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Leistungen

Bildungszeit beantragen

Sie können sich zur Weiterbildung von Ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Während der Freistellung zahlt Ihnen der Arbeitgeber weiterhin Ihren Lohn, Gehalt oder Bezüge. Die bezahlte Zeit können Sie nutzen für:

  • die berufliche Weiterbildung,
  • die politische Weiterbildung und
  • die Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.

Arbeiten Sie regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche, verringert sich der Anspruch entsprechend.
Auszubildende und Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg haben Anspruch auf fünf Arbeitstage während der gesamten Ausbildungs- bzw. Studienzeit, beschränkt auf die Bereiche politische Weiterbildung und Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Ihr Arbeitgeber

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer,
    • Auszubildende oder Auszubildender,
    • Studierende oder Studierender der Dualen Hochschule Baden-Württemberg,
    • Beamtin oder Beamter, Richterin oder Richter.
  • Ihr Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis besteht seit mindestens zwölf Monaten.
  • Die Bildungsmaßnahme
    • wird von einer anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt,
    • hat einen Unterrichtsumfang von durchschnittlich sechs Zeitstunden pro Tag,
    • ist dem Bereich der beruflichen oder der politischen Weiterbildung zuzuordnen oder ist eine Qualifizierung für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit und
    • steht im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und mit der Verfassung des Landes Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit folgenden Informationen:

  • Termin,
  • Inhalt,
  • Anbieter der Bildungsmaßnahme und
  • Angaben zur Anerkennung des Trägers nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.

Tipp: Nutzen Sie dafür das empfohlene Antragsformular. Dieses finden Sie wenn Sie dem Link in den vertiefenden Informationen folgen.

 

Der Arbeitgeber entscheidet spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags. Tut er dies nicht, gilt die Bildungszeit als bewilligt. Diese Fristen sollen auf beiden Seiten Planungssicherheit sicherstellen.

Ihr Arbeitgeber kann den Antrag auf Bildungszeit nur ablehnen,

  • wenn dem dringende betriebliche Belange entgegenstehen , z.B. wenn bereits Urlaub oder Krankheit anderer Kolleginnen und Kollegen zu nicht unwesentlichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen,
  • wenn zehn Prozent der allen Beschäftigten im Betrieb für das laufende Jahr zustehenden Bildungszeit bereits genommen oder bewilligt wurde oder
  • wenn weniger als zehn Personen am 1. Januar eines Jahres im Betrieb beschäftigt waren.

Fristen

spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme 

Erforderliche Unterlagen

  • Flyer zur Bildungsveranstaltung oder
  • Auszug aus dem Programm des Anbieters

Nach der Bildungsmaßnahme müssen Sie Ihrem Arbeitgeber umgehend eine Teilnahmebestätigung vorlegen.

Kosten

Die Kosten der Bildungsmaßnahme und gegebenenfalls die Anreise müssen Sie bezahlen. 

Hinweise

keine

Freigabevermerk

02.08.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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