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411 Gewerbe
Beschreibung
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland zur Ausübung eines Gewerbes Gewerbefreiheit, d.h. nach Erstattung der Gewerbeanzeige bei der Gemeinde kann der Gewerbebetrieb aufgenommen werden. Für bestimmte Gewerbezweige ist zusätzlich zur Gewerbeanzeige eine Erlaubnis erforderlich.
Aufgaben:
- Grundsatzfragen Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Spielhallenerlaubnis
- Nichtraucherschutz
- Handwerksrecht
- Preisüberwachung
- Reisegewerbe
- Sonn- und Feiertagsrecht
- Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung
- Festsetzung für Messen, Märkte und Ausstellungen
- Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Schornsteinfegerwesen
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
Ordnungsamt - Gaststätten- und Gewerberecht, Schornsteinfegerwesen
Ordnungsamt - Gaststätten- und Gewerberecht, Schornsteinfegerwesen
Leistungen
- Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Erlaubnis für eine Privatkrankenanstalt beantragen
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
- Nachträgliche Änderung und Ergänzung von aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbeerlaubnis beantragen
- Prostitutionsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Schornsteinfeger beauftragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
- Stelle als Bezirksschornsteinfeger aufgeben
- Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen