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Aktuelles

Merkblatt: Feuer im Freien Meldung vom 01. August 2023

Wie kann die aktuelle Feuergefährdung eingeschätzt werden?

Der Deutsche Wetterdienst stellt von Frühjahr bis Herbst eine tagesaktuelle Übersicht der
Feuergefährdung in der Vegetation bereit und bietet darüber hinaus auch eine Prognose
für die Folgetage: https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html

Welche Regelungen gelten, um die Waldbrandgefahr zu reduzieren?

Im Grundsatz gilt, dass man im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom
Wald kein Feuer entzünden darf. Ausnahmen gelten für Waldbesitzer und Personen, die
im Wald beschäftigt sind, sowie für Jäger und Imker während der Ausübung ihrer
Tätigkeit.
Bei witterungsbedingt besonderer Brandgefahr kann die Forstbehörde per
Allgemeinverfügung Feuer im Wald grundsätzlich und für jedermann untersagen.
Nur in einer extra hierfür eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstelle dürfen
Waldbesucher ein Feuer entzünden.
Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald sowie im Abstand von weniger
als 100 Meter vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.
In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald nicht geraucht werden, Ausnahmen
gelten wie beim Feuer entzünden für den oben genannten Personenkreis.
Beim Umgang mit Feuer, brennenden oder glimmenden Gegenständen müssen
Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.

Welche Sicherungsmaßnahmen sind bei einem Feuer im Freien wichtig?

• Pflanzliche Abfälle dürfen nur im Außenbereich auf dem Grundstück verbrannt werden, auf
dem sie anfallen. Die Entsorgung pflanzlicher Abfälle in den Grünschnittsammelstellen oder
das Einarbeiten in den Boden hat jedoch Vorrang. Ein Verbrennen ist nur zulässig, wenn
dies nicht möglich ist.
• Kein flächenhaftes Abbrennen, Brandgut ist in Schwaden oder Haufen zusammenzufassen
• Das Verbrennen von Althölzern, alten Möbeln und Abbruchhölzern ist verboten
• Größere Mengen sind der Ortspolizeibehörde vorher rechtzeitig anzuzeigen
• ständige Beaufsichtigung durch die Anwesenheit eines Volljährigen
• Abstände einhalten
  o mindestens 200 m zu Autobahnen
  o mindestens 100 m zu Bundes-, Land- und Kreisstraßen
  o mindestens 50 m von Gebäuden und Baumbeständen
• geeignete Löschmittel vorhalten (z.B. Feuerpatschen, Schaufeln, Löschwasser)
• Notrufmöglichkeit bereithalten
• Funkenflug verhindern
• Herstellen eines Schutzstreifens ohne Brandlasten (d.h. brennbares Material) von mindestens 3m Breite
• Glut muss bei Verlassen vollständig erloschen und mit Erde abgedeckt sein
• kein Feuer bei Dunkelheit
• kein Feuer bei starkem Wind oder ungünstiger Windrichtung

Geht es bei der Waldarbeit und Borkenkäferbekämpfung auch ohne Feuer?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, schwächere Äste und Reisig im Wald zu belassen und somit
in den Nährstoffkreislauf zurückzuführen. Bei einer drohenden Massenvermehrung von
Borkenkäfern sind anstelle von Verbrennen andere Möglichkeiten, wie die Aufarbeitung
und das Verbringen außerhalb Wald oder das Hacken zu bevorzugen. In aller Regel ist
Feuer als Mittel zur Käferbekämpfung nicht erforderlich. Die Förster können hier gerne
beraten und Hilfestellung leisten.

Welche Regelungen gelten für die Nutzung einer Feuerschale im eigenen Garten?

Feuerschalen mit einem Durchmesser <1m sind keiner Feuerstätten i.S. des Immissionschutzrechts,
sondern gelten als sog. „Wärme- und Gemütlichkeitsfeuer“, deren Flammenhöhe in der Regel
1m nicht übersteigen soll. Hierbei ist ein Abstand von 5m zu brennbaren Gegenständen, Bewuchs
und Gebäuden einzuhalten. Als Brennmaterial darf nur naturbelassenes, trockenes Stückholz
oder Holzbriketts verwendet werden. Geeignetes Löschmittel (z.B. ein Eimer Wasser) soll in
der Nähe vorgehalten werden.

Sollen Waldbesitzende bei der Integrierten Leitstelle Nutzfeuer anmelden, um vielleicht
unnötige Feuerwehreinsätze zu vermeiden?

