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Leistungen

Landesbibliothek - Benutzerausweis beantragen

In den Räumen der Landesbibliothek, die frei zugänglich sind, können Sie ohne Anmeldung die Medien nutzen und in den Katalogen recherchieren.

Sie benötigen einen Ausweis, wenn Sie:

  • Bücher oder Medien nach Hause oder in die Lesesäle der Landesbibliothek entleihen oder
  • Bestände aus den Magazinen der Landesbibliotheken einsehen oder deren elektronischen Angebote nutzen möchten.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

  • die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg oder
  • die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Anmeldung, das heißt für die Erstbeantragung eines Bibliotheksausweises, ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises, eines gültigen Aufenthaltstitels oder eines gültigen Reisepasses in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung.

Verfahrensablauf

Sie müssen das Anmeldeformular ausfüllen und persönlich abgeben.
Dieses liegt in den Landesbibliotheken aus oder steht Ihnen im Internet zum Download zur Verfügung.

Die Bibliothek stellt Ihnen den Ausweis sofort aus.

Die Recherche oder Bestellung von Medien können Sie gegebenenfalls auch über das Internet erledigen. Die Bibliotheken sind untereinander vernetzt. Alle Onlinekataloge sind weltweit zugänglich.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis des Wohnsitzes oder der Erwerbstätigkeit in Baden-Württemberg
  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebestätigung
  • Minderjährige: zusätzlich Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Ausländische Personen: zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens drei Monate gültig ist. Für Bürger der Europäischen Union ist keine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.
  • Wenn Sie Vergünstigungen in Anspruch nehmen möchten: entsprechende Nachweise

Kosten

  • für Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen: für eine Jahreskarte EUR 30,00
  • für Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, Arbeitslose sowie Empfänger von Leistungen der Grundsicherung: für eine Jahreskarte EUR 15,00
  • für Personen, die die Bibliothek weniger als drei Monate benutzen: EUR 8,00

Von der Benutzungsgebühr befreit sind

  • Schüler, Studierende, Auszubildende, die einen entsprechenden Nachweis vorlegen
  • öffentliche Bibliotheken in Baden-Württemberg, die dem regionalen Leihverkehr angeschlossen sind, und
  • Institutionen des Landes Baden-Württemberg, die die Bibliotheken für dienstliche Zwecke nutzen.

Hinweise

Auch wenn Sie nicht in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, können die Landesbibliotheken Ihnen die Benutzung gewähren. Die Landesbibliotheken können diese Zulassung mit Auflagen versehen.

Weitergehende Informationen zur Nutzung können auf den Websites der Landesbibliotheken abgerufen werden.

Freigabevermerk

09.01.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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