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Aktuelles

Feuerwehrsatzung (Stand Juni 2023) Meldung vom 04. Juli 2023

Der Gemeinderat hat am 27. Juni 2023 eine neue Feuerwehrsatzung einstimmig beschlossen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte folgendem Link

Dorfbrücke an der Landstraße/Golfstraße in Gutach wieder offen für den Fahrzeugverkehr Meldung vom 04. Juli 2023

Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Vollsperrung der Brücke über die Elz in Gutach im Bereich zwischen der Land- und Golfstraße mit Umleitungsbeschilderung
ist vor der Zeit wieder aufgehoben worden. Die Baumaßnahmen sind weitestgehend abgeschlossen.
Lediglich geringfügige Einschränkungen am Fahrbahnrand und einer wechselseitigen Gehwegsperrung der Dorfbrücke in Gutach
sind jetzt noch ca. für die nächsten 2 Wochen angeordnet worden.
 
Wir bitten um Kenntnisnahme.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Überprüfung der Zutrittskontrolle Meldung vom 30. Juni 2023

Im Rahmen der Überprüfung der Zutrittskontrolle zu den verschiedenen gemeindeeigenen Räumlichkeiten bitten wir alle Nutzer*innen dieser Räume, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Die Angabe der Chip-/Schlüsselnummer, der Name des Verantwortlichen sowie der zugehörige Verein müssen angegeben werden. Chipinhaber*innen, die sich bis zum 31.07.2023 nicht gemeldet haben, werden automatisch gesperrt.

Diese Meldung kann telefonisch oder per Mail an Fr. Welle (07685/9101-40 / welle@gutach.de) erfolgen.

Ihre Gemeindeverwaltung

Verkehrsregelung bei Bauarbeiten an und auf öffentlichen Straßen Meldung vom 30. Juni 2023

Im Zeitraum vom 03.07.2023 bis 28.07.2023 ist im Orsteil Bleibach der Rosenweg auf Höhe Rosenweg 2 und die Blumenstraße auf Höhe
Blumenstraße 6 wegen Austausch von Schachtabdeckungen und umliegender Asphaltflächen voll gesperrt.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Neuer Qualifizierungskurs mit 300 Unterrichtseinheiten für Tagesmütter und Tagesväter Meldung vom 27. Juni 2023

Der Landkreis Emmendingen bietet vom 18.09.2023 – 23.09.2023 wieder einen neuen Qualifizierungskurs für Tagesmütter und Tagesväter an.

Als Tagesmutter und Tagesvater können Sie bis zu 5 Kinder gleichzeitig bei sich zuhause, im Haushalt der Eltern oder in anderen Räumen betreuen. Diese familiennahe Betreuung lässt sich mit der Betreuung Ihrer eigenen Kinder sehr gut vereinbaren. In der Gestaltung Ihrer Betreuungszeiten sind Sie frei.

Nach den ersten 50 Unterrichtseinheiten können sie bereits mit der Tätigkeit beginnen. Nicht-Fachkräfte belegen dann praxisbegleitend noch 250 Unterrichtseinheiten.

Die meisten Gemeinden im Landkreis Emmendingen (für unseren Zuständigkeitsbereich Gutach, Simonswald und Waldkirch) bezuschussen inzwischen die Tagespflegepersonen mit 1.50€/Std. zusätzlich zu der Bezahlung übers Jugendamt bzw. der Eltern.
Die Fachberatung im Landkreis Emmendingen und die Fachberaterinnen der Kinderschutzbünde Emmendingen und Waldkirch sowie des Tagesmüttervereins Denzlingen nehmen gemeinsam die Aufgaben der Kindertagespflege (Qualifizierung, Beratung, Vermittlung von Tageskindern) wahr.

Um mehr über die Tätigkeit einer Tagesmutter/eines Tagesvater zu erfahren, bieten wir 2 Online-Infoveranstaltungen an:

30.06.2023, 10:00 Uhr
04.07.2023, 19:30 Uhr

Gerne schicken wir ihnen den Link hierfür zu. Schreiben sie uns eine Mail, dass sie Interesse an der Infoveranstaltung haben.
Die Anmeldung zum Kurs kann nach einem persönlichen Kennenlerngespräch beim Kinderschutzbund in Waldkirch erfolgen. Bei diesem Gespräch gehen wir gerne auf ihre Fragen ein.
 
Wenn Sie Fragen im Vorfeld und Interesse an dieser wertvollen Aufgabe haben, freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Kontaktdaten des Vereins: Tel. 07681/9020
                                                 Mail: info@kinderschutzbund-waldkirch.de
 

Verkehrsregelung bei Bauarbeiten an und auf öffentlichen Straßen Meldung vom 20. Juni 2023

Im Zeitraum vom 03.07.2023 bis 28.07.2023 ist im Ortsteil Bleibach der Rosenweg auf Höhe Rosenweg 2 und die Blumenstraße auf Höhe
Blumenstraße 6 wegen Austausch von Schachtabdeckungen und umliegender Asphaltflächen voll gesperrt.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Hinweis zur Sperrung der K 5109/Freiämter Straße zwischen Zinken und Gescheid Meldung vom 20. Juni 2023

Aufgrund von Nachfragen bzgl. der Vollsperrung der K5109/Freiämter Straße in Gutach-Siegelau im Bereich zwischen Zinken und Gescheid
wegen Deckensanierung und Stromverlegung möchten wir noch folgenden Hinweis geben:

An Tagen der Müllabfuhr (siehe Abfallkalender) sind der Müllbehälter der von der Vollsperrung betroffenen Anwohner – dies sind Freiämter Straße,
Elmingweg und Gescheidstraße – an die Sperrstelle Zinken zu stellen.

Wir bitten um Beachtung.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Auszeichnung „MobilSiegel - klimafreundlich zur Arbeit“ für Betriebe Meldung vom 20. Juni 2023

Es gibt vielzählige Möglichkeiten für Betriebe, Ihre Mitarbeitenden bei der nachhaltigen Mobilität zu unterstützen. Das „MobilSiegel - klimafreundlich zur Arbeit" zeichnet in diesem Sommer wieder Unternehmen im Landkreis Emmendingen öffentlichkeitswirksam aus. Und zwar solche, die Verantwortung für die Umwelt übernehmen, indem sie Maßnahmen ergreifen um Mobilität dauerhaft klimaverträglich zu gestalten. Dadurch reduzieren sie Luftverschmutzung, Lärm und klimaschädlichen Straßenverkehr.

Das MobilSiegel ist in Zusammenarbeit mit der Stadt Freiburg, den Landkreisen Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald sowie der VAG Freiburg entstanden. Sowohl kleinere als auch größere Unternehmen gehören zu den Preisträgern der letzten Jahre. Die ausgezeichneten Betriebe werden als attraktiver Arbeitgeber und als zukunftsorientiertes Unternehmen wahrgenommen.

Aus einem Katalog von möglichen Aktivitäten werden die im Betrieb bereits umgesetzte angerechnet. Dies könnten z.B. finanzielle Anreize zu klimafreundlicher Mobilität sein (z.B. JobRad oder JobTicket), gute Radabstellanlagen oder E-Lademöglichkeiten sowie die Teilnahme des Unternehmens an Kampagnen wie dem STADTRADELN.

Die Bewerbung kann bis zum 15. Juli 2023 eingereicht werden. Weitere interessante Ideen für nachhaltige Mitarbeitermobilität befinden sich auf den Webseiten des Landratsamtes und unter www.mobilsiegel.de .

Wegen Niedrigwasser: Wasserentnahmeverbot bis 31. Juli 2023 Meldung vom 20. Juni 2023

Vom 17. Juni bis 31. Juli 2023 darf im gesamten Landkreis Emmendingen kein Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen und Seen für den Gemeingebrauch entnommen werden. Erlaubt ist es nur noch im Rhein. Auch das Schöpfen mit Eimern, Gießkannen oder anderen Gefäßen ist nicht mehr zulässig. Ausgenommen ist nur das Tränken von Vieh. Gemeingebrauch ist das jedermann zustehende Recht, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer in einem bestimmten Umfang ohne behördliche Erlaubnis zu nutzen. Für eine darüberhinausgehende Wassernutzung ist ohnehin eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Für die Beregnung aus Grundwasserbrunnen gelten ab sofort ebenfalls Einschränkungen. Sportplätze und andere Sportanlagen dürfen mit Wasser aus eigenen Brunnen nicht mehr zwischen 12:00 und 18:00 Uhr bewässert werden, weil in dieser Zeit das Wasser am stärksten verdunsten würde. Ausnahmen gibt es nur für Turniere und Wettkämpfe, dann darf für wenige Minuten bewässert werden. Landwirtschaftliche Flächen dürfen aus eigenen Grundwasserbrunnen zwischen 12:00 und 18:00 Uhr ebenfalls nicht beregnet werden. Ausnahmen davon gibt es für die Tröpfchenbewässerung von Kulturen und für die klimatisierende Bewässerung von Erdbeerneupflanzungen während der Anwachsphase mit Intervallberegnung. Das Wasserentnahmeverbot ist in einer Allgemeinverfügung des Landratsamtes geregelt, sie ist unter Bekanntmachungen im Internet unter www.landkreis-emmendingen.de veröffentlicht.

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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