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Aktuelles

Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg für 75 Jahre ehrenamtliche Arbeit als Musiker Meldung vom 21. Dezember 2023

Im Rahmen des Kirchenkonzerts des Musikvereins Werkkapelle Gütermann e. V. ehrte Bürgermeister Sebastian Rötzer den Musiker Bernhard Burger mit der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg. Bernhard Burger trat 1948 in die Werkkapelle ein und ist seitdem aktiver Musiker. Lange Jahre übernahm er zusätzlich Verantwortung in der Vorstandschaft des Vereins. Diese lange Zeit seines Engagements trugen ihm viele Ehrungen des Badischen Blasmusikverbandes und der Werkkapelle ein. So erhielt Bernhard Burger zuletzt 2018 die Ehrennadel des Musikverbandes in Gold mit Diamant für 70-jähriges, aktives Musizieren. Bereits seit 1968 ist er Ehrenmitglied der Werkkapelle. 
 
Vorsitzender Jan Hug und Bürgermeister Sebastian Rötzer dankten Bernhard Burger für sein ehrenamtliches Engagement und überreichten im Anschluss mit der Ehrennadel des Landes eine hohe staatliche Auszeichnung an den nach wie vor aktiven Musiker. 

Verabschiedung des Amtsboten Werner Dorer Meldung vom 21. Dezember 2023

Nach fast 13 jähriger Tätigkeit als Amtsbote für den Ortsteil Gutach
wurde Herr Werner Dorer verabschiedet.
Herr Dorer hat in den nahezu 13 Dienstjahren zahlreiche Briefe, Einschreiben und Sonderzustellungen
im Ortsteil Gutach ausgetragen. BM Sebastian Rötzer bedankte sich bei Herrn Dorer 
auch im Namen der Gemeindeverwaltung für die gute geleistete Arbeit 
und wünschte ihm beste Gesundheit für den weiteren Lebensweg.

Ihre Gemeindeverwaltung

Amtliche Bekanntmachung - Satzung über die Wasserversorgung Meldung vom 20. Dezember 2023

Hier (260 KB) finden Sie die Satzung über die Wasserversorung gültig ab dem 01.01.2024.

Amtliche Bekanntmachung - Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Meldung vom 20. Dezember 2023

Hier (248 KB) finden Sie die neue Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung, gültig ab dem 01.01.2024.

Informations- und Werbeaktion des NABU Emmendingen, NABU Kaiserstuhl, NABU Nördliches Markgräflerland, NABU Dreisamtal Meldung vom 20. Dezember 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass der Naturschutzbund NABU ab dem 18.12.2023 von Haus zu Haus in folgenden Gemeinden für mehr Mitglieder wirbt:

Biederbach, Denzlingen, Elzach, Emmendingen, Forchheim, Freiamt, Gutach, Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Reute, Rheinhausen, Sexau, Simonswald, Teningen, Vörstetten, Waldkirch, Weisweil, Winden, Wyhl, Denzlingen, Elzach, Emmendingen, Vogtsburg, Ihringen, Bötzingen, Endingen, Bahlingen, Eichstetten, Riegel, Sasbach, Bad Krozingen, Staufen, Münstertal, Hartheim, Ballrechten-Dottingen, Sulzburg, Müllheim, Neuenburg, Badenweiler, Heitersheim, Auggen, Buggingen, Eschbach, St. Peter, St. Märgen, Stegen, Kirchzarten, Buchenbach, Oberried.

Mehrere Studierende werden zeitlich versetzt in den nächsten vier bis sechs Wochen unterwegs sein, um Unterstützerinnen und Unterstützer für den NABU zu gewinnen. Der NABU ist ein gemeinnütziger Verein, der seine Arbeit für Natur und Umwelt zum großen Teil aus Mitgliedsbeiträgen finanziert. Bei unserer Aktion handelt es sich um Informationen über die NABU-Arbeit und Werbung von Fördermitgliedern. Es wird kein Bargeld angenommen.

Auf Ihre Unterstütung freuen wir uns.

NABU (Naturschutzbund Deutschland)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
www.NABU-BW.de

Lärmaktionsplan der Stadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau 3. Stufe; Überleitung des Verfahrens in Lärmaktionsplan der 4. Stufe Meldung vom 20. Dezember 2023

Das Verfahren zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung für die Große Kreisstadt Waldkirch und die Gemeinde Gutach im Breisgau soll mit aktuellen Zahlen der Umgebungslärmkartierung 2022 neu begonnen werden. Die Öffentlichkeit wird im neuen Verfahren erneut beteiligt.
 
Die Gemeinderäte der Großen Kreisstadt Waldkirch sowie der Gemeinde Gutach i. Br. haben am 08.03.2023 (Große Kreisstadt Waldkirch) bzw. am 29.03.2023 (Gemeinde Gutach i. Br.) in jeweils öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde mit den Daten der damals verfügbaren Umgebungslärmkartierung 2017 und den Rahmenbedingungen das damaligen Kooperationserlasses des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg erstellt.
 
Gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG sind Lärmaktionspläne auch bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, unabhängig des gesetzlich vorgeschriebenen 5-Jahres-Turnuses zu überarbeiten. Die aktuell von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg veröffentlichten neuen Umgebungslärmkartierungen sind als eine bedeutsame Entwicklung einzustufen. Des Weiteren ergeben sich aus dem fortgeschriebenen Kooperationserlass des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg auch andere Rahmenbedingungen für die Lärmaktionsplanung. Insbesondere wird nun ein neues Berechnungsverfahren als Grundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen eingeführt und die Straßenverkehrsbehörden können ihr Ermessen stärker am Gesundheitsschutz der Lärmbetroffenen bei der Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen orientieren.
 
Aus den genannten Gründen ist eine Fortführung des im Frühjahr 2023 begonnenen Verfahrens zur 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der 3. Stufe nicht sinnvoll. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans soll nun mit den geänderten Rahmenbedingungen gleich in der 4. Stufe und auf Basis der aktuellen Lärmkartierungen erfolgen.
 
Ergänzend zu den Verkehrszählungen und Lärmkartierungen der Pflichtkartierungsstrecken (Klassifizierte Straßen mit mehr als 8.200 Kfz/Tag), werden auf den innerörtlichen Hauptverkehrsachsen weitere Verkehrserhebungen in der Stadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau beauftragt und durchgeführt. Auf Basis dieser aktuellen Verkehrszahlen werden dann die Lärmbelastungen nach der anzuwendenden Richtlinie für Lärmschutz an Straßen (RLS-19) errechnet.
 
Nach Vorliegen der vollständigen Lärmkartierung und einer daraus entwickelten Lärmminderungsstrategie für Waldkirch und Gutach werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange zum Entwurf beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft, welche im Sommer 2023 eingegangen sind, werden im weiteren Verfahren zur Fortschreibung in der 4. Stufe nach Abwägung berücksichtigt.
 
Die Große Kreisstadt Waldkirch und die Gemeinde Gutach im Breisgau haben mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung in der 4. Stufe das Büro Rapp AG, Standort Freiburg beauftragt. Das Gutachterbüro Rapp AG verfügt über eine ausgezeichnete Fachexpertise und hat im süddeutschen Raum viele Kommunen bei der Lärmaktionsplanung begleitet.

Bauarbeiten auf der Rheintalbahn im Monat Januar 2024 Meldung vom 18. Dezember 2023

  Hiermit möchten wir Sie über die Bauarbeiten auf der Rheintalbahn im Monat Januar 2024 informieren. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Bauarbeiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Plakat (142 KB).

Beachten Sie die vom Zugverkehr abweichenden Fahrzeiten der Busse. Die Fahrpläne sind in der Reiseauskunft auf bahn.de eingearbeitet. Weitere tagesaktuelle Informationen zu unseren Baustellen finden Sie im Internet unter bauinfos.deutschebahn.com (mit baubedingten Fahrplanänderungen per E-Mail als Newsletter) sowie speziell für die Rheintalbahn unter bauinfos.deutschebahn.com/kbs/702.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024. 🎄

Ihre DB Regio AG Baden-Württemberg

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Meldung vom 15. Dezember 2023

Die Gemeindeverwaltung ist im Zeitraum von 27.12.2023 bis 29.12.2023 ganztägig geschlossen.

In dringenden Standesamts- und Friedhofsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die 07685/9084449.

In dringenden Fällen der Wasserversorgung ist unter der 0175/6036555 ein Notdienst eingerichtet. Ebenso für den Winterdienst unter der 0160/8862190. 

Ab Dienstag, 2. Januar 2024 sind wir wieder zu den üblichen Sprechzeiten für Sie da.

Ihre Gemeindeverwaltung

Deutschland-Tickets und Jugendtickets sorgen für starkes Abo-Wachstum im RVF Meldung vom 15. Dezember 2023

Im aktuellen Jahr kann der RVF ein starkes Wachstum bei der Zahl seiner Stammkundschaft vermelden. Mehr Fahrgäste denn je sind dauerhaft mit dem öffentlichen Nahverkehr unterwegs. War in der Vergangenheit das Abo der RegioKarte bereits ein Erfolgsgarant, so stieg die Nachfrage nach einem Abonnement durch die Einführung des Deutschland-Tickets für Erwachsene nochmals stark an. Viele Fahrgäste sind vom RegioKarten-Abo auf das Abo des Deutschland-Tickets umgestiegen. „Wir konnten aber mit dem Deutschland-Ticket auch viele neue Kundinnen und Kunden im Abo gewinnen“ sagt Dorothee Koch, Geschäftsführerin des RVF. „In Summe ist die Anzahl erwachsener Abonnentinnen und Abonnenten von Mai bis November um rund 70 % gestiegen, sie lag im November bei rund 92.000. Zum Glück haben wir mit der Freiburger Verkehrs AG (VAG), die alle Abos im RVF betreut, einen zuverlässigen Partner, der die große Zahl an Kundinnen und Kunden bedient.“, so Koch weiter. Auch das RVF JugendTicket BW, das zum Dezember 2023 zu einem vergünstigten Deutschland-Ticket für Jugendliche umgewandelt wurde, hat sich sehr positiv entwickelt. Über die Monate seit Einführung im März nahm die Zahl der Abonnentinnen und Abonnenten um 31 % zu und lag Ende November bei rund 38.000.
Beim RVF ist man stolz auf den Erfolg und hofft, auch in Zukunft mit den Deutschland-Tickets zusätzliche Fahrgäste an Bus & Bahn binden zu können.
 
Kehrseite des Erfolgs
Der Erfolg des Deutschland-Tickets und RVF JugendTicketsBW bringt zugleich einen Rückgang der Nachfrage bei anderen Fahrscheinen mit sich: vor allem einzelne Monatskarten werden gegenüber dem Vorjahresmonat Oktober deutlich weniger gekauft, sowohl bei Erwachsenen (-74 %) als auch bei Schülerinnen, Schülern und Jugendlichen (-67 %). Auch im Bereich der Fahrscheine für gelegentliche ÖPNV-Nutzung sind Auswirkungen des Deutschland-Tickets erkennbar. Die digitalen Kanäle MobilTicket und LuftLinie liegen z.T. deutlich unter den Verkaufszahlen der Monate vor Einführung des D-Tickets. Auch wenn die Verkaufszahlen der TagesKarte noch über den Werten zu Jahresbeginn liegen – die starken Sommer-Monate fallen deutlich geringer aus als üblich. Einzelfahrscheine – für die Einnahmen im Gelegenheitsverkehr besonders bedeutsam – habe sich auch rückläufig entwickelt.
 
Umstellung stellt große Herausforderung dar: Abos werden künftig auf einer Chipkarte ausgegeben
Sämtliche Deutschland-Tickets – neben dem D-Ticket für Erwachsene auch das D-Ticket Job sowie das D-Ticket JugendBW – werden in Zukunft beim RVF auf einer Chipkarte ausgegeben. Mit der Umstellung folgt der RVF der Vorgabe des Bundes, wonach Deutschland-Tickets nur in „digitaler“ Form vertrieben werden dürfen.
Diese Chipkarte, beim RVF „MobilitätsKarte“ genannt, enthält ein Kontroll-Medium, das digital ausgelesen werden kann und so sicherstellt, dass das Ticket in ganz Deutschland als Fahrschein anerkannt wird. Bis Ende März sollen alle Abonnentinnen und Abonnenten eines Deutschland-Tickets eine Chipkarte erhalten haben. Wer ein Abo der RegioKarte hat, erhält weiterhin Monatsabschnitte auf Papier.
Betreut werden sämtliche Abonnements im RVF durch das AboCenter der VAG. „In den letzten Wochen haben wir mit Hochdruck daran gearbeitet, die Abos des Deutschland-Tickets auf der Chipkarte anzubieten. Auch wenn man es am Ende der Chipkarte vielleicht nicht ansieht – die Technik, die darin steckt, ist komplex. Ich bin froh, dass unser Vertrieb zusammen mit dem RVF und unseren Dienstleistern hier so zuverlässig und engagiert arbeitet.“, sagt Simone Stahl, Prokuristin bei der VAG. Das AboCenter der VAG hatte sich bereits im Frühjahr personell verstärkt, um die gestiegene Zahl an Abonnentinnen und Abonnenten gut zu betreuen und alle immer rechtzeitig mit einem Fahrschein zu versorgen. „Wir sind sehr froh, dass die VAG auch unter großem Zeitdruck alle mit dem Deutschland-Ticket verbundenen Prozesse professionell begleitet und zum Abschluss bringt,“, erklärt Dorothee Koch.

Rentenversicherung keine Finanzreserve für Haushaltsloch des Bundes Meldung vom 15. Dezember 2023

Am 12. Dezember wurde der Haushalt 2024 der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) von der Vertreterversammlung in Stuttgart verabschiedet. Mit rund 28 Milliarden Euro fällt er 1,55 Milliarden Euro höher aus als 2023 und steigt damit um 5,94 Prozent. Der Haushaltsplan der DRV BW basiert auf der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der allgemeinen Rentenversicherung. Im laufenden Jahr fallen die Einnahmen aufgrund der Rekordzahl sozialversichungspflichtig Beschäftigter deutlich höher aus als ursprünglich prognostiziert.

Mögliche Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Andreas Schwarz, Erster Direktor der DRV BW, machte deutlich: „Die aktuell positive Einnahmeentwicklung darf vor dem Hintergrund des Urteils zur Schuldenbremse vom 15. November 2023 von der Politik nicht zum Anlass genommen werden, den Bundeszuschuss zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.“ Denn schon heute zeigten die Vorausberechnungen, dass die Rücklagen der allgemeinen Rentenversicherung in den nächsten Jahren fallen und sich von voraussichtlich 1,67 Monatsausgaben zum Jahresende 2023 ab 2028 knapp über der Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben einpendeln werden. „Auch der Rückgriff auf die Nachhaltigkeitsrücklage zur Schließung der Haushaltslöcher scheidet aus“, so Schwarz. Dies würde die Last auf zukünftige Beitragszahlende und Rentenbeziehende verschieben und schade damit dem Vertrauen in die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rente.

Rentenversicherung wichtiger Partner für Unternehmen
Die Rolle der DRV BW für die Unternehmen unterstrich Direktorin Saskia Wollny. Gute Rehabilitation ist mit Blick auf die demographische Entwicklung insbesondere für den zukünftigen Arbeitsmarkt ein entscheidender Faktor: Das wichtigste Ziel sei es, Mitarbeitende bei gravierenderen Beschwerden durch individuelle Reha-Maßnahmen wieder erfolgreich in das Erwerbsleben zurückzubringen und möglichst lange zu halten. „Reha rettet Lebensläufe“, betonte Wollny.
Baden-Württemberg ist mit seiner ambulanten und stationären Reha-Landschaft gut aufgestellt. Damit Menschen trotz gesundheitlicher Probleme wieder im Beruf stehen können, sind im Haushalt 2024 der DRV BW rund 617,4 Mio. Euro bedarfsorientiert angesetzt. Das entspricht einer Zunahme um 3,95 %. „Es ist wichtig, dass die Erfolge der Reha wahrgenommen und als wichtiger Bestandteil der gesamten Gesundheitsvorsorge gesehen werden“, hob Wollny hervor.

DRV BW für die Zukunft alle Weichen gestellt
Karoline Bauer, Vorstandsvorsitzende der DRV BW, begrüßte vor den Mitgliedern der Vertreterversammlung die laufenden Projekte, die die DRV BW bereits initiiert hat, umsetzt und weiterentwickelt, um die Kernaufgaben auch in der Zukunft kundennah leisten zu können. Gerade in Bezug auf die demografische Entwicklung, die die Rentenversicherung doppelt trifft – mehr Rentenanträge bei altersbedingt ausscheidendem Personal – sei die Digitalisierung der Abläufe und eine zukunftssichere Struktur unabdingbar. Dank der bereits angestoßenen Veränderungsprozesse zeichne sich hier bereits ab, dass die DRV BW die anstehenden Herausforderungen meistern wird.

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