Teilfortschreibung „Windenergie“
Pressemitteilung des Verbandes Region Südlicher Oberrhein
Erneute Beteiligung zur Festlegung von Windenergiegebieten
Die Verbandsversammlung des Verbands Region Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sitzung am 26. Februar 2026 den Startschuss für eine erneute Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Festlegung von Windenergiegebieten gegeben. Bis 10. April 2026 besteht für jedermann die Möglichkeit, zu den geänderten Teilen des Planentwurfs Stellung zu nehmen.
Mit der Regionalplan-Teilfortschreibung setzt der Verband die landes- und bundesgesetzlichen Ziele zum Ausbau der Windenergienutzung in der Region Südlicher Oberrhein um. Demnach müssen mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche, also rund 7.300 Hektar für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt werden.
Die Festlegung von Windenergiegebieten ist nicht mit einer sofortigen Genehmigung von Windkraftanlagen gleichzusetzen. Ob in den Gebieten tatsächlich Anlagen errichtet werden, entscheidet sich erst in den nachgelagerten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Im Rahmen dieser Verfahren werden weitere Aspekte, beispielsweise der Schattenwurf, dann anhand der konkreten Anlagenzahlen, -typen und -standorte geprüft.
Neben den energie- und klimapolitischen Zielen leistet der Verband mit seiner Planung den entscheidenden Beitrag, den Ausbau der Windenergie auf wirtschaftlich geeignete sowie konfliktarme Gebiete zu konzentrieren. Sollte es dem Verband nicht gelingen, das Flächenziel von 1,8 Prozent zu erreichen, hätte dies zur Folge, dass Windenergieanlagen in der Region räumlich weitgehend ungesteuert blieben. Windenergieanlagen wären dann im Stadtkreis Freiburg sowie in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis prinzipiell überall planerisch zulässig.
Bereits im Sommer 2024 bestand die Möglichkeit für öffentliche Stellen, Naturschutzvereinigungen sowie die Bürgerinnen und Bürger, Stellung zur regionalen Windenergieplanung zu nehmen. Davon wurde umfangreich Gebrauch gemacht: Knapp 5.000 Einwender haben gegenüber dem Verband Anregungen und Bedenken vorgetragen. Rund 4.000 Seiten umfassen die am 26. Februar 2026 gefassten Beschlüsse, wie damit umgegangen wird.
Im Ergebnis der Beteiligung und noch ausstehender Prüfschritte wurde der Planentwurf überarbeitet. 43 ursprünglich geplante Windenergiegebiete sind vollständig entfallen, 88 Gebiete wurden verkleinert, 52 Gebiete konnten unverändert erhalten bleiben. Entsprechend hat sich der Gesamtumfang der Windenergiegebiete von 3,0 auf 2,09 Prozent der Regionsfläche reduziert. Dies umfasst auch vier neuaufgenommene Gebiete.
Als Spannungsfeld aus dynamischem Rechtsrahmen, überkommunaler Abstimmung, Akzeptanz in der Bevölkerung, regionaler Wertschöpfung, Arten- und Biotopschutz beschrieb der Verbandsvorsitzende das herausfordernde Planungsverfahren. Entsprechend erleichtert zeigt sich Dr. Kai-Achim Klare nach Beschluss des überarbeiteten Planentwurfs: „Die Regionalrätinnen und Regionalräte haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Politik und Verwaltung wissen um die Tragweite dieser Planung und um die Sorgen der Menschen. Ich bin überzeugt, dass wir mit der Überarbeitung des Planentwurfs viele Kritikpunkte auflösen, viele Konflikte entschärfen konnten.“
So seien beispielsweise die geplanten Windenergiegebiete einer Einzelfallprüfung durch verschiedene Fachbehörden unterzogen worden, erläutert Verbandsdirektor Wolfgang Brucker. „Durch die regionsweit durchgeführte Prüfung visueller Überlastungserscheinungen konnte die Gebietskulisse schlüssig reduziert und eine Umzingelung sowie Überlastung von Ortslagen durch Windkraftanlagen vermieden werden“, so der Verbandsdirektor.
Aufgrund des Umfangs der Änderungen wird eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt. Für Bürgerinnen und Bürger besteht in Bezug auf die Änderungen am Planentwurf die Möglichkeit, bis einschließlich 10. April 2026 Stellung zu nehmen.
Wie kann Stellung genommen werden?
Der Planentwurf sowie verschiedene Übersichtskarten finden sich unter www.vrso.de/wind. Zur einfacheren Handhabung der Stellungnahmen verweist der Verband auf das eingerichtete Formular unter www.vrso.de/windbeteiligung.
Zusätzlich besteht für jedermann die kostenlose Zugangsmöglichkeit, die Unterlagen beim Verband Region Südlicher Oberrhein (Reichsgrafenstraße 19, 79102 Freiburg i. Br., Zimmer 04), während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 9.00–12.00 Uhr und 14.00–15.30 Uhr, Freitag 9.00–12.00 Uhr) einzusehen. Zu den geänderten Teilen des Planentwurfs, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Verband Region Südlicher Oberrhein bis spätestens 10. April 2026 Stellung nehmen. Bitte beachten Sie, dass nur in Bezug auf die Änderungen des Planentwurfs Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben ist (vgl. § 9 Absatz 3 Satz 1 ROG). Die geänderten Teile des Planentwurfs können den zweckdienlichen Unterlagen entnommen werden. Stellungnahmen sollen vorrangig über das Online-Formular auf der Internetseite
www.vrso.de/windbeteiligung oder elektronisch in Textform an windbeteiligung@vrso.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch während der o. g. Sprechzeiten an o. g. Adresse zur Niederschrift vorgebracht werden.
