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Leistungen

Einschulungsuntersuchung wahrnehmen

Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an der Einschulungsuntersuchung teilnehmen.

Sie gliedert sich in zwei Untersuchungsschritte.

Schritt 1 erfolgt für alle Kinder in der Regel im vorletzten Jahr vor der Einschulung. So können Kinder gegebenenfalls frühzeitig gefördert oder gezielt behandelt werden.

Schritt 2 findet im Jahr vor der Einschulung statt. Hier steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen im Vordergrund.

Hinweis:

Alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden in Schritt 2 von einer Schulärztin oder von einem Schularzt untersucht. Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, entscheidet die Schulärztin oder der Schularzt, ob eine ärztliche Untersuchung in Schritt 2 notwendig ist. Darüber hinaus können auch die zuständige Schule oder Erzieherinnen und Erzieher eine Untersuchung durch die Schulärztin oder den Schularzt beantragen beziehungsweisevorschlagen.

Zuständige Stelle

die untere Gesundheitsbehörde, in deren Stadt- oder Landkreis Ihr Kind wohnt

Untere Gesundheitsbehörde ist

  • in den Landkreisen: das Landratsamt, Gesundheitsamt
  • in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim und Heilbronn: die Stadtverwaltung, Gesundheitsamt

Hinweis: Besucht Ihr Kind eine Tageseinrichtung außerhalb Ihres Landkreises, findet die Einschulungsuntersuchung dort statt. Nach Abschluss der Untersuchungen werden die Unterlagen an die zuständige Gesundheitsbehörde im Landratsamt Ihres Wohnortes auf deren Anforderung übergeben.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

für Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung:

  • Sie und Ihr Kind haben in Baden-Württemberg den Erstwohnsitz.
  • Ihr Kind ist bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres vier Jahre alt.

für Schritt 2 der Einschulungsuntersuchung:

  • Sie und Ihr Kind haben in Baden-Württemberg den Erstwohnsitz.
  • Ihr Kind wird mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig oder wurde bereits zur Grundschule angemeldet.

Verfahrensablauf

Sie erhalten 23 bis 12 Monate vor dem Termin der regulär vorgesehenen Einschulung eine Einladung für Schritt 1, entweder mit der Post oder über die Kindertageseinrichtung.

Hinweis: Zusammen mit der Einladung erhalten Sie auch einen Fragebogen. Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig. Er dient der Anamneseerhebung und der Anpassung der Untersuchung an individuelle Besonderheiten des Kindes. Außerdem erleichtert er die Beratung der Eltern und die Interpretation der Untersuchungsergebnisse.

Achtung: Haben Sie kein Einladungsschreiben erhalten, müssen Sie sich persönlich an das Gesundheitsamt Ihres Wohnsitzes wenden.

Die Untersuchung findet in der Regel durch eine medizinische Assistenz des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes statt, meist in den Räumen des Kindergartens. Sie sind eingeladen, an der Untersuchung teilzunehmen. Sollte bei Auffälligkeiten ergänzend eine anschließende ärztliche Untersuchung notwendig sein, müssen Sie teilnehmen.

Hinweis: Bei der Basisuntersuchung müssen Sie den Impfpass und eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen vorgelegen. Bei Kindern in einer Kindertageseinrichtung ist mit Ihrer Einwilligung auch die Entwicklungsbeobachtung durch die Erzieherin oder den Erzieher Bestandteil der Untersuchung.

Falls erforderlich, empfiehlt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eine gezielte Förderung Ihres Kindes oder auch eine Vorstellung bei der Haus- oder Kinderärztin beziehungsweise dem Haus- oder Kinderarzt.

Schritt 2 erfolgt in der Regel im Jahr vor der Einschulung. Ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, so wird diese der individuellen Situation des Kindes angepasst. Sie findet in der Regel im Gesundheitsamt statt.

Fristen

  • Schritt 1: in der Regel 23 bis 12 Monate vor dem Termin der regulär vorgesehenen Einschulung
  • Schritt 2: im Jahr vor der termingerechten Einschulung

Erforderliche Unterlagen

  • Einladung zur Einschulungsuntersuchung
  • Einwilligungserklärung
  • Teilnahmekarte/ Untersuchungsheft für Kinder (gelbes U-Heft)
  • Impfausweis (Impfbuch)
  • (ausgefüllter Elternfragebogen - freiwillig)
  • (falls vorhanden: wichtige Arztberichte - freiwillig)

Kosten

keine

Freigabevermerk

25.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg und Sozialministerium Baden-Württemberg

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

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