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Aktuelles

Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 28.03.2024 Meldung vom 18. März 2024

Am Donnerstag, 28.03.2024 beginnt um 18:00 Uhr im Bürgersaal des
Rathauses Waldkirch, Marktplatz 1-5, eine öffentliche Sitzung des
Gemeinsamen Ausschusses.

Hierzu gibt es folgende Tagesordnung (13 KB).

Verkehrssicherungspflicht Meldung vom 14. März 2024

Lichtraumprofil über den Straßen einhalten

Sind Ihre Hecken, Büsche, Bäume und Sträucher so zurückgeschnitten, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen?

Nach § 28 Absatz 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg sind Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Pflanzenteile in den Straßenraum einschließlich der Gehwege hineinragen.

Beim Zurückschneiden der Pflanzen ist zu beachten, dass folgende „Mindestlichträume“ freizuhalten sind:

• Bei Straßen eine Höhe von mindestens 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
• zwischen Straßenrand und Anpflanzungen von 0,5 m
• bei Rad- und Gehwegen eine Höhe von mindestens 2,50 m
• An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sind sämtliche Anpflanzungen so niederzuhalten (höchstens 0,8 m Höhe), dass jederzeit eine ausreichende Übersicht für den Kraftfahrer gegeben ist
• Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden.

Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig, rechtzeitig und ohne Sichtbehinderung wahrgenommen werden können.

Sollten Ihre Anpflanzungen in das Lichtraumprofil hineinragen, so bitten wir Sie, diese umgehend zurückzuschneiden.

Bäume und Hecken, die auf Gehwege und Straßen ragen, müssen zurückgeschnitten werden. Auch der „Luftraum“ muss freibleiben. Über Fahrbahnen müssen 4,50 Meter Platz sein, über Geh- und Radwegen 2,50 Meter.

Ihre Gemeindeverwaltung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Erstwählerinnen und Erstwähler, Meldung vom 14. März 2024

am 9. Juni 2024 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger Europas über die Zusammensetzung des Europaparlamentes und gleichzeitig alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg auch über ihre Kommunalparlamente.
Für Gutach im Breisgau sind das Gemeinderat und Kreistag.
 
Unsere Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme und dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger.
Deshalb bitte ich Sie – und hierbei besonders diejenigen, die erstmals an Wahlen teilnehmen dürfen – von Ihrem Wahlrecht auch Gebrauch zu machen und am 9. Juni 2024 Ihre Stimme abzugeben. Auf diese Weise entscheiden Sie mit, wer unsere Gemeinde, unseren Landkreis und Europa in den kommenden fünf Jahren regieren wird.
 
Ihre Stimme ist wichtig, denn auf Ihre Stimme kommt es an.
Bitte gehen Sie deshalb wählen und geben Sie den demokratischen Entscheidungen mit einer möglichst hohen Wahlbeteiligung den notwendigen Rückhalt!
 
Ihr Bürgermeister,
Sebastian Rötzer

Zeitweilige Sperrung der Wege im Bereich Rohrhardsberg aus Artenschutzgründen Meldung vom 07. März 2024

Zum Schutz der Auerhühner und weiterer seltener Tierarten werden im Bereich Rohrhardsberg im Zeitraum vom 08.04.2024 bis 30.04.2024 einige Wegstrecken gesperrt, um Störungen zu reduzieren. Insbesondere wird der direkte Zugang vom Sauermattenparkplatz und Sendemast zur Spechttanne in dieser Zeit nicht möglich sein. Die Umleitung der gesperrten Wege wird entsprechend vor Ort ausgeschildert. Der Winter und Frühling sind immer eine sehr sensible Zeit für unsere einheimischen Tierarten. Durch das geringe Nahrungsangebot und die außergewöhnlich vielen Waldbesuchenden während des Winters sind die Energiereserven der Tiere aufgebraucht, zusätzlich steht bei vielen Vogelarten die Paarungs– und Brutzeit an.
Im Rohrhardsbergbereich gibt es eines der letzten Vorkommen von Auerhühnern in Baden-Württemberg. Diese reagieren besonders empfindlich auf Störungen, insbesondere während der Paarungszeit, dem sogenannten Balzbetrieb im zeitigen Frühjahr. Gerade im Bereich der Sperrung ist ein wichtiger Rückzugsraum für diese Tiere.
Die gesperrte Waldfläche am Rohrhardsberg, in denen diese Tiere vorkommen, gehören dem Land Baden-Württemberg. ForstBW als Verantwortlicher für diese Flächen hat sich entschlossen, die Bereich kurzeitig zu beruhigen. Die Sperrung wurde mit der unteren Forstbehörde des Landkreises Schwarzwald-Baar abgestimmt.
Bitte helfen Sie mit beim Schutz des seltenen Auerwildes!
Die Sperrungen und Umleitungen sind entsprechend ausgeschildert. Die Sperrungen gelten sowohl tagsüber als auch nachts. Durch ein vorbildliches Verhalten gerade der einheimischen Erholungssuchenden und Sportler können wir ein gutes Beispiel geben für eine naturverträgliche Freizeitnutzung in unseren Wäldern und den tierischen Waldbewohnern eine Verschnaufpause verschaffen vom starken Erholungsdruck des Winters.
Die Sperrungen werden Ende April wieder aufgehoben.
Auch in nicht gesperrten Wäldern sollte man im Winter und Frühjahr auf den Wegen bleiben und nicht querfeldein laufen. Bestehende Loipen und ausgewiesene Schneeschuhtouren verlaufen in der Regel in unkritischen Bereichen.

Karte Wegsperrung Rohardsberg31 (5,8 MB)

Bild Auerhahn (289 KB)

Auslage der Haushaltssatzung der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Haushaltsjahr 2024 Meldung vom 05. März 2024

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Gutach im Breisgau am 30. Januar 2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit (34 KB) öffentlich bekannt gemacht. Die in der Gemeinderatsitzung am 30.01.2024 beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 Gemeindeordnung der Rechtsaufsichtsbehörde am 15.02.2024 vorgelegt. Die Haushaltssatzung wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde – Landratsamt Emmendingen - am 01.03.2024 genehmigt.Der Haushaltsplan/-satzung liegt zur Einsichtnahme vom 03.03.2024 bis einschließlich 14.03.2024 im Rathaus Gutach im Breisgau, Dorfstraße 33, Zimmer 16 (Rechnungsamt) zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeinde Gutach im Breisgau öffentlich aus. 

 
Gutach im Breisgau, 01. März 2024   

Sebastian Rötzer, Bürgermeister
Hier finden Sie den Haushaltsplan (4,6 MB) 2024.       

Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung Meldung vom 05. März 2024

Zu Beginn thematisierten Bürger in der Frageviertelstunde Pflegearbeiten an Bachläufen in der Gemeinde durch den Bauhof.
Dann gab Bürgermeister Sebastian Rötzer bekannt, dass die Gemeinde aufgrund von Hinweisen aus der Siegelauer Bevölkerung in Kontakt mit der Unteren Verkehrsbehörde in Waldkirch sowie der Polizei ist. Hintergrund ist ein zunehmender Schwerlastverkehr auf zu engen Straßen in Oberspitzenbach und in Siegelau. Die in der Regel auswärtigen LKW-Fahrer versuchen, mautfreie Strecken zu nutzen und bleiben dann mit ihren Sattelzügen in zu engen Kurven hängen und/oder beschädigen Häuser am Straßenrand. Ziel der Gemeinde ist, eine entsprechende Beschilderung zu erreichen, um die Fahrer der LKW frühzeitig auf die ungeeignete Route aufmerksam zu machen bzw. diese Wegstrecken für große LKW einzuschränken. Dazu bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Unteren Verkehrsbehörden.
 
Sodann fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, den Bebauungsplan Löwenacker aufzuheben. Der Bebauungsplan stammt aus den 70er Jahren, ist nicht mehr zeitgemäß und wurde zwischenzeitlich bereits 8 mal geändert. Das Gebiet ist nahezu komplett aufgesiedelt. Um die Möglichkeiten für Wohnungsbau zu erweitern und bei bestehenden Gebäuden mehr Freiheiten für Um- und Anbauten zu schaffen, entschloss sich der Rat, den Bebauungsplan nicht nochmals zu ändern oder gar neu zu fassen, sondern aufzuheben. Das bedeutet nicht, dass nach Ablauf des Verfahrens (Dauer: ca. halbes Jahr) völlige Freiheit herrscht. Veränderungen an bestehenden Gebäuden und Neubauten müssen sich in die Umgebungsbebauung einfügen, auch Abstände zu Nachbarn etc. sind weiterhin zu wahren. Trotzdem schafft die Aufhebung des Bebauungsplans mehr Möglichkeiten zu Wohnraumerweiterungen. Damit wirken wir u. a. dem „Flächenfraß“ durch Neubauten entgegen.
 
Im Anschluss daran vergab der Gemeinderat einstimmig Arbeiten zur Felsabsturz- und Hangsicherung an der Landstraße in Gutach, Höhe Bushaltestelle Gutach Brücke.
 
Der Gemeinderat beschloss ferner, an der Bündelausschreibung des Gemeindetags für die Erdgaslieferung teilzunehmen. Durch die Teilnahme an der Bündelausschreibung erspart sich die Gemeinde viel Bürokratie und ein eigenes, aufwändiges Ausschreibungsverfahren.
 