Nein. Eine Anmeldung von Nutzfeuern ist bei der Integrierten Leitstelle nicht möglich. Die
Leitstelle kann auch zu keiner Zeit Genehmigungen für Feuer aussprechen.
Nutzfeuer sind für die Arbeit der Leitstellen-Disponenten nicht relevant. Wir bitten deshalb
von Feueranzeigen bei der der Leitstelle abzusehen. Weniger Bürokratie ist mehr.
Bei einer Feuermeldung über Notruf muss im Zweifelsfall stets die zuständige Feuerwehr
alarmiert werden. Der Zweifelsfall tritt dann ein, wenn ein Anrufer eine Gefahrensituation
im Zusammenhang mit Feuer erkennt oder nicht ausschließen kann.
Anmeldungen von Nutzfeuern bei der örtlichen Feuerwehr sind ebenfalls nicht möglich.

Ist ein Feuerwehreinsatz kostenpflichtig?

Kommt es zu einem Einsatz der Gemeindefeuerwehr kann der Verursacher
beispielsweise bei grober Fahrlässigkeit zu Kostenersatz herangezogen werden. Die
Entscheidung trifft die Gemeinde. Eine (fehlende) Meldung bei der Integrierten Leitstelle
hat keinen Einfluss auf eine Kostenpflicht, viel mehr sind die benannten
Sicherungsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Wer ein Feuer entfacht, haftet für
entstehende Schäden.

Welche Rechtsgrundlagen sind zu berücksichtigen?

• Landeswaldgesetz, insbesondere § 41
• Kreislaufwirtschaftsgesetz
• Altholzverordnung
• Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von
Abfallbeseitigungsanlagen (Außenbereich)
• Örtliche Polizeiverordnungen
• Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg

Öffentliche Ausschreibung Meldung vom 20. Juli 2023

Maßnahme:   
Erneuerung der Feindecke 2023
im Ortsteil Siegelau, Talstr. (Teilabschnitt Talstr. 36-56)
Auftraggeber:      
Gemeinde Gutach im Breisgau.
vertr. durch Bürgermeister Sebastian Rötzer
Dorfstraße 33, 79261 Gutach im Breisgau
Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung
Angebotseröffnung: Am Dienstag, 05.09.2023 um 10:00 Uhr (Zimmer 10)

Vollständiger Ausschreibungstext (63 KB)

Alexander Schoch MdL: „Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ fördern wir innovative Ideen kleiner und mittlerer Un-ternehmen im Ländlichen Raum, die die Technologieführer-schaft des Landes stärken“ Meldung vom 19. Juli 2023

Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ startet neue Auswahlrunde / Bewerbungen sind noch bis zum 31. August 2023 möglich „Die bisher in der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ ausgewählten Unternehmen über-zeugen mit interessanten Geschäftsfeldern und sind so Quelle für Innovationen und Ideen. Dies hat auch positive Auswirkungen auf die Lebensqualität im Ländlichen Raum. Gerade kleinere Unternehmen im Ländlichen Raum spielen eine entscheidende Rolle dabei, Arbeitsplätze zu schaffen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Besonders in ländlichen Regionen sehen wir, dass diese innovativen Unternehmen zur Vielfalt der Wirtschaft beitragen und so neue Branchen und Märkte erschließen. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ soll gezielt die Innovationskraft der Wirtschaft im Ländlichen Raum vorangetrieben werden“, sagte Alexander Schoch MdL. Schoch: „Ein besonderer Fokus richtet sich vor allem auf Unternehmen, die einen wahrnehmbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten und ökologische Aspekte berücksichtigen. Innovative und kreative Ideen beginnen oft im Kleinen. Diese umzusetzen und zu fördern, muss unser Ziel sein.“ Auf die Förderlinie können sich kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigte bewerben, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis zum 31. August 2023 durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen.
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Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen an Straßen und Gehwegen Meldung vom 18. Juli 2023

Äste und Sträucher, die aus dem Garten in die Straßen und in den Gehweg hineinragen, können ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko für die Verkehrsteilnehmer
darstellen. Sie behindern nicht nur die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen, sondern verdecken auch Verkehrszeichen, Beleuchtungen und Hausnummern.

