Hinweise für Wahlscheininhaber

Verlorene Wahlscheine werden in der Regel nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 07.03.2026, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. (Vgl. § 20 Absatz 12 LWG BW)
 
Bitte rufen Sie in diesem Fall folgende Nummer an: 0175/ 9411348

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