Aktuelles

Meldung vom 01. April 2026

Offenland-Biotopkartierung in der Gemeinde Gutach im Breisgau

Im Jahr 2026/27 wird in Teilen des LKR Emmendingen, darunter auch in der Gemeinde Gutach im Breisgau, die Offenland-Biotopkartierung aktualisiert. Besonders wertvolle Biotope sind im Offenland nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) geschützt. Die Biotopkartierung ist eine systematische Erfassung von Lebensräumen nach methodisch einheitlichen Vorgaben. Sie liefert einen Überblick über Lage, Verbreitung und Zustand von naturschutzfachlich wertvollen Flächen. Um die Lage und den Zustand der Biotope zu erfassen, beauftragt die LUBW (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg) fachlich geprüfte Gutachterbüros, deren KartiererInnen die Flächen in der Natur erfassen.

Für die Gemeinde Gutach übernimmt das Büro ö:konzept Freiburg GmbH die Bearbeitung. Um die Kartierung durchzuführen, ist eine Begehung des gesamten Grünlandes erforderlich, unabhängig von der Nutzungsart und den Eigentumsverhältnissen. Die MitarbeiterInnnen des Büros ö:konzept haben hierzu von der LUBW eine Berechtigung zum Betreten des gesamten Grünlandes erhalten und bitten im Auftrag der LUBW darum, die Kartierung soweit möglich zu unterstützen.

Meldung vom 12. März 2026

Mikrozensus 2026 startet

In Deutschlands größter Haushaltebefragung werden im Jahr 2026 im Südwesten 62.000 Haushalte zu ihren Lebensumständen befragt.
Im Rahmen des Mikrozensus werden seit dem 5. Januar 2026 wieder etwa 62.000 Haushalte durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg befragt. Seit seiner Einführung im Jahr 1957 erfasst der Mikrozensus wesentliche Daten wie Bildungsabschlüsse, Erwerbstätigkeit und den Familienstand. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für vielfältige Auswertungen, Analysen und Meldungen zu den Lebensumständen der Menschen im Land. So wurde beispielsweise in der Pressemitteilung „Alleinlebende und Alleinerziehende besonders häufig von Armut gefährdet“ die Armutsgefährdung von Bevölkerungsgruppen thematisiert.

Neben jährlich wiederkehrenden Themen erfolgt auch die Abfrage wechselnder Inhalte. 2026 wird die Erhebung beispielsweise um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu Fragen der Wohnkosten und der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg. Die Ergebnisse der Erhebung bilden die Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit für die Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von großer Wichtigkeit. Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung ist, ist die für viele Themen europaweite Vergleichbarkeit dieser Daten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Relevanz, sondern auch für die Öffentlichkeit und die Wissenschaft.
Um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu erhalten, ist die Teilnahme an der Befragung für alle Altersgruppen verpflichtend. Die Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten sind fundamentale Prinzipien, die bei der Verarbeitung von Einzelangaben zwingend zu gewährleisten sind. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung. Dies bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen.

Die Auswahl der Bezirke sowie der dort wohnenden Haushalte, aus denen die Stichprobe gebildet wird, erfolgt mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. In der Regel werden die ausgewählten Bezirke über einen Zeitraum von maximal vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Die Haushalte, die zum jeweiligen Zeitpunkt in den Bezirken wohnen, erhalten ein Anschreiben vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Befragung. Das Anschreiben enthält die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet. Die Zugangsdaten sind erforderlich, um sich auf der Website einzuloggen und die Meldung dort abzugeben. Es besteht alternativ zur Online-Meldung die Möglichkeit, die Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes oder das Ausfüllen eines Papierbogens zu erfüllen. Es genügt, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt.

Weitere Informationen
Neben dem Mikrozensus bieten auch die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) umfassende Daten zu den Themen Shopping und Konsum der privaten Haushalte. Die LWR sind eine freiwillige Haushaltebefragung, bei der teilnehmende Haushalte einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Um die Repräsentativität für die Gesamtbevölkerung zu gewährleisten, werden insbesondere noch Haushalte gesucht, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist sowie Mehrgenerationenhaushalte und Familien, in denen alle Kinder mindestens 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme ist digital per App oder klassisch auf Papier möglich. Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme gibt es eine Geldprämie von 90 Euro. Weitere Informationen sowie das Teilnahmeformular sind online unter www.lwr.de verfügbar.

Themenseite Mikrozensus-Sonderseite“
Veröffentlichung: „Armutsgefährdung in Baden-Württemberg im Jahr 2024“
Monatsheftbeitrag: „Fortschreitende Digitalisierung des Alltags“ 9/2025

Meldung vom 10. März 2026

Standesamt geschlossen

Das Standesamt bleibt am 17.03.2026 wegen einer Fortbildung geschlossen.
Am 18.03.2026 sind wir wieder für Sie da.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 06. März 2026

Hinweise für Wahlscheininhaber

Verlorene Wahlscheine werden in der Regel nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 07.03.2026, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. (Vgl. § 20 Absatz 12 LWG BW)
 
Bitte rufen Sie in diesem Fall folgende Nummer an: 0175/ 9411348

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 06. März 2026

Sommerhits für Kids 2026 | Wer hilft mit?

Auch dieses Jahr wollen wir für unsere Kinder und Jugendlichen wieder ein abwechslungsreiches und spannendes Ferienprogramm anbieten. Es wird von Jahr zu Jahr schwieriger den Kindern ein schönes Programm anzubieten.