Jetzt ist die richtige Zeit, um Bäume und Sträucher in Form und wieder auf Distanz zur Straße und zum Gehweg zu bringen. Über Gehwegen muss eine Höhe von mindestens 2,5 Metern und über Straßen eine Höhe von mindestens 4,5 Metern frei sein. An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sind die Anpflanzungen so niedrig zu halten, dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gegeben ist (80 Zentimeter Höhe).

Darüber hinaus sind Bäume, Sträucher und Hecken, welche die öffentliche Beleuchtung, die Sicht auf Verkehrsschilder, Straßenschilder, Hausnummern usw. behindern, zurückzuschneiden.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten, dafür zu sorgen, dass der Gehweg- und Straßenbereich gemäß diesen Vorschriften freigehalten wird und die überhängenden Äste, Sträucher und Hecken zurückgeschnitten werden.
 

STADTRADELN 2023 Meldung vom 18. Juli 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

vielen Dank für die Teilnahme am diesjährigen Stadtradeln. Gemeinsam konnten wir insgesamt 6.229 Kilometer sammeln und somit unserer Umwelt etwas Gutes tun. Die meisten Kilometer sammelte das Rathaus-Team mit 2.653 Kilometer, es folgt die Grundschule Zweitälerland mit 1.910 Kilometer, das offene Team erreichte 1.666 Kilometer. Gemeinsam können wir wieder beim STADTRADELN 2024 teilnehmen, wir freuen uns darauf.

Ihre Gemeindeverwaltung

Böllern am Samstag, 08.07.2023 Meldung vom 07. Juli 2023

Hiermit weisen wir drauf hin, dass am Samstag, 08.07.2023 um ca. 11:00 Uhr im Ortsteil Bleibach - Unterdorf, 3 Böllerschüsse abgegeben werden.

Wir bitten um Beachtung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 27.06.2023 Meldung vom 05. Juli 2023

In der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses des Gemeinderats wurde den Bauanträgen der Tagesordnungspunkte 1 bis 4 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 5 (ehem. Gasthaus Krone, Landstraße) wurde das Einvernehmen versagt, da die Mehrheit der Gemeinderäte der Meinung war, dass sich das Gebäude nicht ausreichend in die Umgebung einfüge. Seitens der Gemeinderäte wurde angeregt zu prüfen, ob die Parkplätze am Friedhof Gutach zu Besucherparkplätzen erklärt werden können, um eine Handhabe gegen „wildes Parken“ zu haben und Ratschläge für die Optimierung der Kennzeichnung der wegen der Baumaßnahmen für Lehrkräfte reservierten Parkplätze am SBBZ erteilt. 

Zu Beginn der sich anschließenden öffentlichen Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Rötzer über die Bitte des Naturpark Südschwarzwald, auf einigen Gemeindeflächen eine vorübergehende Pflegepause einzulegen, damit auf diesen Wiesen wissenschaftliche Untersuchungen erfolgen können. Außerdem wurde der Rat und die Öffentlichkeit über das Feuerverbot im Wald, die Maßnahmen des Landratsamtes gegen die Wasserknappheit und eine kommunalpolitische Veranstaltung für Frauen informiert.

Zur Dorfbrücke Gutach wurde mitgeteilt, dass man kurz vor Beendigung der Bauarbeiten und Wiedereröffnung ab dem 30.06.2023 steht. Restarbeiten können während des Betriebs vorgenommen werden. 

In den nächsten Wochen werden im gesamten Gemeindegebiet schlecht lesbare Straßen- und Hinweisschilder erneuert bzw. ersetzt und neue angebracht, wo Verkehrsregelungen zu treffen sind. 

Am „BZ-Check“ der Badischen Zeitung, in dem unsere Gemeinde von Lesern der BZ bewertet wurde und die Gemeinde innerhalb des Landkreises Emmendingen eine durchschnittliche Bewertung erhielt, nahmen 76 Personen teil. Damit gibt der Check interessante Hinweise, ist aber nicht repräsentativ. 

Die Fraktion der Ökologischen Liste hatte im Vorfeld der Sitzung Anträge gestellt, die durch die Verwaltung beantwortet wurden. Demnach stehen auf der Tagesordnung der Juli-Sitzung des Gemeinderats eine Zwischeninformation zum Haushalt 2023 sowie der aktuelle Stand der Digitalisierung der Grundschule. In der September-Sitzung des Gemeinderats werden die Aktion „Gelbes Band“ und eine Kosten-Nutzen-Analyse des Eisspeichers/Wärmenetzes in der Alten Ziegelei behandelt. 

Zum Schulwegeplan teilte die stellvertretende Hauptamtsleiterin Anna Welle mit, dass nach Durchführung einer Umfrage unter Schülern und Lehrkräften als nächster Schritt die Befahrung der bekannten und neu genannten Gefahrenstellen erfolgt. An dieser Befahrung nehmen Polizei, Verwaltung und die Leitung der Grundschule teil. Der Fuß- und Radweg an der Heubrücke wurde nach erfolgter Abstimmung mit dem Eigentümer im Bereich der Shell-Tankstelle neu geschottert.

Im Anschluss informierte Bürgermeister Sebastian Rötzer über organisatorische Veränderungen in der Gemeindeverwaltung, die seit Anfang Mai in Kraft getreten sind. Demnach wird das Bauamt der Gemeinde von Wencke Heß geleitet. Wassermeister ist nun Andrik Hoffmann. Die Zuständigkeit für den Bauhof liegt direkt bei Bürgermeister Sebastian Rötzer. Markus Adam ist weiterhin für Straßen, Brücken und Plätze, die gemeindeeigenen Immobilien/Facility Management sowie Gewässer und Hochwasser zuständig. Anfragen aus dem Zuhörerraum gab es keine.

Lars Wildbredt, Architekt von A3/Carré Planungsgesellschaft und Bürgermeister Sebastian Rötzer informierten den Rat sodann über den aktuellen Stand des Anbaus der Mensa an die Grundschule Zweitälerland in Gutach. Die Ergebnisse auf die letzten Ausschreibungen brachten wenige Angebote und hohe Kostensteigerungen. Der Rat beriet über Möglichkeiten, Kosten einzusparen und folgte dann dem Vorschlag der Verwaltung, die Ausschreibungen mit den massivsten Kostenüberschreitungen aufzuheben und neue Ausschreibungen vorzunehmen. Beginn der Bauarbeiten soll am 21.08.2023 sein – damit liegen wesentliche Teile lauter Arbeiten in den Sommerferien und stören somit nicht den Schulbetrieb. Die Gesamtkosten für den Bau werden aktuell auf 1,3 bis 1,4 Millionen Euro taxiert. 

Der Erste Polizeihauptkommissar Frank Stöhr, seit Oktober 2022 Leiter des Polizeireviers Waldkirch, stellte dem Rat die Kriminalitätsstatistik 2022 vor. 
Gegen den Trend im Landkreis entwickeln sich (Fahrrad-)Diebstähle in Gutach im Breisgau rückläufig. Steigende Zahlen waren bei Sachbeschädigungen zu verzeichnen, was jedoch auch daran liegt, dass die Gemeinde seit 2022 jedes Vorkommnis dieser Art zur Anzeige bringt. Eine Zunahme gab es ebenfalls bei Verkehrsunfällen zu verzeichnen. Während die Anzahl der Verletzten hierbei nur leicht stieg und die Zahl der Schwerverletzten sogar sank, stiegen Unfälle mit Sachschaden an. Insgesamt jedoch ist Gutach im Breisgau eine sichere Gemeinde ohne besondere Schwerpunkte oder Vorkommnisse. Bürgermeister Rötzer dankte im Namen von Rat und Verwaltung für die gute Zusammenarbeit mit dem Team des Polizeirevier Waldkirchs. 

Abschließend nahm die Verwaltung im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Anfragen aus dem Gemeinderat“ Aufträge entgegen oder nahm zu Anfragen der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Stellung. Eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an. 

Ihre Gemeindeverwaltung

Blutspenderehrung 2023 Meldung vom 05. Juli 2023

Verdiente, vielfache Blutspender aus unserer Gemeinde wurden am 27. Juni 2023 im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung von Bürgermeister Sebastian Rötzer ausgezeichnet.   
 
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold für 10-maliges Blutspenden erhielten: Niclas Heizmann und Oliver Kaltenbach.
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold, mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25 erhielt: Katja Kury.
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold, mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50 erhielten: Christa Pfändler und André Wählt.
 
Hinweis: Der nächste Blutspendetermin in unserer Gemeinde ist der 14. September 2023. 
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Feuerwehrsatzung (Stand Juni 2023) Meldung vom 04. Juli 2023

Der Gemeinderat hat am 27. Juni 2023 eine neue Feuerwehrsatzung einstimmig beschlossen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte folgendem Link

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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