Aktuelles

Message of 02. April 2026

Teilfortschreibung „Windenergie“

Pressemitteilung des Verbandes Region Südlicher Oberrhein

Erneute Beteiligung zur Festlegung von Windenergiegebieten

Die Verbandsversammlung des Verbands Region Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sitzung am 26. Februar 2026 den Startschuss für eine erneute Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Festlegung von Windenergiegebieten gegeben. Bis 10. April 2026 besteht für jedermann die Möglichkeit, zu den geänderten Teilen des Planentwurfs Stellung zu nehmen.

Mit der Regionalplan-Teilfortschreibung setzt der Verband die landes- und bundesgesetzlichen Ziele zum Ausbau der Windenergienutzung in der Region Südlicher Oberrhein um. Demnach müssen mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche, also rund 7.300 Hektar für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt werden.

Die Festlegung von Windenergiegebieten ist nicht mit einer sofortigen Genehmigung von Windkraftanlagen gleichzusetzen. Ob in den Gebieten tatsächlich Anlagen errichtet werden, entscheidet sich erst in den nachgelagerten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Im Rahmen dieser Verfahren werden weitere Aspekte, beispielsweise der Schattenwurf, dann anhand der konkreten Anlagenzahlen, -typen und -standorte geprüft.
Neben den energie- und klimapolitischen Zielen leistet der Verband mit seiner Planung den entscheidenden Beitrag, den Ausbau der Windenergie auf wirtschaftlich geeignete sowie konfliktarme Gebiete zu konzentrieren. Sollte es dem Verband nicht gelingen, das Flächenziel von 1,8 Prozent zu erreichen, hätte dies zur Folge, dass Windenergieanlagen in der Region räumlich weitgehend ungesteuert blieben. Windenergieanlagen wären dann im Stadtkreis Freiburg sowie in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis prinzipiell überall planerisch zulässig.

Bereits im Sommer 2024 bestand die Möglichkeit für öffentliche Stellen, Naturschutzvereinigungen sowie die Bürgerinnen und Bürger, Stellung zur regionalen Windenergieplanung zu nehmen. Davon wurde umfangreich Gebrauch gemacht: Knapp 5.000 Einwender haben gegenüber dem Verband Anregungen und Bedenken vorgetragen. Rund 4.000 Seiten umfassen die am 26. Februar 2026 gefassten Beschlüsse, wie damit umgegangen wird.
Im Ergebnis der Beteiligung und noch ausstehender Prüfschritte wurde der Planentwurf überarbeitet. 43 ursprünglich geplante Windenergiegebiete sind vollständig entfallen, 88 Gebiete wurden verkleinert, 52 Gebiete konnten unverändert erhalten bleiben. Entsprechend hat sich der Gesamtumfang der Windenergiegebiete von 3,0 auf 2,09 Prozent der Regionsfläche reduziert. Dies umfasst auch vier neuaufgenommene Gebiete.

Als Spannungsfeld aus dynamischem Rechtsrahmen, überkommunaler Abstimmung, Akzeptanz in der Bevölkerung, regionaler Wertschöpfung, Arten- und Biotopschutz beschrieb der Verbandsvorsitzende das herausfordernde Planungsverfahren. Entsprechend erleichtert zeigt sich Dr. Kai-Achim Klare nach Beschluss des überarbeiteten Planentwurfs: „Die Regionalrätinnen und Regionalräte haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Politik und Verwaltung wissen um die Tragweite dieser Planung und um die Sorgen der Menschen. Ich bin überzeugt, dass wir mit der Überarbeitung des Planentwurfs viele Kritikpunkte auflösen, viele Konflikte entschärfen konnten.“

So seien beispielsweise die geplanten Windenergiegebiete einer Einzelfallprüfung durch verschiedene Fachbehörden unterzogen worden, erläutert Verbandsdirektor Wolfgang Brucker. „Durch die regionsweit durchgeführte Prüfung visueller Überlastungserscheinungen konnte die Gebietskulisse schlüssig reduziert und eine Umzingelung sowie Überlastung von Ortslagen durch Windkraftanlagen vermieden werden“, so der Verbandsdirektor.
Aufgrund des Umfangs der Änderungen wird eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt. Für Bürgerinnen und Bürger besteht in Bezug auf die Änderungen am Planentwurf die Möglichkeit, bis einschließlich 10. April 2026 Stellung zu nehmen.
 
Wie kann Stellung genommen werden?
Der Planentwurf sowie verschiedene Übersichtskarten finden sich unter www.vrso.de/wind. Zur einfacheren Handhabung der Stellungnahmen verweist der Verband auf das eingerichtete Formular unter www.vrso.de/windbeteiligung.
Zusätzlich besteht für jedermann die kostenlose Zugangsmöglichkeit, die Unterlagen beim Verband Region Südlicher Oberrhein (Reichsgrafenstraße 19, 79102 Freiburg i. Br., Zimmer 04), während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 9.00–12.00 Uhr und 14.00–15.30 Uhr, Freitag 9.00–12.00 Uhr) einzusehen. Zu den geänderten Teilen des Planentwurfs, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Verband Region Südlicher Oberrhein bis spätestens 10. April 2026 Stellung nehmen. Bitte beachten Sie, dass nur in Bezug auf die Änderungen des Planentwurfs Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben ist (vgl. § 9 Absatz 3 Satz 1 ROG). Die geänderten Teile des Planentwurfs können den zweckdienlichen Unterlagen entnommen werden. Stellungnahmen sollen vorrangig über das Online-Formular auf der Internetseite
www.vrso.de/windbeteiligung oder elektronisch in Textform an windbeteiligung@vrso.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch während der o. g. Sprechzeiten an o. g. Adresse zur Niederschrift vorgebracht werden.

Message of 01. April 2026

Offenland-Biotopkartierung in der Gemeinde Gutach im Breisgau

Im Jahr 2026/27 wird in Teilen des LKR Emmendingen, darunter auch in der Gemeinde Gutach im Breisgau, die Offenland-Biotopkartierung aktualisiert. Besonders wertvolle Biotope sind im Offenland nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) geschützt. Die Biotopkartierung ist eine systematische Erfassung von Lebensräumen nach methodisch einheitlichen Vorgaben. Sie liefert einen Überblick über Lage, Verbreitung und Zustand von naturschutzfachlich wertvollen Flächen. Um die Lage und den Zustand der Biotope zu erfassen, beauftragt die LUBW (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg) fachlich geprüfte Gutachterbüros, deren KartiererInnen die Flächen in der Natur erfassen.

Für die Gemeinde Gutach übernimmt das Büro ö:konzept Freiburg GmbH die Bearbeitung. Um die Kartierung durchzuführen, ist eine Begehung des gesamten Grünlandes erforderlich, unabhängig von der Nutzungsart und den Eigentumsverhältnissen. Die MitarbeiterInnnen des Büros ö:konzept haben hierzu von der LUBW eine Berechtigung zum Betreten des gesamten Grünlandes erhalten und bitten im Auftrag der LUBW darum, die Kartierung soweit möglich zu unterstützen.

Message of 31. März 2026

Standesamt geschlossen

Aus personellen Gründen ist das Bürgerbüro sowie das Standesamt am Donnerstag, 09. April 2026 von 8:00 – 12:00 Uhr geschlossen.
Ab 14:00 Uhr sind wir wie gewohnt für Sie da.
Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Message of 12. März 2026

Mikrozensus 2026 startet

In Deutschlands größter Haushaltebefragung werden im Jahr 2026 im Südwesten 62.000 Haushalte zu ihren Lebensumständen befragt.
Im Rahmen des Mikrozensus werden seit dem 5. Januar 2026 wieder etwa 62.000 Haushalte durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg befragt. Seit seiner Einführung im Jahr 1957 erfasst der Mikrozensus wesentliche Daten wie Bildungsabschlüsse, Erwerbstätigkeit und den Familienstand. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für vielfältige Auswertungen, Analysen und Meldungen zu den Lebensumständen der Menschen im Land. So wurde beispielsweise in der Pressemitteilung „Alleinlebende und Alleinerziehende besonders häufig von Armut gefährdet“ die Armutsgefährdung von Bevölkerungsgruppen thematisiert.

Neben jährlich wiederkehrenden Themen erfolgt auch die Abfrage wechselnder Inhalte. 2026 wird die Erhebung beispielsweise um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu Fragen der Wohnkosten und der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg. Die Ergebnisse der Erhebung bilden die Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit für die Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von großer Wichtigkeit. Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung ist, ist die für viele Themen europaweite Vergleichbarkeit dieser Daten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Relevanz, sondern auch für die Öffentlichkeit und die Wissenschaft.
Um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu erhalten, ist die Teilnahme an der Befragung für alle Altersgruppen verpflichtend. Die Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten sind fundamentale Prinzipien, die bei der Verarbeitung von Einzelangaben zwingend zu gewährleisten sind. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung. Dies bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen.

Die Auswahl der Bezirke sowie der dort wohnenden Haushalte, aus denen die Stichprobe gebildet wird, erfolgt mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. In der Regel werden die ausgewählten Bezirke über einen Zeitraum von maximal vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Die Haushalte, die zum jeweiligen Zeitpunkt in den Bezirken wohnen, erhalten ein Anschreiben vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Befragung. Das Anschreiben enthält die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet. Die Zugangsdaten sind erforderlich, um sich auf der Website einzuloggen und die Meldung dort abzugeben. Es besteht alternativ zur Online-Meldung die Möglichkeit, die Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes oder das Ausfüllen eines Papierbogens zu erfüllen. Es genügt, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt.

Weitere Informationen
Neben dem Mikrozensus bieten auch die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) umfassende Daten zu den Themen Shopping und Konsum der privaten Haushalte. Die LWR sind eine freiwillige Haushaltebefragung, bei der teilnehmende Haushalte einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Um die Repräsentativität für die Gesamtbevölkerung zu gewährleisten, werden insbesondere noch Haushalte gesucht, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist sowie Mehrgenerationenhaushalte und Familien, in denen alle Kinder mindestens 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme ist digital per App oder klassisch auf Papier möglich. Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme gibt es eine Geldprämie von 90 Euro. Weitere Informationen sowie das Teilnahmeformular sind online unter www.lwr.de verfügbar.

Themenseite Mikrozensus-Sonderseite“
Veröffentlichung: „Armutsgefährdung in Baden-Württemberg im Jahr 2024“
Monatsheftbeitrag: „Fortschreitende Digitalisierung des Alltags“ 9/2025

Message of 10. März 2026

Standesamt geschlossen

Das Standesamt bleibt am 17.03.2026 wegen einer Fortbildung geschlossen.
Am 18.03.2026 sind wir wieder für Sie da.

Ihre Gemeindeverwaltung

Message of 06. März 2026

Hinweise für Wahlscheininhaber

Verlorene Wahlscheine werden in der Regel nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 07.03.2026, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. (Vgl. § 20 Absatz 12 LWG BW)
 
Bitte rufen Sie in diesem Fall folgende Nummer an: 0175/ 9411348

Ihre Gemeindeverwaltung

Message of 06. März 2026

Sommerhits für Kids 2026 | Wer hilft mit?

Auch dieses Jahr wollen wir für unsere Kinder und Jugendlichen wieder ein abwechslungsreiches und spannendes Ferienprogramm anbieten. Es wird von Jahr zu Jahr schwieriger den Kindern ein schönes Programm anzubieten.

Daher brauchen wir dringend Ihre Hilfe!
Machen Sie mit?

Dann freuen wir uns sehr über Ihr Engagement zum Wohle unserer Kinder.
Wenn Sie beim Kinderferienprogramm 2026 mithelfen möchten, dann melden Sie sich bitte bis spätestens Mittwoch 06. Mai 2026 bei der Gemeindeverwaltung Gutach im Breisgau, Frau Sofia, Tel: 07685/9101-21, E-Mail: sofia@gutach.de. Den Rückmeldebogen finden Sie hier (PDF,234 KB).
Wir freuen uns über eine zahlreiche Beteiligung und bedanken uns recht herzlich im Voraus für Ihr Ferienprogrammangebot!

Ihre Gemeindeverwaltung
 

Message of 02. März 2026

Energieberatung für Gebäude-/Heizungsmodernisierung am 19.03.2026

Auch 2026 bietet die Gemeinde Gutach in Kooperation mit dem Team Energie Zukunft, Klimaschutzagentur des Landkreis Emmendingen, Gebäude-Energieberatungen an. Diese sind kostenlos und richten sich an alle Hausbesitzenden, die einen Heizungstausch bzw. eine energetische Modernisierung ihres Gebäudes planen.

Das Ziel des kostenlosen Serviceangebotes ist es, die Hausbesitzenden während einer einstündigen Einstiegsberatung über gesetzliche Anforderungen, Unterstützungsangebote und Fördermittelprogramme zu informieren. Ein Beratungsschwerpunkt ist das Thema Heizungsmodernisierung. Wer also eine zeitnahe Heizungsmodernisierung in den nächsten 2-3 Jahren plant, bitte jetzt einen Beratungstermin buchen. Beim Abschluss der Einstiegsberatung kennen die Beratungsempfänger/innen die nächsten Schritte und mögliche Ansprechpartner.

Der nächste Beratungsnachmittag mit Einzelberatungen ist am Donnerstag, den 19. März 2026 und findet im Rathaus, Bürgersaal statt. Die Terminbuchung erfolgt über die Webseite https://eveeno.com/tez-lk-em (oder ggf. telefonisch unter 07641-451-1131).