Nach der wiederum einstimmigen Zustimmung zu einer Ratenzahlung und der Zustimmung zur Annahme von Spenden und Zuwendungen an die Gemeinde endete die öffentliche Sitzung. Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
Die Gemeinde bedankt sich an dieser Stelle bei den Spendern und Spenderinnen für die Unterstützung. Spenden in Form von Geld oder Sachspenden gingen u. a. für die Schatzkiste, die Freiwillige Feuerwehr, die Flüchtlingsarbeit oder die Grundschule Zweitälerland ein. Oftmals geht es nicht um hohe Beträge oder Werte. Trotzdem ist diese Spendenbereitschaft Ausdruck einer lebendigen Gemeinschaft in unserer Gemeinde. In diesem Sinne nochmals „vergelt’s Gott“.

Ihre Gemeindeverwaltung

Informationen der Deutschen Bahn AG über Bauarbeiten auf der Rheintalbahn - Zugausfälle und Ersatzverkehr im Monat März 2024 Meldung vom 05. März 2024

Guten Tag,
hiermit möchte ich Sie über die Bauarbeiten auf der Rheintalbahn im Monat März 2024 informieren. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Bauarbeiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Plakat. (455 KB)

Beachten Sie die vom Zugverkehr abweichenden Fahrzeiten der Busse. Die Fahrpläne sind in der Reiseauskunft auf bahn.de eingearbeitet. Weitere tagesaktuelle Informationen zu unseren Baustellen finden Sie im Internet unter bauinfos.deutschebahn.com (mit baubedingten Fahrplanänderungen per E-Mail als Newsletter) sowie speziell für die Rheintalbahn unter bauinfos.deutschebah.com/kbs/702.

Ihre DB Regio AG Baden-Württemberg

Verkehrssicherungspflicht Meldung vom 04. März 2024

Lichtraumprofil über den Straßen einhalten

Sind Ihre Hecken, Büsche, Bäume und Sträucher so zurückgeschnitten, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen?
Nach § 28 Absatz 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg sind Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Pflanzenteile in den Straßenraum einschließlich der Gehwege hineinragen.
Beim Zurückschneiden der Pflanzen ist zu beachten, dass folgende „Mindestlichträume“ freizuhalten sind:
• Bei Straßen eine Höhe von mindestens 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
• zwischen Straßenrand und Anpflanzungen von 0,5 m
• bei Rad- und Gehwegen eine Höhe von mindestens 2,50 m
• An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sind sämtliche Anpflanzungen so niederzuhalten (höchstens 0,8 m Höhe), dass jederzeit eine ausreichende     Übersicht für den Kraftfahrer gegeben ist
• Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden.
Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig, rechtzeitig und ohne Sichtbehinderung wahrgenommen werden können.
Sollten Ihre Anpflanzungen in das Lichtraumprofil hineinragen, so bitten wir Sie, diese umgehend zurückzuschneiden.
 
Bäume und Hecken, die auf Gehwege und Straßen ragen, müssen zurückgeschnitten werden. Auch der „Luftraum“ muss freibleiben. Über Fahrbahnen müssen 4,50 Meter Platz sein, über Geh- und Radwegen 2,50 Meter. Um Beachtung und Einhaltung wird gebeten.
Ihre Gemeindeverwaltung

Innovationspreis Baden-Württemberg 2024 Meldung vom 22. Februar 2024

Das Land Baden-Württemberg sucht auch in diesem Jahr die Besten Unternehmen im Land, die mit ihren Innovationen maßgeblich dazu beitragen, aktuelle Herausforderungen beispielsweise durch den Klimawandel, die Transformation oder Energie- und Lieferengpässe zu lösen.

Wir setzen auf unsere Innovationskraft, um weiter zur Spitze bei den Zukunftstechnologien zu gehören und um die Wertschöpfung in Baden-Württemberg zu halten.

Näheres zu den Kriterien und Voraussetzungen finden Sie unter:

www.innovationspreis-bw.de


Die Feierliche Preisverleihung findet am
Montag, 25. November 2024
in Stuttgart im Haus der Wirtschaft statt.

Jetzt online bewerben unter:

bewerbung.innovationspreis-bw.de

Bewerbungsstart
15. Februar 2024

Bewerbungsschluss
31. Mai 2024

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.innovationspreis-bw.de

Baumaßnahmen an öffentlichen Straßen -Sperrung der Eulenwaldbrücke- Meldung vom 15. Februar 2024

Wegen des notwendigen Abbruchs und Neubaus der Eulenwaldbrücke ist die Überfahrt Eulenwaldweg/Eulenwaldbrücke bis voraussichtlich am 17.05.2024 nicht möglich.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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