Grundsteuer und Gewerbesteuer IV. Quartal 2025

Am 15. November 2025 werden die Grundsteuer- und die Gewerbesteuervorauszahlungen für das IV. Quartal 2025 fällig.
Zu diesen Quartalszahlungen werden keine gesonderten Bescheide verschickt.
Die Höhe der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer ersehen Sie aus den zuletzt zugestellten Jahres- bzw. Änderungsbescheiden.
Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge unter Angabe des Buchungszeichens, sofern Sie der Gemeindekasse keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben.
Möchten Sie zukünftig die fälligen Beträge der Gemeinde Gutach im Breisgau auch abbuchen lassen, erhalten Sie bei uns ein entsprechendes Formular.
Rufen Sie an auf der Gemeindekasse 07685/9101-18. Sie können die Abbuchungsermächtigung auch auf unserer Homepage unter dem Reiter Bürgerservice/Online-Formulare finden.
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