Aktuelles

Meldung vom 11. August 2026

Info Drohnenflüge

Aus aktuellem Anlass, bezüglich Verletzung der Privatsphäre, weisen wir darauf hin, dass für Drohnenflüge besondere Regeln gelten, die einzuhalten sind.
 
Diese entnehmen Sie dem Flyer (PDF,1,5 MB). Bei Nichtbeachtung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten kann bei der Polizei eine Anzeige erstattet werden.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 04. August 2026

Anlieferung Großkomponenten Windräder Rotzel (Biederbach) + Bildstock (Gutach-Siegelau)

In nächster Nähe voneinander entstehen derzeit im Landkreis Emmendingen drei neue Windräder des deutschen Herstellers Enercon, die nach ihrer geplanten Inbetriebnahme im Winter 2026/27 ingesamt jährlich etwa 40 Millionen Kilowattstunden grünen Strom produzieren sollen: Eine Anlage wird auf dem Höhenzug Rotzel auf der Gemarkung der Gemeinde Biederbach gebaut, auf dem sich bereits drei bestehende Bürgerwindenergieanlagen befinden; und zwei neue Anlagen in ca. 2,5 Kilometern Entfernung auf dem Bildstock auf Gemarkung Gutach-Siegelau. Der erste Teil der Stahltürme von zwei Anlagen ist bereits fertiggestellt, der der dritten Anlage befindet sich derzeit im Bau. In den kommenden Wochen werden die Großkomponenten angeliefert, u.a. die Einzelteile der Gondel. Die Rotorblätter und Turmstahlsektionen, jeweils drei pro Anlage, werden zuerst auf der Umladefläche in Oberwinden gelagert und von dort voraussichtlich Ende der KW 32 per Selbstfahrer („SPMT“) zu den Windradstandorten transportiert – sofern das Wetter mitspielt. Laut Transportfirma soll der Selbstfahrer in Oberwinden am frühen Vormittag starten. Über die Unterspitzenbacher Straße geht es über Katzenmoos und die Biederbacher Straße zu den Windradstandorten Rotzel und Bildstock. Der Leertransport, d.h. die Rückfahrt des Selbstfahrers ohne Fracht zur Umladefläche, erfolgt entweder am selben Nachmittag oder früh am nächsten Vormittag. Eventuell kann es auch zum Einsatz eines zweiten SPMT kommen. Insgesamt 18 Selbstfahrertransporte werden auf diese Weise über einen Zeitraum von etwa sechs bis acht Wochen stattfinden. Sehr kurzfristige Verschiebungen sind, z.B. aufgrund von Witterungsbedingungen oder logistischen Änderungen, möglich. Aktuelle Informationen dazu sowie eine Karte gibt es auf folgender Website: www.windrad-transporte.de Die Begleitfahrzeuge werden in regelmäßigen Abständen den SPMT stoppen und den angestauten Verkehr abfließen lassen. Alle Transporte sind mit Polizei und Notfalldiensten abgesprochen; bei Blaulichteinsatz werden die Begleitfahrzeuge frühzeitig informiert, sodass der SPMT schnellstmöglich eine Vorüberfahrt ermöglichen kann. Wichtige Hinweise für Interessierte So spannend die Transporte sein mögen, so ist es doch für die Sicherheit aller Beteiligten wichtig, dass interessierte Zuschauer ausreichend Abstand einhalten. Außerdem wird darum gebeten, die Baustellensperrungen zu beachten: Das Betreten eingezäunter Bereiche ist aus Sicherheitsgründen und im Interesse aller Beteiligten untersagt.
Meldung vom 04. August 2026

Sondernutzung an öffentlichen Straßen

Im Bereich Alte Ziegelei/Einmündung Sonnenhain bis Alte Ziegelei Hausnr. 26/28 in Gutach-Bleibach ist wegen Stellung eines Fertighauses vom 24.08.2026 - 25.08.2026 die Straße voll gesperrt.
Wir bitten um Beachtung
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 04. August 2026

Bürgermeisteramt informiert

In der Zeit vom 10.08.2026 bis 04.09.2026, können aufgrund Abwesenheit und Vertretung der zuständigen Sachbearbeiterin auf dem Rathaus in Bleibach keine Rentenangelegenheiten bearbeitet werden.
Rentenauskünfte können bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Regionalzentrum Freiburg,
Telefon-Nr.: 0761/20707-0 eingeholt werden.

Wir bitten um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 04. August 2026

Vermüllung/ Vandalismus an der Wassertretanlage

In den letzten Tagen kam es an der Wassertretanlage in Bleibach zu Vandalismus/ Vermüllung und auch Sachbeschädigungen.
An der Wassertretanlage wurde eine Sitzbank mutwillig beschädigt. Dort wurden auch reichlich Unrat hinterlassen, welches der Bauhof entsorgen muss.
Die Gemeindeverwaltung Gutach im Breisgau hat zwischenzeitlich die Polizei in Waldkirch verständigt. Sachdienliche Hinweise zu dem Vorgang, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden, bitte wir an die Gemeindeverwaltung Gutach im Breisgau, Telefon 07685/98101-0 oder das Polizeirevier Waldkirch, 07681/4074-0 zu richten.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 30. Juli 2026

