Leistungen

Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration Aufstockungsantrag

Der Investitionspakt fördert städtebauliche Vorhaben, die zu einer Belebung der Stadt- und Ortskerne beitragen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung mit einem Gesamtfördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Mit einem Aufstockungsantrag haben Sie die Möglichkeit, eine Erhöhung der bisher bewilligten Finanzhilfen zu beantragen.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium in dessen Bezirk sich die Kommune befindet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Städte und Gemeinden, die eine städtebauliche Erneuerungs- oder Entwicklungsmaßnahme durchführen.

Ein Aufstockungsantrag kann nur für laufende, bereits in den Investitionspakt aufgenommene städtebauliche Vorhaben gestellt werden.

Verfahrensablauf

1. Antragstellung

  • Eine Antragstellung ist ausschließlich elektronisch über das Service-Portal möglich. Nutzen Sie hierfür das Onlineformular.
  • Sie benötigen ein Nutzerkonto bei Mein Unternehmenskonto (MUK). Das MUK ist das zentrale bundesweite Zugangskonto zu digitalen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Anmeldung erfolgt sicher über ein ELSTER Organisationszertifikat auf Basis Ihrer Steuernummer.
  • Zusätzlich benötigen Sie die Bewilligungs-ID und den Passcode. Die Bewilligungs-ID können Sie dem Bewilligungsbescheid des städtebaulichen Einzelvorhabens entnehmen. Alternativ wurde Ihnen diese auf separatem Weg mitgeteilt. Der Passcode wurde Ihnen ebenfalls auf separatem Weg mitgeteilt.
  • Nachdem Sie das Onlineformular ausgefüllt und abgesendet haben erhalten Sie systemseitig eine Eingangsbestätigung in das Postfach Ihres Nutzerkontos. Zusätzlich erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
  • Sollten Sie nach einer Antragstellung noch Änderungsbedarfe an Ihrem Antrag oder den Anhängen feststellen, nutzen Sie hierfür bitte das Onlineformular „Änderungsantrag“.
  • Die weitere Kommunikation führt das zuständige Regierungspräsidium mit Ihnen elektronisch, schriftlich oder telefonisch.

2. Bewilligung

  • Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt und die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird der Zuwendungsbescheid durch das zuständige Regierungspräsidium erlassen.

3. Mitteilungspflichten

Dem zuständigen Regierungspräsidium unverzüglich schriftlich mitzuteilen ist, wenn

  • das Erneuerungsgebiet festgelegt oder geändert wird (mit Lageplan),
  • weitere Fördermittel beantragt oder erhalten werden beziehungsweise . sich relevante Angaben ändern,
  • der Zuwendungszweck oder andere Bewilligungsvoraussetzungen sich ändern oder entfallen,
  • der Zuwendungszweck nicht erreicht werden kann oder sich geförderte Ausgaben verringern,
  • geförderte Gegenstände nicht mehr zweckentsprechend genutzt oder benötigt werden,
  • die Bewilligung nicht oder nur teilweise im Bewilligungszeitraum in Anspruch genommen wird.

Fristen

Die Fristen können Sie der jährlichen Programmausschreibung entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Bitte laden Sie Ihre Unterlagen ausschließlich im PDF-Format hoch. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.

  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Planunterlagen (Grundrisse, Rahmenpläne, et cetera)
  • Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde (gebenenfalls . nachzureichen)

Kosten

Antragstellung und Beratung: keine

Hinweise

Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.

Freigabevermerk

21.08.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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