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Aktuelles

Streikaufruf der Tarifbeschäftigen Meldung vom 20. März 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund eines Streikaufrufes ist unser Bürgerbüro und Standesamt 
am Donnerstag, 23. März 2023 ganztägig geschlossen.

Wir bitten die Bürgerschaft um Verständnis.
 
Ihre Gemeindeverwaltung
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Liebe Eltern der Schatzkiste,

aufgrund des genannten Streikaufrufes ist unsere Kinderkrippe Schatzkiste
am Donnerstag, 23. März 2023 ganztägig geschlossen.
 
Eine Notbetreuung ist für diesen Tag nicht vorgesehen und
kann auch nicht geleistet werden.

Wir bitten die Betroffenen um Verständnis.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg Meldung vom 16. März 2023

Mit dem Landespreis sollen beispielhafte Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg öffentlich gewürdigt werden; Leistungen, die nicht selten unter großem Aufwand an Freizeit und Geld erbracht werden. Daher lobt die Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege den Landespreis für Heimatforschung aus, der bereits seit 1982 jährlich verliehen wird.

PREISE

Der Preis besteht aus

· einem 1. Preis zu 5.000 Euro,
· zwei 2. Preisen zu je 2.500 Euro,
· einem Jugendförderpreis zu 2.500 Euro (kann ggf. geteilt werden),
· einem Schülerpreis zu 2.500 Euro (kann ggf. geteilt werden) und
· einem Preis „Heimatforschung digital“ zu 2.500 Euro.

Zusätzlich können Anerkennungsurkunden erteilt werden.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Mit dem Landespreis werden in sich geschlossene Einzelwerke ausgezeichnet, die auf eigener Forschungsleistung beruhen. Die Werke dürfen nicht im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Ausbildung bzw. einer darauf aufbauenden beruflichen Tätigkeit stehen. Eine Arbeit kann nur einmal eingereicht werden. Bereits ausgezeichnete Preisträgerinnen und Preisträger werden nicht mehr berücksichtigt. Nach dem 30. Lebensjahr können sich Jugendförderpreisträger/innen sowie Schülerpreisträger/innen erneut bewerben.
Für den Schülerpreis können Arbeiten eingereicht werden, die wissenschaftlichen Kriterien noch nicht voll entsprechen.

JURIERUNG

Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige ehrenamtlich tätige Jury. Die Beurteilung der eingereichten Werke erfolgt bis Ende September 2023. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

PREISVERLEIHUNG

Die Preisverleihung wird voraussichtlich am Donnerstag, 23. November 2023, in Biberach/Riß stattfinden.

EINSENDUNG

Zum Wettbewerb sind einzureichen:

➼ Bewerbungsbogen (Download unter www.landespreis-fuer-heimatforschung.de)
➼ ein Exemplar des Werkes (Näheres siehe Merkblatt zum Bewerbungsbogen).

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Werke, die nicht ausgezeichnet wurden, zurückgesandt.
Ausgewählte Werke werden dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg zur Archivierung übergeben.

Einsendeschluss ist der
30. April 2023

(Schülerpreis: 31. Mai 2023)

www.landespreis-fuer-heimatforschung.de

THEMEN

Arbeiten zu folgenden Gebieten, die in einer Verbindung zu
Baden-Württemberg stehen, können insbesondere ausgezeichnet
werden:

· Orts-, Regional- und Landesgeschichte, auch im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa
· Neue Heimat in Baden-Württemberg
· Heimatmuseen, Heimatforschung
· Natur und Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz
· Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie
· Denkmalschutz, Dorferneuerung, Stadterneuerung
· Kunst und Architektur
· Dialektforschung, Literatur, Brauchtum
· Volksmusik, Volkstanz, Tracht
· Bevölkerung und Minderheiten
· Bürgerengagement, Bürgerbeteiligung

ORGANISATION

Die Bewerbungsunterlagen sind zu senden an:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst Baden Württemberg, Referat 55
Königstraße 46, 70173 Stuttgart

Bei Rückfragen:
E-Mail: heimatpflege@mwk.bwl.de

Bericht der letzten Gemeinderatssitzung Meldung vom 09. März 2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in seiner Sitzung am 28.2.2023 befasste sich der Gemeinderat mit einem ganzen Strauß wichtiger Themen. Zuvor wurden jedoch unter „Bekanntgaben“ Veränderungen im Personal der Gemeindeverwaltung mitgeteilt. Herr Hoffmann hat seine Ausbildung zum Wassermeister und Frau Suhm ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen. Auf die Artikel zu den einzelnen Mitarbeitenden und den Veränderungen im Bürgerbüro in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts wird verwiesen. 
Hauptamtsleiter Jörg Barth berichtete über die Situation der Kinderbetreuung in unserer Gemeinde. Zuletzt haben sich die Lücken im Personal der kirchlichen Kindergärten wieder etwas gefüllt. Durch die beherzte Zusammenarbeit aller Einrichtungen und dank der Flexibilität der Eltern ist es gelungen, allen unseren neuen Kindergartenkindern in zumutbarer Wartezeit einen geeigneten Kindergartenplatz anbieten zu können. Allerdings kann sich die Lage, vor allem im Personalbestand, sehr schnell ändern. Daher ist die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen dabei, über Möglichkeiten zur Kapazitätserweiterung und eine noch engere Abstimmung untereinander zu sprechen.
Im ersten Tagesordnungspunkt beriet der Gemeinderat über die weitere Entwicklung der Windkraft auf unserer Gemarkung. Zu diesem Tagesordnungspunkt waren eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern, vor allem aus dem Ortsteil Siegelau, erschienen. 

Was hat sich verändert?

Bislang verfolgte die Gemeinde Gutach den Weg, über einen Flächennutzungsplan den Ausbau der Windkraft zu steuern. Dazu haben in der Vergangenheit die Gemeinderäte der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, die aus der Großen Kreisstadt Waldkirch, der Gemeinde Simonswald und der Gemeinde Gutach im Breisgau besteht, entsprechende Beschlüsse gefasst. Ich war und bin davon überzeugt, dass die Vorgehensweise über den Flächennutzungsplan den Ausbau der Windkraft und die Akzeptanz der Anlagen vor Ort ermöglicht hätte. 
Mit dem Regierungswechsel in Berlin wurden die Weichen in Sachen Klimaschutz und Ausbau der Erneuerbaren Energien neu gestellt. Das von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck initiierte „Osterpaket“ aus dem Jahr 2022 sieht neue Regelungen unter anderem für einen beschleunigten Ausbau der Windkraft vor. Im Kern stellen die neuen gesetzlichen Regelungen den Bundesländern verbindliche Ziele für Flächen, die für die Windkraft ausgewiesen werden müssen. Solange diese Ziele nicht erreicht sind, erfolgen tiefe Eingriffe in unsere kommunale Planungshoheit. Durch den langsamen Ausbau der Windkraft in den letzten Jahren in unserem Bundesland sind wir von diesen Zielen recht weit entfernt. Daher haben die neuen gesetzlichen Regelungen direkte Auswirkungen auf unsere bisherigen Planungen. 
Aktuell läuft ein Verfahren, mit dem der bestehende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2001 für die Windkraft weiter entwickelt werden soll. Dies soll über sogenannte „Konzentrationszonen“ erfolgen, in denen Windkraft möglich sein soll (außerhalb dieser Zonen soll Windkraft nicht möglich sein). Dieses Verfahren müsste bis 01.02.2024 abgeschlossen sein, um die oben beschriebene Konzentrationswirkung zu erzielen. Das ist aufgrund des aktuellen Standes der dafür notwendigen Naturschutzgutachten und den weiteren erforderlichen Verfahrensschritten faktisch unmöglich.
Selbst wenn ein Flächennutzungsplan bis zum o. g. Termin zustande käme, würde dieser spätestens zum 31.12.2027 seine Wirkung im Bereich Windkraft verlieren. Auch der bestehende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2001 verliert für seinen die Windkraft betreffenden Teil spätestens dann seine Gültigkeit. Folge: Grundstückseigentümer/Investoren können an windhöffigen Standorten, an denen die Zuwegung und Stromableitung geklärt ist und die natur- und immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, Windkraftanlagen planen und zur Genehmigung vorlegen.  
Mit diesen Regelungen hat uns Berlin vor Ort die Steuerung der Windkraft faktisch aus der Hand genommen. Und das mit voller Absicht.


Worum ging es in der Gemeinderatssitzung?

In der Gemeinderatssitzung ging es nicht um einzelne Standorte oder die Genehmigung von konkreten Windkraftanlagen.  
Es ging darum, das laufende Verfahren für die Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans von 2001 zu beenden, da durch weitere Untersuchungen nur sinnlos Geld verbrannt und das Verfahren sowieso nicht rechtzeitig fertig wird (Termin 01.02.2024).
Weiterhin sollte das Verfahren zur Änderung der Windkraftregelungen des Flächennutzungsplans von 2001 gestartet werden. Dieses Verfahren dauert ca. 1 Jahr. Nachdem dieses Verfahren abgeschlossen ist, haben wir den Zustand, der zum 01.01.2028 sowieso eintritt (Grundstückseigentümer/Investoren können an windhöffigen Standorten, an denen die Zuwegung und Stromableitung geklärt ist und die natur- und immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, Windkraftanlagen planen und zur Genehmigung vorlegen) um drei oder vier Jahre früher. Dies unterstützt das von unserer Bundes- und Landesregierung ausgegebene Ziel, den Ausbau der Windenergie voranzutreiben (z. B. Erhöhung/Verdoppelung des Anteils des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 44 % auf 80 % bis zum Jahre 2030).
Vor allem aus Siegelau erreichten die Gemeindeverwaltung im Vorfeld der Sitzung Nachrichten mit der Bitte, die Behandlung dieser Tagesordnungspunkte zu verschieben. 

Warum wurde trotzdem über den Beschlussvorschlag abgestimmt?

Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Simonswald, Stadt Waldkirch und Gutach im Breisgau. Die Gemeinderäte in Waldkirch und Simonswald haben die bei uns anstehenden Beschlüsse bereits einstimmig bzw. mit breiten Mehrheiten gefasst. Die oben genannten Veränderungen kommen also unabhängig vom Votum unseres Gemeinderats. 
Die rechtliche Situation ist auch in vier, acht oder zwölf Wochen wie oben dargestellt. Eine Verschiebung bringt keinen Erkenntniszuwachs. Dies vor allem auch deshalb: Die aktuell verfügbaren Informationen haben wir in der Bürgerinformation vorgestellt. Es wurde nicht über die Genehmigung einzelner Windräder abgestimmt. Über die einzelnen Windräder wird erst im jeweiligen Genehmigungsverfahren gesprochen. Und dann können konkret die Folgen und Belastungen für die Anwohner besprochen werden.


Wie geht es weiter?

Nach der Änderung des Flächennutzungsplans von 2001 können Investoren/Anlagenbetreiber ihre Planungen dem Landratsamt Emmendingen zur Genehmigung vorlegen.
Die Genehmigung der Windanlagen erfolgt nicht durch die Gemeinde Gutach im Breisgau, sondern durch das Landratsamt Emmendingen („untere Immissionsschutzbehörde“). Jede geplante Anlage wird einzeln geprüft, bewertet und genehmigt. Das Landratsamt Emmendingen muss dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen (Naturschutz, Lärm, Schattenwurf, „optisch-bedrängende“ Wirkung“) berücksichtigen. Ob die in der Informationsveranstaltung vorgestellten Projekte alle diese Vorgaben einhalten, wird sich spätestens dann erweisen.
Die Gemeinde Gutach im Breisgau wird für jedes dieser Genehmigungsverfahren Stellungnahmen abgeben können. Diese werden in unserem Gemeinderat beraten werden. 
Nachdem eine Gemeinderätin für befangen erklärt wurde entstand im Rat eine durchaus kontroverse Diskussion. In dieser Diskussion wurde deutlich, dass Gemeinderat und Verwaltung die Bedenken und Beunruhigung hinsichtlich der Standorte der Windkraftanlagen ernst nehmen. Belastungen aus dem Ausbau der Windkraft werden sich nicht vollständig vermeiden lassen. In den Genehmigungsverfahren für die einzelnen Anlagen wird die Gemeindeverwaltung sich für Standorte einsetzen, die diese Belastungen so gering wie möglich halten. Letztendlich wurde der Beschluss bei einer Gegenstimme mit 10 Ja-Stimmen mehrheitlich angenommen. 

Unter dem vierten Tagesordnungspunkt stellte die Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal e. V. ihre Planungen für den Neubau eines Wohnheims im Ortsteil Bleibach vor. Aktuell ist die Lebenshilfe im ehemaligen Gasthaus Dreitälerblick ansässig. Aufgrund baulicher Veränderungen, die sich aus einer Änderung der Unterbringungsverordnung ergeben, muss eine neue Bleibe für die Bewohnerinnen und Bewohner gesucht werden. Fündig wurde die Lebenshilfe auf dem Grundstück der Gemeinde im Baugebiet „Alte Ziegelei“. Hier war schon immer geplant, das Grundstück für einen sozialen oder gemeinnützigen Zweck zu nutzen. Frühere Planungen anderer Unternehmen/Träger mussten leider verworfen werden. Architekt Klaus Wehrle stellte den aktuellen Stand der Planungen vor. Die Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Grundstück der Gemeinde im Baugebiet Alte Ziegelei zu einem ermäßigten Preis an die Lebenshilfe zu verkaufen.

