Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in seiner Sitzung am 28.2.2023 befasste sich der Gemeinderat mit einem ganzen Strauß wichtiger Themen. Zuvor wurden jedoch unter „Bekanntgaben“ Veränderungen im Personal der Gemeindeverwaltung mitgeteilt. Herr Hoffmann hat seine Ausbildung zum Wassermeister und Frau Suhm ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen. Auf die Artikel zu den einzelnen Mitarbeitenden und den Veränderungen im Bürgerbüro in dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts wird verwiesen.
Hauptamtsleiter Jörg Barth berichtete über die Situation der Kinderbetreuung in unserer Gemeinde. Zuletzt haben sich die Lücken im Personal der kirchlichen Kindergärten wieder etwas gefüllt. Durch die beherzte Zusammenarbeit aller Einrichtungen und dank der Flexibilität der Eltern ist es gelungen, allen unseren neuen Kindergartenkindern in zumutbarer Wartezeit einen geeigneten Kindergartenplatz anbieten zu können. Allerdings kann sich die Lage, vor allem im Personalbestand, sehr schnell ändern. Daher ist die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit den Trägern der Kinderbetreuungseinrichtungen dabei, über Möglichkeiten zur Kapazitätserweiterung und eine noch engere Abstimmung untereinander zu sprechen.
Im ersten Tagesordnungspunkt beriet der Gemeinderat über die weitere Entwicklung der Windkraft auf unserer Gemarkung. Zu diesem Tagesordnungspunkt waren eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern, vor allem aus dem Ortsteil Siegelau, erschienen.
Was hat sich verändert?
Bislang verfolgte die Gemeinde Gutach den Weg, über einen Flächennutzungsplan den Ausbau der Windkraft zu steuern. Dazu haben in der Vergangenheit die Gemeinderäte der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, die aus der Großen Kreisstadt Waldkirch, der Gemeinde Simonswald und der Gemeinde Gutach im Breisgau besteht, entsprechende Beschlüsse gefasst. Ich war und bin davon überzeugt, dass die Vorgehensweise über den Flächennutzungsplan den Ausbau der Windkraft und die Akzeptanz der Anlagen vor Ort ermöglicht hätte.
Mit dem Regierungswechsel in Berlin wurden die Weichen in Sachen Klimaschutz und Ausbau der Erneuerbaren Energien neu gestellt. Das von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck initiierte „Osterpaket“ aus dem Jahr 2022 sieht neue Regelungen unter anderem für einen beschleunigten Ausbau der Windkraft vor. Im Kern stellen die neuen gesetzlichen Regelungen den Bundesländern verbindliche Ziele für Flächen, die für die Windkraft ausgewiesen werden müssen. Solange diese Ziele nicht erreicht sind, erfolgen tiefe Eingriffe in unsere kommunale Planungshoheit. Durch den langsamen Ausbau der Windkraft in den letzten Jahren in unserem Bundesland sind wir von diesen Zielen recht weit entfernt. Daher haben die neuen gesetzlichen Regelungen direkte Auswirkungen auf unsere bisherigen Planungen.
Aktuell läuft ein Verfahren, mit dem der bestehende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2001 für die Windkraft weiter entwickelt werden soll. Dies soll über sogenannte „Konzentrationszonen“ erfolgen, in denen Windkraft möglich sein soll (außerhalb dieser Zonen soll Windkraft nicht möglich sein). Dieses Verfahren müsste bis 01.02.2024 abgeschlossen sein, um die oben beschriebene Konzentrationswirkung zu erzielen. Das ist aufgrund des aktuellen Standes der dafür notwendigen Naturschutzgutachten und den weiteren erforderlichen Verfahrensschritten faktisch unmöglich.
Selbst wenn ein Flächennutzungsplan bis zum o. g. Termin zustande käme, würde dieser spätestens zum 31.12.2027 seine Wirkung im Bereich Windkraft verlieren. Auch der bestehende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2001 verliert für seinen die Windkraft betreffenden Teil spätestens dann seine Gültigkeit. Folge: Grundstückseigentümer/Investoren können an windhöffigen Standorten, an denen die Zuwegung und Stromableitung geklärt ist und die natur- und immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, Windkraftanlagen planen und zur Genehmigung vorlegen.
Mit diesen Regelungen hat uns Berlin vor Ort die Steuerung der Windkraft faktisch aus der Hand genommen. Und das mit voller Absicht.
Worum ging es in der Gemeinderatssitzung?
In der Gemeinderatssitzung ging es nicht um einzelne Standorte oder die Genehmigung von konkreten Windkraftanlagen.
Es ging darum, das laufende Verfahren für die Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans von 2001 zu beenden, da durch weitere Untersuchungen nur sinnlos Geld verbrannt und das Verfahren sowieso nicht rechtzeitig fertig wird (Termin 01.02.2024).
Weiterhin sollte das Verfahren zur Änderung der Windkraftregelungen des Flächennutzungsplans von 2001 gestartet werden. Dieses Verfahren dauert ca. 1 Jahr. Nachdem dieses Verfahren abgeschlossen ist, haben wir den Zustand, der zum 01.01.2028 sowieso eintritt (Grundstückseigentümer/Investoren können an windhöffigen Standorten, an denen die Zuwegung und Stromableitung geklärt ist und die natur- und immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, Windkraftanlagen planen und zur Genehmigung vorlegen) um drei oder vier Jahre früher. Dies unterstützt das von unserer Bundes- und Landesregierung ausgegebene Ziel, den Ausbau der Windenergie voranzutreiben (z. B. Erhöhung/Verdoppelung des Anteils des Stroms aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 44 % auf 80 % bis zum Jahre 2030).