Daher brauchen wir dringend Ihre Hilfe!
Machen Sie mit?

Dann freuen wir uns sehr über Ihr Engagement zum Wohle unserer Kinder.
Wenn Sie beim Kinderferienprogramm 2026 mithelfen möchten, dann melden Sie sich bitte bis spätestens Mittwoch 06. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung Gutach im Breisgau, Frau Sofia, Tel: 07685/9101-21, E-Mail: sofia@gutach.de. Den Rückmeldebogen finden Sie hier (PDF,234 KB).
Wir freuen uns über eine zahlreiche Beteiligung und bedanken uns recht herzlich im Voraus für Ihr Ferienprogrammangebot!

Ihre Gemeindeverwaltung
 

Meldung vom 02. März 2026

Energieberatung für Gebäude-/Heizungsmodernisierung am 19.03.2026

Auch 2026 bietet die Gemeinde Gutach in Kooperation mit dem Team Energie Zukunft, Klimaschutzagentur des Landkreis Emmendingen, Gebäude-Energieberatungen an. Diese sind kostenlos und richten sich an alle Hausbesitzenden, die einen Heizungstausch bzw. eine energetische Modernisierung ihres Gebäudes planen.

Das Ziel des kostenlosen Serviceangebotes ist es, die Hausbesitzenden während einer einstündigen Einstiegsberatung über gesetzliche Anforderungen, Unterstützungsangebote und Fördermittelprogramme zu informieren. Ein Beratungsschwerpunkt ist das Thema Heizungsmodernisierung. Wer also eine zeitnahe Heizungsmodernisierung in den nächsten 2-3 Jahren plant, bitte jetzt einen Beratungstermin buchen. Beim Abschluss der Einstiegsberatung kennen die Beratungsempfänger/innen die nächsten Schritte und mögliche Ansprechpartner.

Der nächste Beratungsnachmittag mit Einzelberatungen ist am Donnerstag, den 19. März 2026 und findet im Rathaus, Bürgersaal statt. Die Terminbuchung erfolgt über die Webseite https://eveeno.com/tez-lk-em (oder ggf. telefonisch unter 07641-451-1131).

Meldung vom 02. März 2026

Jetzt Kindertagespflegeperson werden!

Sie haben Freude am Umgang mit Kindern und möchten eine erfüllende Tätigkeit ausüben? Dann machen Sie Ihre Leidenschaft zum Beruf! Im April startet unser neuer Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson.

Die Zeiten des Kurses sind 23.4.-25.4.26 und 7.5.-9.5.26
Donnerstags 17.00-21.00, Freitags 9.00-16.30 und Samstags 8.00-15.00

Nach dem Basiskurs mit 50 Unterrichtseinheiten können Sie bereits mit der Tätigkeit beginnen. Nicht-Fachkräfte absolvieren anschließend praxisbegleitend den Aufbaukurs mit weitere 250 Unterrichtseinheiten.
Sie betreuen bis zu fünf Kinder – flexibel, familiennah und selbstbestimmt in Ihrem eigenen Zuhause oder in anderen geeigneten Räumen. Freie Zeiteinteilung, fachliche Begleitung und attraktive Fördermöglichkeiten machen diese Aufgabe besonders interessant.

Jetzt unverbindlich informieren:
Tel. 07681/9020 oder
Info@kinderschutzbund-waldkirch.de

Meldung vom 20. Februar 2026

Aufruf an Eltern zukünftiger Erstklässler Bedarfsermittlung Ganztags-Ferienbetreuung

Ab dem kommenden Schuljahr besteht in Baden-Württemberg ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für einen Großteil der Schulferien für Erstklässler.
Um diesen Anspruch bedarfsgerecht umzusetzen, planen die Gemeinden Biederbach, Elzach, Gutach im Breisgau, Simonswald und Winden im Elztal eine gemeinsame Ferienbetreuung für Grundschulkinder.
 
Betreuungsort:   Grundschule Zweitälerland, Gutach im Breisgau
Kosten:                ca. 30 € pro Betreuungstag (inkl. Verpflegung)
 
Für eine verlässliche Planung bitten wir alle Eltern von Kindern, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden und eine Ganztagesbetreuung benötigen, dringend an der Bedarfsermittlung teilzunehmen.


Ihre Rückmeldung bis 31.03.2026 ist eine wichtige Grundlage für die Organisation des Betreuungsangebots.
Die Umfrage ist unverbindlich und dient ausschließlich der Information.
 
👉 Zur Umfrage:
 

Meldung vom 05. Februar 2026

Wasserzähler-Wechsel in der Gemeinde Gutach im Breisgau

Ab dem 01.02.2026 werden in der Gemeinde Gutach im Breisgau durch unsere Gemeindemitarbeiter, aufgrund Vorschrift des Eichamtes Baden-Württemberg, die Wasserzähler ausgewechselt, welche im Zeitraum von 2026 bis 2027 ablaufen. Um die Auswechslung zu erleichtern, werden die
Grundstückseigentümer/-innen gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Zähler ungehindert zugänglich sind. Auch in diesem Jahr verbaut die Gemeinde Gutach im Breisgau Funkzähler, um den Aufwand, die Kosten und die Fehlerquote der Ablesungen zu minimieren.
Wer keinen Funkzähler möchte, muss bei der Gemeinde Gutach im Breisgau einen Widerspruchsantrag stellen. Dieser ist über die Gemeindekasse erhältlich, kasse@gutach.de.

Die Kosten der Ablesung werden den Eigentümer/-innen in Rechnung gestellt.