Bei Tagesordnungspunkt fünf beriet der Gemeinderat über die Eigentümerzielsetzung des Kommunalwaldes. Die Gemeinde Gutach im Breisgau verfügt mit ca. 130 ha über einen vergleichsweise kleinen Gemeindewald. Für dessen Bewirtschaftung legt der Rat in Zusammenarbeit mit der Forstbehörde des Landratsamtes und dem zuständigen Revierförster alle zehn Jahre die Rahmenbedingungen fest. Eine Arbeitsgruppe des Gemeinderats hatte vorgearbeitet, sodass aufgrund konkreter Vorschläge die Funktionen des Waldes (Walderhaltung, Waldökosysteme, Produktionsfunktion, Biodiversität, Schutzfunktion, Sozialfunktion) betrachtet und bewertet werden konnten. Der Rat schloss sich dem Vorschlag der Arbeitsgruppe einstimmig an.

Die Gemeinde ist verpflichtet, erhaltene Spenden transparent zu machen und durch den Gemeinderat genehmigen zu lassen. Dies erfolgte einstimmig unter Tagesordnungspunkt 6.

Anfragen aus dem Gemeinderat (Tagesordnungspunkt 7) bezogen sich auf den aktuellen Stand diverser Projekte und Baumaßnahmen.

Die zu den Tagesordnungspunkten gehörigen Informationen und Präsentationen sind auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

Ihre Gemeindeverwaltung

Ausbildung zum Wassermeister beendet Meldung vom 09. März 2023

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es kann durch nichts ersetzt werden. Ohne Nahrung können wir längere Zeit überleben - ohne Wasser nur ein paar Tage! Auch das Abwasser muss von den Kommunen beseitigt werden. Abwasser ist nicht nur das Schmutzwasser aus Haushalten, Industriebetrieben oder der Landwirtschaft, sondern auch das Regenwasser, das von bebauten Flächen abfließt.  Dies macht den hohen Stellenwert deutlich, den die Wasserversorgung innerhalb der Gemeindeverwaltung einnimmt. Qualität und Sicherheit stehen bei der Versorgung der Gutacher Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle. Um diesen wichtigen Bereich personell zu verstärken, bildete sich Andrik Hoffmann, seit 2014 Angestellter auf dem Bauhof der Gemeinde Gutach im Breisgau, in einer dreijährigen berufsbegleitenden Ausbildung zum Wassermeister fort. Neben technischen Fähigkeiten wurde umfangreiches theoretisches Wissen vermittelt. Diese intensive Ausbildung schloss Herr Hoffmann am 10.02.23 mit seiner Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss des Regierungspräsidiums Karlsruhe erfolgreich ab. Herr Hoffmann ist nun zusammen mit dem langjährigen Wassermeister Markus Adam gemeinsam für die Sicherstellung der Wasserversorgung in unserer Gemeinde zuständig. 

Bürgermeister Sebastian Rötzer gratulierte im Namen von Gemeinderat und Verwaltung dem frisch gebackenen Wassermeister zum Abschluss und überreichte als Anerkennung ein kleines Präsent.

Ihre Gemeindeverwaltung

Ausbildung abgeschlossen Meldung vom 09. März 2023

Die Gemeinde Gutach im Breisgau ist seit langen Jahren auch als Ausbildungsbetrieb für Verwaltungsfachangestellte tätig. Jessica Suhm durchlief im Rahmen ihrer dreijährigen Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten die verschiedenen Bereiche der Gemeindeverwaltung, unterbrochen durch Blockunterricht. So konnte sich Frau Suhm umfangreiches Wissen aneignen, mit dem sie Anfang Februar in ihren Abschlussprüfungen glänzen und ihre Ausbildung erfolgreich abschließen konnte. Frau Suhm wurde in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen und verstärkt im Rechnungsamt die Gemeindekasse – damit erhielt sie auch ihre Wunschposition. 

Bürgermeister Sebastian Rötzer gratulierte Frau Suhm zum Abschluss ihrer Ausbildung und wünschte viel Erfolg für die Zukunft.

Ihre Gemeindeverwaltung

Veränderungen im Bürgerbüro Meldung vom 09. März 2023

Das Bürgerbüro ist die Visitenkarte der Gemeindeverwaltung. Denn hier laufen die verschiedensten Wünsche und Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger zusammen. Ob es um die Beantragung und Ausgabe von Ausweisen, eine Eheschließung, die Anmeldung eines neuen Erdenbürgers, Gelbe Säcke, die Miete von Gemeinderäumlichkeiten, Friedhofs- oder Vereinsangelegenheiten geht – immer versucht das Team unseres Bürgerbüros schnell und kompetent weiter zu helfen. Im Februar ergaben sich nun einige personelle Veränderungen in diesem wichtigen Bereich: 

Jasmin Zehnle, seit 2022 bei der Gemeinde beschäftigt und bisher in der Gemeindekasse eingesetzt, wechselte ins Bürgerbüro. Frau Zehnle war in einer früheren beruflichen Station bereits im Bürgerbüro in Bad Krozingen beschäftigt und ist auch Standesbeamtin. Damit verfügt die Gemeinde Gutach im Breisgau zusammen mit Susanne Klausmann, seit langen Jahren im Bürgerbüro der Gemeinde tätig, über zwei Standesbeamtinnen. Frau Klausmann reduziert ihre Arbeitszeit auf eine vier-Tage-Woche.

Bereits 2022 erfuhr das Bürgerbüro personelle Verstärkung durch Verena Poppensieker. Frau Poppensieker ersetzte die langjährige Mitarbeiterin Gerlinde Oswald, die zum Oktober 2022 in ihren wohlverdienten Ruhestand ging. Patrizia Sofia ist seit 2013 bei der Gemeinde tätig und komplettiert nach Beendigung ihres Erziehungsurlaubs das Team des Bürgerbüros.

Hauptamtsleiter Jörg Barth, dem das Bürgerbüro zugeordnet ist, freut sich über ein leistungsfähiges und gut aufgestelltes Team.

Ihre Gemeindeverwaltung

Zeitweilige Sperrung der Wege im Bereich Rohrhardsberg aus Artenschutzgründen Meldung vom 09. März 2023

Zum Schutz der Auerhühner und weiterer seltener Tierarten werden im Bereich Rohrhardsberg im Zeitraum vom 03.04.2023 bis 28.04.2023 einige Wegstrecken gesperrt, um Störungen zu reduzieren. Insbesondere wird der direkte Zugang vom Sauermattenparkplatz und Sendemast zur Spechttanne in dieser Zeit nicht möglich sein. Die Umleitung der gesperrten Wege wird entsprechend vor Ort ausgeschildert. Der Winter und Frühling sind immer eine sehr sensible Zeit für unsere einheimischen Tierarten. Durch das geringe Nahrungsangebot und die außergewöhnlich vielen Waldbesuchenden während des Winters sind die Energiereserven der Tiere aufgebraucht, zusätzlich steht bei vielen Vogelarten die Paarungs- und Brutzeit an.

Im Rohrhardsbergbereich gibt es eines der letzten Vorkommen von Auerhühnern in Baden-Württemberg. Diese reagieren besonders empfindlich auf Störungen, insbesondere während der Paarungszeit, dem sogenannten Balzbetrieb im zeitigen Frühjahr. Gerade im Bereich der Sperrung ist ein wichtiger Rückzugsraum für diese Tiere.

Die gesperrte Waldfläche am Rohrhardsberg, in denen diese Tiere vorkommen, gehören dem Land Baden-Württemberg. ForstBW als Verantwortlicher für diese Flächen hat sich entschlossen, den Bereich kurzzeitig zu beruhigen. Die Sperrung wurde mit der unteren Forstbehörde des Landkreises Schwarzwald-Baar abgestimmt. Bitte helfen Sie mit beim Schutz des seltenen Auerwildes!

Die Sperrungen und Umleitungen sind entsprechend ausgeschildert und gelten sowohl tagsüber als auch nachts. 

Bei Rückfragen und weitere Informationen:

Johannes von Stemm
Forstbezirk Hochschwarzwald
E-Mail: johannes.stemm@forstbw.de
Tel. 07661 9754904

Verkehrsregelung bei Bauarbeiten an und auf öffentlichen Straßen Meldung vom 06. März 2023

Die Genehmigung zur Vollsperrung der Silberwaldstraße in Gutach-Bleibach im Bereich Silberwaldstraße 3-11 wegen dem Ausbau der Stromversorgung gilt weiter bis 31.03.2023.

Hinweis: Fußgänger kommen an der Sperrstelle vorbei!

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Öffentliche Ausschreibung Meldung vom 03. März 2023

Maßnahme:   
Neubau eines Speisesaals und Veranstaltungsraum an das
bestehende Schulgebäude GS Zweitälerland
Alexanderstraße 12, 79261 Gutach im Breisgau
Auftraggeber:      
Gemeinde Gutach im Breisgau.
vertr. durch Bürgermeister Sebastian Rötzer
Dorfstraße 33, 79261 Gutach im Breisgau
Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung auf Grundlage der VOB
Angebotseröffnung: am Dienstag, 04.04.2023 um 10:00 Uhr (Zimmer 10)

Vollständiger Ausschreibungstext (89 KB)