahme
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 04. Dezember 2025

! Achtung Betrugsmasche !

Derzeit werden Unternehmen und Privatpersonen in unserer Gemeinde von Betrügern kontaktiert. Die Täter geben vor, für unsere Bürgerinformationsbroschüre zu arbeiten und behaupten, dass man bestehende Einträge für einen Sonderpreis verlängern kann.

Bitte reagieren Sie auf diese Kontaktaufnahme nicht!
Geben Sie keine persönlichen Daten heraus und hinterfragen E- Mails und Anrufe.

Melden Sie verdächtige Vorfälle bei uns im Rathaus (Tel.: 07685 9101-0 | Mail: gemeinde@gutach.de) oder beim Polizeirevier Waldkirch (07681 40740).
Vielen Dank!

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 04. Dezember 2025

Kein Mitteilungsblatt in den Kalenderwochen 52/2025 und 01/2026

Der Nussbaum-Verlag hat Betriebsferien vom 22.12.2025 bis 01.01.2026 (Kalenderwoche 52/2025 und 01/2026).
In dieser Zeit erscheint kein Mitteilungsblatt.

Wir bitten um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 03. Dezember 2025

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen  und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Daten von Gruppen von Wahlberechtigten (Gruppenauskünfte) erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.
Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder vernichten.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Gutach im Breisgau, Bürgerbüro, Dorfstr. 33,
79261 Gutach im Breisgau eingelegt werden.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Meldung vom 03. Dezember 2025

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.

Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Gutach im Breisgau, Bürgerbüro. Dorfstr. 33, 79261 Gutach im Breisgau eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf

Meldung vom 25. November 2025

Standesamt am 03.12.2025 geschlossen

Am Mittwoch, den 03.12.2025 bleibt das Standesamt wegen einer Fortbildung geschlossen.
Am 04.12.2025 sind wir wieder für Sie da.

Ihre Gemeindevewaltung

Meldung vom 19. November 2025

Das DRK ruft zur guten Tat auf: Blutspenden werden täglich gebraucht

Blut wird täglich zur Behandlung von Patient*innen in Krankenhäusern benötigt. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen sich jetzt einen Termin zur Blutspende zu reservieren. Wer sich nach einem vollen und stressigen Arbeitstag fragt, was wirklich wichtig war, wird sehr selten antworten können, dass er ein Leben gerettet hat. Es sei denn, er war Blut spenden! Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen etwa 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspende ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Das DRK appelliert daher: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Ein gutes Gefühl – für sich und andere: Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knappe 15 Minuten. Im besten Fall hilft eine einzige Blutspende gleich drei Menschen - denn aus ihr entstehen mehrere Blutpräparate. Ein kleiner Pieks, der viel bewirken kann - auch für die Spender*innen selbst: Denn Blut spenden rettet nicht nur Leben, sondern kann auch durch den kleinen Gesundheitscheck vor jeder Spende die eigene Gesundheit fördern. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blutspende erfahren Spender*innen ihre eigene Blutgruppe - eine Information, die im Notfall lebensrettend sein kann. So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken . Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises anmelden und medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärztliches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohlverdiente Ruhepause mit leckeren Snacks. Wer sich nicht sicher ist, ob er/sie als Blutspender*in infrage kommt, der kann online vorab den Spendecheck machen. Nora Löhlein, Presseprecherin des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg - Hessen ermutigt: „ Blut spenden dürfen im Prinzip alle gesunden Menschen ab 18 Jahren, die mindestens 50 Kilogramm wiegen. Männer können alle zwei Monate spenden, Frauen alle drei. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht mehr. Wer unsicher ist, nimmt am besten einen Freund oder Freundin mit. Zusammen Gutes tun, ist doppelt schön ." Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern.