Aktuelles

Meldung vom 07. Mai 2026

Dringend engagierte Menschen gesucht! Wer hilft mit?

Auch dieses Jahr wollen wir für unsere Kinder und Jugendlichen wieder ein abwechslungsreiches und spannendes Ferienprogramm anbieten. Es wird jedoch von Jahr zu Jahr schwieriger Programmpunkte anbieten zu können. Hierfür brauchen wir dringend Ihre Hilfe! Machen Sie mit? Ob malen, bauen, basteln, Handarbeit, vorlesen, rätseln, … ALLES ist möglich! Wir freuen uns sehr über Ihr Engagement zum Wohle unserer Kinder. Wenn Sie beim Kinderferienprogramm 2026 mithelfen möchten, dann melden Sie sich bitte bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung Gutach im Breisgau, Frau Sofia, Tel: 07685/9101-21, E-Mail: sofia@gutach.de . Den Rückmeldebogen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.gutach.de . Räumlichkeiten stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Wir freuen uns über eine zahlreiche Beteiligung und bedanken uns recht herzlich im Voraus für Ihr Ferienprogrammangebot! Ihre Gemeindeverwaltung
Meldung vom 30. April 2026

Die Badesaison geht wieder los!

Am 01. Mai öffnet wieder unser Freibad in Gutach.

Meldung vom 30. April 2026

Sanierungsarbeiten an den Wassertretanlagen

Aufgrund von Sanierungsarbeiten an den Wassertretanlagen können diese erst Ende Mai in Betrieb genommen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 30. April 2026

Meldung bei größeren Poolfüllungen

Die Wasserversorgung bittet darum, bei Poolfüllungen über 20 m³ (Kubikmeter) eine vorherige Meldung abzugeben, um eine reibungslose Wasserversorgung bieten zu können.

Kontakt: wassermeister@gutach.de oder unter der Handy-Nr.: 0175 6036555.

Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 30. April 2026

Grundsteuer und Gewerbesteuer, II. Quartal 2026

Am 15. Mai 2026 sind die Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen für das II. Quartal 2026 fällig. Zu diesen Quartalszahlungen werden keine gesonderten Bescheide verschickt. Die Höhe der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer ersehen Sie aus den Ihnen zuletzt zugestellten Jahres bzw. Änderungsbescheiden. Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge unter Angabe des Buchungszeichens, sofern Sie der Gemeindekasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.Möchten Sie zukünftig die fälligen Beträge der Gemeinde Gutach im Breisgau auch abbuchen lassen, erhalten Sie bei uns ein entsprechendes Formular, rufen Sie auf der Gemeindekasse 07685/9101-18 an.

Sie können die Abbuchungsermächtigung auch auf unserer Homepage unter dem Reiter Bürgerservice/Online-Formulare finden.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 28. April 2026

Beschränkte Ausschreibung: Fußgängerbrücke über die Wilde Gutach Abbruch und Erneuerung Überbau, Belag und Geländer

Die aktuelle Ausschreibung finden Sie hier.

Meldung vom 23. April 2026

Info für Vereine | Login für Selbsteintrag Veranstaltungskalender

Liebe Vereine,
 
wie bereits bekannt, können Sie auf unserer Homepage Ihre Vereinsveranstaltungen selbst eintragen. Wir haben nun ein neues Tool, um diesen Ablauf zu vereinfachen.
Ab sofort ist die Verwaltung Ihrer Selbsteinträge mit einem Login möglich. Gibt es Änderungen bei Ihrer Veranstaltung (anderes Datum, Absage, etc.), können Sie diese in Zukunft ganz einfach online verwalten.
Damit Sie den Selbsteintrag nutzen können, müssen Sie zunächst einmalig einen Selbsteintrags-Benutzer online beantragen.
Hier finden Sie den Selbsteintrag:
https://www.gutach.de/start/freizeit+_+engagement/selbsteintrag.html
Wenn Sie sich registrieren und Sie durch uns als Benutzer freigegeben werden, haben Sie folgende Möglichkeiten:
 
Neuen Eintrag erfassen
Hier können Sie eine Veranstaltung neu eintragen. Neben allen wichtigen Informationen können zudem Bilder sowie Anhänge hinzugefügt werden. Wenn Sie das Formular speichern, wird dieses an uns gesendet und durch uns freigegeben. Erst nach Freigabe von unserer Seite erscheint die Veranstaltung auf unserer Homepage.
 
Überblick Ihrer Selbsteinträge
Hier werden alle Ihre Selbsteinträge aufgelistet. Mit dem Stiftsymbol haben Sie im Nachgang die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Klicken Sie auf den Papierkorb, wird die Veranstaltung gelöscht.
 
Der Eintrag ist schon vorhanden. Ich möchte die Pflege der Daten beantragen.
Die Übernahme-Funktion kann man nur bei Veranstaltungen nutzen, die nicht über einen Selbsteintrags-User eingetragen wurden. Über die Darstellungsfunktion können Sie weitere Infos (z.B. Datum etc.) einblenden lassen.
Wir als Gemeinde haben ja bereits Anfang des Jahres manuell Veranstaltungen eingetragen. Dies soll in Zukunft aber dann nicht mehr der Fall sein.
 
Daher bitten wir Sie, sich zu registrieren sowie in Zukunft Ihre Veranstaltungen online zu verwalten.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 22. April 2026

Bürgerdialog „Mobilfunk im Elztal“

Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist heute ein zentraler Standortfaktor und ein entscheidender Baustein für die Zukunftsfähigkeit unserer Region. Vor diesem Hintergrund lädt die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes alle Bürgerinnen und Bürger des Elztals herzlich zu einem öffentlichen Dialogabend mit dem Titel „Mobilfunk im Elztal“ ein. Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam über die aktuelle Mobilfunksituation im Elztal ins Gespräch zu kommen, zu informieren und Hintergründe zu erläutern.

Die Veranstaltung findet statt am
Dienstag, 05. Mai 2026, 18:30 – 20:30 Uhr im Bürgersaal
Bleibach, Bahnhofstr. 1, 79261 Gutach im Breisgau.

Die Durchführung erfolgt unter Mitwirkung des Ministeriums des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und des Landkreises. Als Gastreferenten sprechen Expertinnen und Experten des Kompetenzzentrums elektromagnetische Felder des Bundesamtes für Strahlenschutz sowie des Informationszentrums Mobilfunk der Mobilfunknetzbetreiber.

Warum dieses Thema wichtig ist
Eine verlässliche Mobilfunkversorgung ist eine Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung, Innovationskraft und gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Sie ermöglicht digitalen Geschäftsmodellen den Zugang zum Markt, stärkt bestehende Betriebe im Wettbewerb und erhöht die Attraktivität der Region für Fachkräfte und junge Familien. Auch für den Tourismus spielt eine stabile Netzabdeckung eine immer größere Rolle – sei es für Buchungen, Navigation oder das Teilen von Eindrücken aus der Region. Nicht zuletzt trägt Mobilfunk wesentlich zur öffentlichen Sicherheit bei, etwa durch eine zuverlässige Erreichbarkeit im Notfall.

Themen des Abends
Im Rahmen des Bürgerdialogs werden folgende Schwerpunkte behandelt:

- Aktuelle Mobilfunkversorgung im Elztal:
Darstellung des bestehenden Netzausbaus, der Versorgungsqualität sowie geplanter Maßnahmen zur weiteren Verbesserung.

- Bedeutung von Mobilfunk für die regionale Entwicklung:
Einordnung der Mobilfunkinfrastruktur als Motor für Digitalisierung, Innovation und Zukunftsfähigkeit.

- Gesundheitliche Aspekte und wissenschaftlicher Stand:
Fachliche Informationen zu elektromagnetischen Feldern, gesetzlichen Grenzwerten und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Im Anschluss an die Vorträge besteht an Thementischen ausreichend Gelegenheit für Fragen, Austausch und eine offene Diskussion. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Meldung vom 17. April 2026

Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein. Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden.

Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026. Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben. Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen. Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.

Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de