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Leistungen

Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)

In den meisten Fällen erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid die Einschreibungsunterlagen.

Sie müssen sich nun an der Hochschule einschreiben und schriftlich erklären, dass Sie den Studienplatz annehmen.

Die Frist für die Einschreibung finden Sie auf dem Zulassungsbescheid.

Zuständige Stelle

die jeweilige Hochschule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten.

Verfahrensablauf

Das Verfahren findet entweder persönlich oder online statt. Wenn Sie sich persönlich vor Ort einschreiben müssen, können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. An vielen Hochschulen ist allerdings auch eine Online-Einschreibung vorgesehen.

Nach der Einschreibung sind Sie als Student oder Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studentenausweis oder eine Chipkarte und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester.

Sie können nun Ihre Fächer belegen, sofern die Hochschule nichts anderes vorschreibt.

Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich erneut online zurückmelden.

Fristen

Die Einschreibefristen entnehmen Sie dem Zulassungsbescheid.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung mitbringen müssen. Für die erstmalige Einschreibung benötigen Sie in den meisten Fällen:

  • Zulassungsbescheid
  • ausgefüllte Erklärung, dass Sie den Studienplatz annehmen
  • Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren (z. B. Orientierungstest im Portal "was-studiere-ich.de")
  • wenn Sie sich in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befinden: Nachweis der Studierfähigkeit (z.B. Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
  • für ein Studium an der Dualen Hochschule: Ausbildungsvertrag mit einer von der jeweiligen Studienakademie zugelassenen Ausbildungsstätte
  • falls Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren: Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk
  • Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Quittungen über die Einzahlung folgender Beiträge (falls Sie diese nicht vor Ort bezahlen können):
    • Verwaltungskostenbeitrag
    • Studiengebühren, wenn es sich um einen gebührenpflichtigen Studiengang handelt (z.B. Weiterbildungsmaster)
    • Studentenwerksbeitrag
      Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag erhalten Sie unter "Studienfinanzierung".
  • zwei Passbilder im Format 45 x 35 mm
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht
    • Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
  • bei ausländischer Staatsangehörigkeit (ausgenommen Bildungsinländerinnen und -inländer): zusätzlich

Kosten

Sozialbeitrag oder Semesterbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag: unterschiedlich von Hochschule zu Hochschule, insgesamt zwischen EUR 120,00 und EUR 180,00

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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