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Leistungen

Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden

Die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen.

Sie möchten in der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen?

Dazu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.

Zuständige Stelle

die Feuerwehr Ihrer Gemeinde

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

  • mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
  • über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
  • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
  • dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (zum Beispiel Brandstiftung) verstoßen haben.

Verfahrensablauf

Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf.

Die Anschrift erfahren Sie

  • auf den Internetseiten
    • Ihrer Gemeinde und
    • Ihrer Feuerwehr oder
  • aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.

Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung.
Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.

Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Thema "Feuerwehr" auf der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg

Freigabevermerk

26.04.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Öffentliche Bekanntmachung - Frühzeitige Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d BImSchG zur 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Großen Kreisstadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau

Sämtliche Informationen erhalten Sie hier.


Ebenso die Veröffentlichung der Stadt Waldkirch über folgenden Link.


8. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach im Breisgau und Simonswald zur Aufhebung der Windkraft-Konzentrationszonen „Platte“ in Simonswald und „Schwarzenberg“ in Gutach im Breisgau (OT Siegelau)

Sämtliche Informationen erhalten Sie hier.


Ebenso die Veröffentlichung der Stadt Waldkirch über folgenden Link.


Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben

Bekanntmachung (249 KB)
Gutachten (6,5 MB)