Vor allem aus Siegelau erreichten die Gemeindeverwaltung im Vorfeld der Sitzung Nachrichten mit der Bitte, die Behandlung dieser Tagesordnungspunkte zu verschieben.
Warum wurde trotzdem über den Beschlussvorschlag abgestimmt?
Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Simonswald, Stadt Waldkirch und Gutach im Breisgau. Die Gemeinderäte in Waldkirch und Simonswald haben die bei uns anstehenden Beschlüsse bereits einstimmig bzw. mit breiten Mehrheiten gefasst. Die oben genannten Veränderungen kommen also unabhängig vom Votum unseres Gemeinderats.
Die rechtliche Situation ist auch in vier, acht oder zwölf Wochen wie oben dargestellt. Eine Verschiebung bringt keinen Erkenntniszuwachs. Dies vor allem auch deshalb: Die aktuell verfügbaren Informationen haben wir in der Bürgerinformation vorgestellt. Es wurde nicht über die Genehmigung einzelner Windräder abgestimmt. Über die einzelnen Windräder wird erst im jeweiligen Genehmigungsverfahren gesprochen. Und dann können konkret die Folgen und Belastungen für die Anwohner besprochen werden.
Wie geht es weiter?
Nach der Änderung des Flächennutzungsplans von 2001 können Investoren/Anlagenbetreiber ihre Planungen dem Landratsamt Emmendingen zur Genehmigung vorlegen.
Die Genehmigung der Windanlagen erfolgt nicht durch die Gemeinde Gutach im Breisgau, sondern durch das Landratsamt Emmendingen („untere Immissionsschutzbehörde“). Jede geplante Anlage wird einzeln geprüft, bewertet und genehmigt. Das Landratsamt Emmendingen muss dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen (Naturschutz, Lärm, Schattenwurf, „optisch-bedrängende“ Wirkung“) berücksichtigen. Ob die in der Informationsveranstaltung vorgestellten Projekte alle diese Vorgaben einhalten, wird sich spätestens dann erweisen.
Die Gemeinde Gutach im Breisgau wird für jedes dieser Genehmigungsverfahren Stellungnahmen abgeben können. Diese werden in unserem Gemeinderat beraten werden.
Nachdem eine Gemeinderätin für befangen erklärt wurde entstand im Rat eine durchaus kontroverse Diskussion. In dieser Diskussion wurde deutlich, dass Gemeinderat und Verwaltung die Bedenken und Beunruhigung hinsichtlich der Standorte der Windkraftanlagen ernst nehmen. Belastungen aus dem Ausbau der Windkraft werden sich nicht vollständig vermeiden lassen. In den Genehmigungsverfahren für die einzelnen Anlagen wird die Gemeindeverwaltung sich für Standorte einsetzen, die diese Belastungen so gering wie möglich halten. Letztendlich wurde der Beschluss bei einer Gegenstimme mit 10 Ja-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Unter dem vierten Tagesordnungspunkt stellte die Lebenshilfe im Kinzig- und Elztal e. V. ihre Planungen für den Neubau eines Wohnheims im Ortsteil Bleibach vor. Aktuell ist die Lebenshilfe im ehemaligen Gasthaus Dreitälerblick ansässig. Aufgrund baulicher Veränderungen, die sich aus einer Änderung der Unterbringungsverordnung ergeben, muss eine neue Bleibe für die Bewohnerinnen und Bewohner gesucht werden. Fündig wurde die Lebenshilfe auf dem Grundstück der Gemeinde im Baugebiet „Alte Ziegelei“. Hier war schon immer geplant, das Grundstück für einen sozialen oder gemeinnützigen Zweck zu nutzen. Frühere Planungen anderer Unternehmen/Träger mussten leider verworfen werden. Architekt Klaus Wehrle stellte den aktuellen Stand der Planungen vor. Die Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Grundstück der Gemeinde im Baugebiet Alte Ziegelei zu einem ermäßigten Preis an die Lebenshilfe zu verkaufen.
Bei Tagesordnungspunkt fünf beriet der Gemeinderat über die Eigentümerzielsetzung des Kommunalwaldes. Die Gemeinde Gutach im Breisgau verfügt mit ca. 130 ha über einen vergleichsweise kleinen Gemeindewald. Für dessen Bewirtschaftung legt der Rat in Zusammenarbeit mit der Forstbehörde des Landratsamtes und dem zuständigen Revierförster alle zehn Jahre die Rahmenbedingungen fest. Eine Arbeitsgruppe des Gemeinderats hatte vorgearbeitet, sodass aufgrund konkreter Vorschläge die Funktionen des Waldes (Walderhaltung, Waldökosysteme, Produktionsfunktion, Biodiversität, Schutzfunktion, Sozialfunktion) betrachtet und bewertet werden konnten. Der Rat schloss sich dem Vorschlag der Arbeitsgruppe einstimmig an.
Die Gemeinde ist verpflichtet, erhaltene Spenden transparent zu machen und durch den Gemeinderat genehmigen zu lassen. Dies erfolgte einstimmig unter Tagesordnungspunkt 6.
Anfragen aus dem Gemeinderat (Tagesordnungspunkt 7) bezogen sich auf den aktuellen Stand diverser Projekte und Baumaßnahmen.
Die zu den Tagesordnungspunkten gehörigen Informationen und Präsentationen sind auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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