Aktuelles

Meldung vom 21. Januar 2026

Jubiläum Narrenzunft „Der Silberklopfer“ e. V.

Am Sonntag, 01.02.26, feiert die Narrenzunft Bleibach „Der Silberklopfer“ e.V. sein 61-jähriges Bestehen.

Diese Feierlichkeiten bedeuten für uns und unsere zahlreichen Helferinnen und Helfer einen enormen Kraftakt.
Deshalb bitten wir um Euer Verständnis, dass es von Freitag, 30.01.26 bis Montag, 02.02.26 durch Auf- und Abbauarbeiten sowie durch das eigentliche Fest am 01.02.26 zu Straßen- und Hallensperrungen, ein enormes Besucher- und Verkehrsaufkommen bis hin zu Ruhestörungen kommen kann. All das können wir nur mit Eurer Unterstützung bewältigen.
Im Folgenden haben wir Euch einige nützliche Infos zusammengestellt.

Hallensperrung
Von Montag, 26.01.26 bis Mittwoch, 18.02.26 bleibt die Festhalle Bleibach für Auf- und Abbauarbeiten gesperrt.

Straßensperrungen
Von Samstag, 31.01.26 bis Montag, 02.02.26, gilt auf allen Parkplätzen zwischen der Festhalle Bleibach und dem Schulhof absolutes Halteverbot.
Am Sonntag, 01.02.26, gilt entlang der gesamten Umzugsstrecke absolutes Halteverbot. Dies betrifft Teile der Simonswälder Straße, die Dorfstraße sowie die Schulstraße. Der genaue Umzugsweg ist unter www.silberklopfer.de einzusehen.
Am Sonntag, 01.02.26 ab 12:00 Uhr ist die Zufahrt zur oder auf die Umzugsstrecke bis nach dem Umzug nicht mehr möglich.

Ablauf des Festes
11:11 Uhr Zunftmeisterempfang im Bürgersaal Bleibach für geladene Gäste & Eröffnung des Narrendorfs an der Festhalle
13:30 Uhr Umzugsaufstellung in der Simonswälder Str. Höhe Schwarzwälder Hof
14:11 Uhr Geburtstagsumzug durch das Dorf mit Ende im Narrendorf an der Festhalle
Danach Narrentreiben an den Ständen entlang des Umzugswegs sowie im Narrendorf

Straßenreinigung
Am Montag, 02.02.26, werden unsere Helfer den liegengebliebenen Müll entlang des Umzugswegs aufräumen.

Wir zählen auf Euch!
Wir rechnen bei 14 angemeldeten Narrenzünften mit circa 1.500 Umzugsteilnehmern und mit etwa 3.000 Zuschauern zusätzlich. Das ist nicht nur für unsere Narrenzunft, sondern auch für Bleibach die perfekte Gelegenheit, sich von der besten Seite zu zeigen.
Wir freuen uns, wenn Häuser entlang des Umzugswegs närrisch geschmückt werden. Lasst uns unsere Gäste herzlich empfangen und in unserem schönen Bleibach willkommen heißen.

BLIBICH DO!

Copyright: Polizei BW
Meldung vom 29. Januar 2026

Polizeiliches Einsatztraining am 04. & 05. Februar im Orsteil Gutach

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass am Mittwoch, 04.02. und Donnerstag, 05.02.2026 ein polizeiliches Einsatztraining im Ortsteil Gutach stattfindet.
Jeweils im Zeitraum von ca. 09:00 – 16:00 Uhr im Objekt Alexanderstraße 14, Gutach im Breisgau. Hierzu wird u.a. auf dem Latschari-Platz eine Kräftesammelstelle eingerichtet. 
Es handelt sich lediglich um Übungen und keinen Einsatz!

Wir bitten von Anrufen bei der Polizei abzusehen und um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 29. Januar 2026

Neue Ratgeber zur Vorsorge für Krisen und Katastrophen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat einen neuen Ratgeber zur persönlichen Vorsorge für Krisen und Katastrophen veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BBK unter www.bbk.bund.de/Vorsorge.
Zudem liegen mehrere Exemplare der Broschüre im Rathaus zur Mitnahme aus.

Meldung vom 28. Januar 2026

Informationen zur Landtagswahl am 08. März 2026

Die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl am 08. März 2026 werden Ende Januar/Anfang Februar 2026 an die Wahlberechtigten versendet.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.

Wir bitten um Beachtung, dass die Briefwahlunterlagen erst nach Vorliegen der Stimmzettel bei der Gemeindeverwaltung verschickt werden können.
Sobald die Stimmzettel vorliegen, besteht die Möglichkeit, nicht nur die Briefwahlunterlagen zu beantragen, sondern auch direkt im Rathaus zu wählen.
In diesem Fall können die Wahlberechtigten ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen und vor Ort ihre Stimme abgeben.
Es ist ratsam die Briefwahl rechtzeitig zu beantragen, um eine pünktliche Abgabe der Stimme zu gewährleisten.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 23. Januar 2026

Gehwegabsenkungsarbeiten

Seit Montag, 19.01.2026, werden im Ortsteil Gutach Gehwegabsenkungsarbeiten durchgeführt. Diese finden in den nächsten 3 Wochen in der Gartenstraße, Alexanderstraße und im Tannenweg statt. Der Verkehr ist dadurch nicht beeinträchtigt.
Die Fußgänger werden entsprechend umgeleitet.

Wir bitten um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 21. Januar 2026

Gemeindeverwaltung per Mail nicht erreichbar

Die gesamte Gemeindeverwaltung ist am Donnerstag, 22. Januar 2026 auf Grund einer Serverumstellung voraussichtlich den gesamten Tag nicht per E-Mail erreichbar.
Das Rathaus ist weiterhin zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Per Telefon sind wir ebenfalls für Sie erreichbar.

Wir bitten um Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 20. Januar 2026

Neues Landesgaststättengesetz (LGastG)

Vorübergehender Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass (ehem. Gestattung/Ausschankerlaubnis) Seit dem 01.01.2026 gilt eine Neufassung des Landesgaststättengesetzes. Die Neufassung des Gesetzes soll Bürokratie abbauen und die Eigenverantwortung der Veranstalter stärken. Für vorübergehende Gaststättengewerbe besteht eine Anzeigepflicht gem. § 2 Abs. 2 LGastG. Die Regelungen zu den Sperrzeiten, Sonn- und Feiertagsgesetz, Hygienebestimmungen etc. bleiben allerdings wie gehabt bestehen. Das neue LGastG betrifft alle, die gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Vereine sind nur dann betroffen, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen. Durch das neue Gaststättengesetz wird die Erlaubnispflicht im Bereich der bisherigen Gestattungen durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Die Anzeige kann nicht mündlich erfolgen. Künftig ist dieses Formular (PDF,65 KB ) zur Anzeige der Veranstaltung zu verwenden. Die Anzeige für die Veranstaltung muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Ab dem 01.01.2026 erhalten die Veranstalter keine Gestattung (Erlaubnis) mehr von der Gemeindeverwaltung. Es wird stattdessen eine Bestätigung über die rechtzeitige Anzeige an den Veranstalter verschickt. Die Anzeige ersetzt keine anderweitig erforderlichen Genehmigungen. Bestehende gesetzliche Vorgaben, Auflagen oder Erlaubniserfordernisse bleiben hiervon unberührt. Weitere Informationen finden Sie hier: Landesgaststättenbesetz – Informationen für Gastgewerbetreibende (PDF,188 KB ) Gesetzesblatt für Baden-Württemberg 2025, Nr. 119 vom 02. Dezember (PDF,4,8 MB )
Meldung vom 16. Januar 2026

Online-Veranstaltung "Feste feiern - aber sicher: Lebensmittelhygiene bei Vereins- und Straßenfesten"

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, laden wir Sie zu folgender Online-Veranstaltung ein:

Feste feiern – aber sicher: Lebensmittelhygiene bei Vereins- und Straßenfesten
 
Die Veranstaltung wird an folgenden Terminen angeboten:
Februar 2026 | Online
3. März 2026 | Online
21. April 2026 | Online
 
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.alr-bw.de

Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg