Aktuelles

Meldung vom 22. Juli 2025

Hinweis/ Richtigstellung zur Verkehrsführung in der Kurve Dorfstraße „Fehrenbach“

Aufgrund mehrfacher Anfragen möchten wir klar und richtig stellen, dass im Kurvenbereich in der Dorfstraße (Höhe Fehrenbach) die Regelung „rechts vor links“ gilt. Man erkennt es daran, dass die Markierung des Kurvenverlaufs nicht durchgezogen, sondern durchlässig gezogen wurde. Dies ist auch in § 8 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.
 
Wir bitten um Beachtung
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 18. Juli 2025

Geschwindigkeitsmessung Bahnhofstraße 13.05 - 02.07.2025

Meldung vom 18. Juli 2025

Lichtbilder auf dem Rathaus

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab sofort ist es möglich die Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässe direkt auf dem Rathaus aufzunehmen. Die Aufnahme des Fotos ist mit Kosten von 6,00 Euro zusätzlich verbunden.

Alternativ können Sie weiterhin Ihre Passbilder mitbringen.
Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 18. Juli 2025

Online Infoveranstaltung Kindertagespflege

Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater? Was brauche ich dafür?
Welche Regelungen gibt es, um Kinder zu betreuen?

Die ganzen Infos gibt es bequem online an zwei Terminen:
Donnerstag, 18. September um 10.00 Uhr oder
Montag, 22. September um 19.30 Uhr

Die Zugangsdaten gibt es nur mit vorheriger Anmeldung unter:
info@kinderschutzbund-waldkirch.de

Meldung vom 08. Juli 2025

Verkehrsregelung an öffentlichen Straßen

Die Alexanderstraße auf der Höhe Grundschule Zweitälerland ist am Freitag, 18.07.2025, von 06.00 Uhr bis 15.00 Uhr
 
Wegen der Veranstaltung Fahrradaktionstag voll gesperrt.
 
Wir bitten um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 08. Juli 2025

Landratsamt untersagt Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen

Das Landratsamt Emmendingen untersagt per Rechtsverordnung die erlaubnisfreie Wasserentnahme aus allen oberirdischen Gewässern im Landkreis (Ausnahme: Rhein). Grund ist das anhaltende Niedrigwasser bei geringen Niederschlägen und hohen Temperaturen. Die Entnahme zum Tränken von Vieh bleibt erlaubt. Für Wasserkraft, Landwirtschaft, Grünflächenbewässerung und gewerbliche Zwecke sind wie bisher behördliche Erlaubnisse mit eigenen Niedrigwasserschutzauflagen erforderlich. Diese enthalten eigene Schutzvorschriften für den Niedrigwasserfall.

Das Verbot gilt dauerhaft, sobald und solange der Abfluss am Pegel „Gutach/Elz“ ≤ 1,58 m³/s beträgt. Der aktuelle Pegelstand kann über das Niedrigwasser-Informationszentrum der LUBW abgerufen werden (https://t1p.de/nfl92).

Meldung vom 03. Juli 2025

SWEG-Zugverkehr auf der Linie S2 zwischen Freiburg und Elzach wird kurzfristig vom 2. Juli 2025 an weiter eingeschränkt

Die Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH schränkt von Mittwoch, 2. Juli, an das Zugangebot auf der Elztalbahn zwischen Freiburg und Elzach noch mehr als ursprünglich geplant ein. Stündlich fährt dann nur noch ein Zug in jede Richtung, wobei bei den Fahrten von Elzach nach Freiburg jeweils ein maximal 30-minütiger Aufenthalt in Waldkirch entsteht. Fahrgäste sollten vor Fahrtantritt ihre Reisepläne über die elektronische Fahrplanauskunft unter www.bwegt.de/fahrplanauskunft, www.bahn.de oder in der App „DB Navigator“ überprüfen. Grund für die Ausfälle und Verspätungen sind die seit Freitag, 27. Juni 2025, laufenden Bauarbeiten der DB InfraGO in Gundelfingen, in deren Folge die Strecke zwischen Freiburg und Denzlingen derzeit nur eingleisig befahrbar ist. Da es zu unvorhergesehen Schwierigkeiten bei den Bauarbeiten kam, reagiert die SWEG nun mit der kurzfristigen Streichung weiterer Zugverbindungen, um das System zu stabilisieren, größere Verspätungen und kurzfristige Ausfälle zu vermeiden. Von Freitagabend (21 Uhr) bis einschließlich Sonntag, 4. bis 6. Juli 2025, fallen dann – wie geplant und bereits kommuniziert – alle Züge, und damit auch alle SWEG-Züge der Linie S2, zwischen Freiburg Hauptbahnhof und Denzlingen aus. Ein Schienenersatzverkehr ist eingerichtet. Fahrgäste werden außerdem gebeten, sich vorab die Fahrkarten an den Automaten und den üblichen Verkaufsstellen zu kaufen. In den SEV-Bussen können keine Fahrscheine verkauft und es können keine Fahrräder befördert werden. Die detaillierten Fahrpläne sind auch unter www.sweg.de/kaiserstuhl-freiburg zu finden. Telefonische Auskünfte sind erhältlich unter der Nummer 0 78 21/9 96 07 70.
Meldung vom 01. Juli 2025

Vandalismus und Zerstörung am Hochbehälter Gutach

Voraussichtlich in der Nacht vom Donnerstag 26.06 zum Freitag 27.06.2025 kam es am Hochbehälter Gutach zu Vandalismus und Zerstörung.
Des Öfteren sitzen dort Jugendliche auf dem Dach des Hochbehälters, grillen dort und vermüllen unseren Behälter.
Bereits im Frühjahr 2025 wurden Jugendliche dabei entdeckt und man hat sie entsprechend darauf angesprochen.
In diesem Zug wurde auch ein Zaun errichtet, damit man nicht mehr auf das Grundstück gelangt.
 
In der besagten Nacht letzte Woche sind die Jugendlichen darüber geklettert und haben die Lüftung wieder zerstört und mit einem langen Gegenstand durch die Lüftung geschlagen,
so das die Innendecke abgebrochen ist. Da es sich bei der Örtlichkeit um den Zugang zur Trinkwasserversorgung der Gemeinde handelt, sind wir hier besonders besorgt.
 
Die Gemeindeverwaltung Gutach im Breisgau hat zwischenzeitlich die Polizei in Waldkirch verständigt und Anzeige wg. Gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gestellt.
Sachdienliche Hinweise zu dem Vorgang, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden, bitte wir an die Gemeindeverwaltung Gutach im Breisgau, Telefon 07685/9101-0 oder das Polizeirevier Waldkirch, 07681/4074-0 zu richten.

Meldung vom 25. Juni 2025

Feuerverbot / Grillstellen wegen Waldbrandgefahr gesperrt

Wegen der anhaltenden Trockenheit sind alle Grillstellen im Landkreis Emmendingen gesperrt und sämtliches Feuermachen im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald ist bis auf Weiteres untersagt. Das vom Landratsamt Emmendingen erlassene Verbot gilt seit dem 25. Juni 2025 zunächst bis zum 31. Juli 2025, dann wird die Situation neu beurteilt. Im Wald darf außerdem grundsätzlich vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden.

Polizeiverordnung (PDF,122 KB)