Umsetzung und Sachstand des Lärmaktionsplanes 2026

Erläuterungen der Verkehrsbehörden zu den Abweichungen des GR Beschlusses:   Grundsätzlich gilt die Regelgeschwindigkeit nach der StVO (Innerorts = 50, Außerorts = 100) Wenn hiervon abgewichen werden soll, bedarf es eines Grundes. Im vorliegenden Fall wurde „Lärm“ genommen. Hierfür wurde durch die Gemeinde Gutach ein Lärmaktionsplan erstellt, welcher als Grundlage diente. 1. Landstraße Außerorts Lt. Lärmaktionsplan liegt keine Lärmbetroffenheit von Anwohner vor, die eine Geschwindigkeitsreduzierung erlauben. Die Grenzwerte, die notwendig wären, sind nicht erreicht. 2. Ortsdurchfahrt Stollen Lt. Lärmaktionsplan sind Anwohner vom Lärm betroffen. Die Werte liegen sogar im gesundheitskritischen Bereich. Eine Geschwindigkeitsreduzierung musste aus Verkehrsrechtlichen und Lärmschutzgründen angeordnet werden. Es gab hier keinen Ermessensspielraum. 3. K5109/Talstraße/Freiämter Straße Lt. Lärmaktionsplan sind lediglich die Anwohner der Talstraße 5 vom Lärm betroffen, alle anderen liegen außerhalb der Grenzwerte. Nach Rücksprache mit dem PP, RP und LRA EM liegt hier auch eine Gefahrenstelle vor. Es wurde entschieden, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 wegen der Gefahrenstelle anzuordnen. 4. B294 (Überführung L173 bis Brücke Rittweg) Lt. Lärmaktionsplan liegt keine Lärmbetroffenheit von Anwohner vor, die eine Geschwindigkeitsreduzierung erlauben. Die Grenzwerte, die notwendig wären, sind nicht erreicht.
Meldung vom 16. Juli 2026

Sommerferienprogramm | Freie Plätze

Bei den folgenden Aktionen (PDF,122 KB) sind noch ein paar Plätze frei. Solltet Ihr also spontan Lust haben, hier noch zusätzlich mitzumachen, könnt Ihr euch bei der Gemeindeverwaltung, Fr. Sofia, Tel.: 07685 9101-21 anmelden.

Meldung vom 10. Juli 2026

Wassertretanlagen beim Silberkönig wieder offen!

Die Wassertretanlage beim Schwarzwaldhotel Silberkönig wurde umfassend saniert und steht Ihnen ab sofort wieder für eine Abkühlung zur Verfügung.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 07. Juli 2026

Hinweis / Empfehlung an die Nutzer von Mährobotern

Ein Mähroboter im Garten ist praktisch. Die scharfen Messer können aber für Tiere wie Igel gefährlich sein. Es empfiehlt sich daher, die Geräte in der Nacht auszuschalten. Wenn Mähroboter nur tagsüber im Garten umherfahren, wäre eine große Gefahr beseitigt, da Igel demnach überwiegend nachtaktiv sind. Auch andere Tiere, wie zum Beispiel Kröten, Käfer oder Spinnen würden so geschützt.
Wir empfehlen daher den Mähroboter nur in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr laufen zu lassen. Hilfreich kann auch sein, den Garten vor dem Rasenmähen absuchen: Vor allem unter Hecken und Sträuchern zu schauen. Des Weiteren ist es hilfreich Rückzugsorte schaffen: Laubhaufen, Totholz und feuchte Ecken bieten Schutz für die Tiere.

Weitere Informationen und Hinweise erhalten Sie unter:
 
https://www.tierschutzbund.de
 
https://www.nabu.de./
 
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihre Mithilfe.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 30. Juni 2026

Hinweise zur Garagennutzung

Aus aktuellem Anlass geben wir folgenden Hinweis:
 
Garagen sind in erster Linie dafür gedacht, Kraftfahrzeuge sicher und trocken unterzustellen. Die Garagenverordnungen und die Landesbauordnung (LBO) sollen dauerhaft sicherstellen, dass Garagen tatsächlich zum Parken genutzt werden – und nicht als Lagerraum oder Werkstatt dienen. Der Grund: Weniger zweckentfremdete Garagen bedeuten mehr freie Parkplätze auf der Straße. Grundsätzlich gilt, dass in der Garage nur Kraftfahrzeug und ansonsten nur Gegenstände gelagert werden dürfen, die zum Kraftfahrzeug gehören oder den Garagenzweck nicht beeinträchtigen. Dazu zählen z.B. Autozubehör wie: Wagenheber, Autoreifen, Starthilfekabel und Ersatzbirnen, Kindersitz, Warndreieck, Reinigungsmittel und Scheibenreiniger, Schmier- und Frostschutzmittel, Verbandskasten, Dachboxen und Gepäckträger usw. Natürlich ist das Abstellen von Fahrrädern auch erlaubt, sofern und das solange das Kraftfahrzeug noch Platz findet. Nicht zulässig ist die Nutzung z.B. als Spielzimmer, Gästezimmer, Verkaufsraum, Büro oder Abstellkammer, für Gartenmöbel oder die Lagerung von Skiausrüstung etc. Dies stellt einen bau- und nutzungsrechtlichen Verstoß dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
 
Wir bitten um Beachtung.
 
Ihre Gemeindeverwaltung