Aktuelles

Meldung vom 14. April 2026

Einladung zur Einwohnerversammlung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

hiermit lade ich Sie herzlich zu unserer diesjährigen Einwohnerversammlung am Donnerstag, 7. Mai 2026, um 19 Uhr in der Festhalle Bleibach ein:
Gemeinsam werfen wir einen Blick auf aktuelle Entwicklungen in unserer Gemeinde und sprechen über wichtige Themen, die uns alle bewegen.
Nutzen Sie die Möglichkeit zum Austausch. Der Abend bietet die Gelegenheit, Ihre Fragen zu beantworten.

Gerne können Sie diese im Vorfeld per E-Mail an gemeinde@gutach.de oder telefonisch an Frau Senger, 07685/9101-12, mitteilen.
Im Anschluss lade ich Sie herzlich zum gemeinsamen Austausch bei einem Umtrunk ein.

Ich freue mich auf Ihr Kommen!

Ihr Sebastian Rötzer

Meldung vom 28. April 2026

Beschränkte Ausschreibung: Fußgängerbrücke über die Wilde Gutach Abbruch und Erneuerung Überbau, Belag und Geländer

Die aktuelle Ausschreibung finden Sie hier.

Meldung vom 23. April 2026

Info für Vereine | Login für Selbsteintrag Veranstaltungskalender

Liebe Vereine,
 
wie bereits bekannt, können Sie auf unserer Homepage Ihre Vereinsveranstaltungen selbst eintragen. Wir haben nun ein neues Tool, um diesen Ablauf zu vereinfachen.
Ab sofort ist die Verwaltung Ihrer Selbsteinträge mit einem Login möglich. Gibt es Änderungen bei Ihrer Veranstaltung (anderes Datum, Absage, etc.), können Sie diese in Zukunft ganz einfach online verwalten.
Damit Sie den Selbsteintrag nutzen können, müssen Sie zunächst einmalig einen Selbsteintrags-Benutzer online beantragen.
Hier finden Sie den Selbsteintrag:
https://www.gutach.de/start/freizeit+_+engagement/selbsteintrag.html
Wenn Sie sich registrieren und Sie durch uns als Benutzer freigegeben werden, haben Sie folgende Möglichkeiten:
 
Neuen Eintrag erfassen
Hier können Sie eine Veranstaltung neu eintragen. Neben allen wichtigen Informationen können zudem Bilder sowie Anhänge hinzugefügt werden. Wenn Sie das Formular speichern, wird dieses an uns gesendet und durch uns freigegeben. Erst nach Freigabe von unserer Seite erscheint die Veranstaltung auf unserer Homepage.
 
Überblick Ihrer Selbsteinträge
Hier werden alle Ihre Selbsteinträge aufgelistet. Mit dem Stiftsymbol haben Sie im Nachgang die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Klicken Sie auf den Papierkorb, wird die Veranstaltung gelöscht.
 
Der Eintrag ist schon vorhanden. Ich möchte die Pflege der Daten beantragen.
Die Übernahme-Funktion kann man nur bei Veranstaltungen nutzen, die nicht über einen Selbsteintrags-User eingetragen wurden. Über die Darstellungsfunktion können Sie weitere Infos (z.B. Datum etc.) einblenden lassen.
Wir als Gemeinde haben ja bereits Anfang des Jahres manuell Veranstaltungen eingetragen. Dies soll in Zukunft aber dann nicht mehr der Fall sein.
 
Daher bitten wir Sie, sich zu registrieren sowie in Zukunft Ihre Veranstaltungen online zu verwalten.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 22. April 2026

Bürgerdialog „Mobilfunk im Elztal“

Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ist heute ein zentraler Standortfaktor und ein entscheidender Baustein für die Zukunftsfähigkeit unserer Region. Vor diesem Hintergrund lädt die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes alle Bürgerinnen und Bürger des Elztals herzlich zu einem öffentlichen Dialogabend mit dem Titel „Mobilfunk im Elztal“ ein. Ziel der Veranstaltung ist es, gemeinsam über die aktuelle Mobilfunksituation im Elztal ins Gespräch zu kommen, zu informieren und Hintergründe zu erläutern.

Die Veranstaltung findet statt am
Dienstag, 05. Mai 2026, 18:30 – 20:30 Uhr im Bürgersaal
Bleibach, Bahnhofstr. 1, 79261 Gutach im Breisgau.

Die Durchführung erfolgt unter Mitwirkung des Ministeriums des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg und des Landkreises. Als Gastreferenten sprechen Expertinnen und Experten des Kompetenzzentrums elektromagnetische Felder des Bundesamtes für Strahlenschutz sowie des Informationszentrums Mobilfunk der Mobilfunknetzbetreiber.

Warum dieses Thema wichtig ist
Eine verlässliche Mobilfunkversorgung ist eine Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung, Innovationskraft und gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Sie ermöglicht digitalen Geschäftsmodellen den Zugang zum Markt, stärkt bestehende Betriebe im Wettbewerb und erhöht die Attraktivität der Region für Fachkräfte und junge Familien. Auch für den Tourismus spielt eine stabile Netzabdeckung eine immer größere Rolle – sei es für Buchungen, Navigation oder das Teilen von Eindrücken aus der Region. Nicht zuletzt trägt Mobilfunk wesentlich zur öffentlichen Sicherheit bei, etwa durch eine zuverlässige Erreichbarkeit im Notfall.

Themen des Abends
Im Rahmen des Bürgerdialogs werden folgende Schwerpunkte behandelt:

- Aktuelle Mobilfunkversorgung im Elztal:
Darstellung des bestehenden Netzausbaus, der Versorgungsqualität sowie geplanter Maßnahmen zur weiteren Verbesserung.

- Bedeutung von Mobilfunk für die regionale Entwicklung:
Einordnung der Mobilfunkinfrastruktur als Motor für Digitalisierung, Innovation und Zukunftsfähigkeit.

- Gesundheitliche Aspekte und wissenschaftlicher Stand:
Fachliche Informationen zu elektromagnetischen Feldern, gesetzlichen Grenzwerten und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Im Anschluss an die Vorträge besteht an Thementischen ausreichend Gelegenheit für Fragen, Austausch und eine offene Diskussion. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Meldung vom 17. April 2026

Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein. Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/ abgerufen werden.

Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026. Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben. Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen. Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern.

Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de

Meldung vom 02. April 2026

Teilfortschreibung „Windenergie“

Pressemitteilung des Verbandes Region Südlicher Oberrhein

Erneute Beteiligung zur Festlegung von Windenergiegebieten

Die Verbandsversammlung des Verbands Region Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sitzung am 26. Februar 2026 den Startschuss für eine erneute Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Festlegung von Windenergiegebieten gegeben. Bis 10. April 2026 besteht für jedermann die Möglichkeit, zu den geänderten Teilen des Planentwurfs Stellung zu nehmen.

Mit der Regionalplan-Teilfortschreibung setzt der Verband die landes- und bundesgesetzlichen Ziele zum Ausbau der Windenergienutzung in der Region Südlicher Oberrhein um. Demnach müssen mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche, also rund 7.300 Hektar für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt werden.

Die Festlegung von Windenergiegebieten ist nicht mit einer sofortigen Genehmigung von Windkraftanlagen gleichzusetzen. Ob in den Gebieten tatsächlich Anlagen errichtet werden, entscheidet sich erst in den nachgelagerten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Im Rahmen dieser Verfahren werden weitere Aspekte, beispielsweise der Schattenwurf, dann anhand der konkreten Anlagenzahlen, -typen und -standorte geprüft.
Neben den energie- und klimapolitischen Zielen leistet der Verband mit seiner Planung den entscheidenden Beitrag, den Ausbau der Windenergie auf wirtschaftlich geeignete sowie konfliktarme Gebiete zu konzentrieren. Sollte es dem Verband nicht gelingen, das Flächenziel von 1,8 Prozent zu erreichen, hätte dies zur Folge, dass Windenergieanlagen in der Region räumlich weitgehend ungesteuert blieben. Windenergieanlagen wären dann im Stadtkreis Freiburg sowie in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis prinzipiell überall planerisch zulässig.

Bereits im Sommer 2024 bestand die Möglichkeit für öffentliche Stellen, Naturschutzvereinigungen sowie die Bürgerinnen und Bürger, Stellung zur regionalen Windenergieplanung zu nehmen. Davon wurde umfangreich Gebrauch gemacht: Knapp 5.000 Einwender haben gegenüber dem Verband Anregungen und Bedenken vorgetragen. Rund 4.000 Seiten umfassen die am 26. Februar 2026 gefassten Beschlüsse, wie damit umgegangen wird.
Im Ergebnis der Beteiligung und noch ausstehender Prüfschritte wurde der Planentwurf überarbeitet. 43 ursprünglich geplante Windenergiegebiete sind vollständig entfallen, 88 Gebiete wurden verkleinert, 52 Gebiete konnten unverändert erhalten bleiben. Entsprechend hat sich der Gesamtumfang der Windenergiegebiete von 3,0 auf 2,09 Prozent der Regionsfläche reduziert. Dies umfasst auch vier neuaufgenommene Gebiete.

Als Spannungsfeld aus dynamischem Rechtsrahmen, überkommunaler Abstimmung, Akzeptanz in der Bevölkerung, regionaler Wertschöpfung, Arten- und Biotopschutz beschrieb der Verbandsvorsitzende das herausfordernde Planungsverfahren. Entsprechend erleichtert zeigt sich Dr. Kai-Achim Klare nach Beschluss des überarbeiteten Planentwurfs: „Die Regionalrätinnen und Regionalräte haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Politik und Verwaltung wissen um die Tragweite dieser Planung und um die Sorgen der Menschen. Ich bin überzeugt, dass wir mit der Überarbeitung des Planentwurfs viele Kritikpunkte auflösen, viele Konflikte entschärfen konnten.“

So seien beispielsweise die geplanten Windenergiegebiete einer Einzelfallprüfung durch verschiedene Fachbehörden unterzogen worden, erläutert Verbandsdirektor Wolfgang Brucker. „Durch die regionsweit durchgeführte Prüfung visueller Überlastungserscheinungen konnte die Gebietskulisse schlüssig reduziert und eine Umzingelung sowie Überlastung von Ortslagen durch Windkraftanlagen vermieden werden“, so der Verbandsdirektor.
Aufgrund des Umfangs der Änderungen wird eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt. Für Bürgerinnen und Bürger besteht in Bezug auf die Änderungen am Planentwurf die Möglichkeit, bis einschließlich 10. April 2026 Stellung zu nehmen.
 
Wie kann Stellung genommen werden?
Der Planentwurf sowie verschiedene Übersichtskarten finden sich unter www.vrso.de/wind. Zur einfacheren Handhabung der Stellungnahmen verweist der Verband auf das eingerichtete Formular unter www.vrso.de/windbeteiligung.
Zusätzlich besteht für jedermann die kostenlose Zugangsmöglichkeit, die Unterlagen beim Verband Region Südlicher Oberrhein (Reichsgrafenstraße 19, 79102 Freiburg i. Br., Zimmer 04), während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 9.00–12.00 Uhr und 14.00–15.30 Uhr, Freitag 9.00–12.00 Uhr) einzusehen. Zu den geänderten Teilen des Planentwurfs, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Verband Region Südlicher Oberrhein bis spätestens 10. April 2026 Stellung nehmen. Bitte beachten Sie, dass nur in Bezug auf die Änderungen des Planentwurfs Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben ist (vgl. § 9 Absatz 3 Satz 1 ROG). Die geänderten Teile des Planentwurfs können den zweckdienlichen Unterlagen entnommen werden. Stellungnahmen sollen vorrangig über das Online-Formular auf der Internetseite
www.vrso.de/windbeteiligung oder elektronisch in Textform an windbeteiligung@vrso.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch während der o. g. Sprechzeiten an o. g. Adresse zur Niederschrift vorgebracht werden.

Meldung vom 01. April 2026

Offenland-Biotopkartierung in der Gemeinde Gutach im Breisgau

Im Jahr 2026/27 wird in Teilen des LKR Emmendingen, darunter auch in der Gemeinde Gutach im Breisgau, die Offenland-Biotopkartierung aktualisiert. Besonders wertvolle Biotope sind im Offenland nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) geschützt. Die Biotopkartierung ist eine systematische Erfassung von Lebensräumen nach methodisch einheitlichen Vorgaben. Sie liefert einen Überblick über Lage, Verbreitung und Zustand von naturschutzfachlich wertvollen Flächen. Um die Lage und den Zustand der Biotope zu erfassen, beauftragt die LUBW (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg) fachlich geprüfte Gutachterbüros, deren KartiererInnen die Flächen in der Natur erfassen.

Für die Gemeinde Gutach übernimmt das Büro ö:konzept Freiburg GmbH die Bearbeitung. Um die Kartierung durchzuführen, ist eine Begehung des gesamten Grünlandes erforderlich, unabhängig von der Nutzungsart und den Eigentumsverhältnissen. Die MitarbeiterInnnen des Büros ö:konzept haben hierzu von der LUBW eine Berechtigung zum Betreten des gesamten Grünlandes erhalten und bitten im Auftrag der LUBW darum, die Kartierung soweit möglich zu unterstützen.

Meldung vom 12. März 2026

Mikrozensus 2026 startet

In Deutschlands größter Haushaltebefragung werden im Jahr 2026 im Südwesten 62.000 Haushalte zu ihren Lebensumständen befragt.
Im Rahmen des Mikrozensus werden seit dem 5. Januar 2026 wieder etwa 62.000 Haushalte durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg befragt. Seit seiner Einführung im Jahr 1957 erfasst der Mikrozensus wesentliche Daten wie Bildungsabschlüsse, Erwerbstätigkeit und den Familienstand. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für vielfältige Auswertungen, Analysen und Meldungen zu den Lebensumständen der Menschen im Land. So wurde beispielsweise in der Pressemitteilung „Alleinlebende und Alleinerziehende besonders häufig von Armut gefährdet“ die Armutsgefährdung von Bevölkerungsgruppen thematisiert.

Neben jährlich wiederkehrenden Themen erfolgt auch die Abfrage wechselnder Inhalte. 2026 wird die Erhebung beispielsweise um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu Fragen der Wohnkosten und der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg. Die Ergebnisse der Erhebung bilden die Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit für die Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von großer Wichtigkeit. Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung ist, ist die für viele Themen europaweite Vergleichbarkeit dieser Daten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Relevanz, sondern auch für die Öffentlichkeit und die Wissenschaft.
Um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu erhalten, ist die Teilnahme an der Befragung für alle Altersgruppen verpflichtend. Die Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten sind fundamentale Prinzipien, die bei der Verarbeitung von Einzelangaben zwingend zu gewährleisten sind. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung. Dies bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen.

Die Auswahl der Bezirke sowie der dort wohnenden Haushalte, aus denen die Stichprobe gebildet wird, erfolgt mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. In der Regel werden die ausgewählten Bezirke über einen Zeitraum von maximal vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Die Haushalte, die zum jeweiligen Zeitpunkt in den Bezirken wohnen, erhalten ein Anschreiben vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Befragung. Das Anschreiben enthält die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet. Die Zugangsdaten sind erforderlich, um sich auf der Website einzuloggen und die Meldung dort abzugeben. Es besteht alternativ zur Online-Meldung die Möglichkeit, die Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes oder das Ausfüllen eines Papierbogens zu erfüllen. Es genügt, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt.

Weitere Informationen
Neben dem Mikrozensus bieten auch die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) umfassende Daten zu den Themen Shopping und Konsum der privaten Haushalte. Die LWR sind eine freiwillige Haushaltebefragung, bei der teilnehmende Haushalte einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Um die Repräsentativität für die Gesamtbevölkerung zu gewährleisten, werden insbesondere noch Haushalte gesucht, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist sowie Mehrgenerationenhaushalte und Familien, in denen alle Kinder mindestens 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme ist digital per App oder klassisch auf Papier möglich. Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme gibt es eine Geldprämie von 90 Euro. Weitere Informationen sowie das Teilnahmeformular sind online unter www.lwr.de verfügbar.

Themenseite Mikrozensus-Sonderseite“
Veröffentlichung: „Armutsgefährdung in Baden-Württemberg im Jahr 2024“
Monatsheftbeitrag: „Fortschreitende Digitalisierung des Alltags“ 9/2025

Meldung vom 10. März 2026

Standesamt geschlossen

Das Standesamt bleibt am 17.03.2026 wegen einer Fortbildung geschlossen.
Am 18.03.2026 sind wir wieder für Sie da.

Ihre Gemeindeverwaltung