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Leistungen

Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen

Wenn Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren haben, können Sie ein Ersatzzeugnis beantragen.

Zuständige Stelle

die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren.

Verfahrensablauf

Ein Ersatzzeugnis sollten Sie persönlich bei der ehemaligen Schule beantragen. Die Schule muss Ihre Identität in geeigneter Weise überprüfen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage eines Identitätsnachweises erfolgen.

Sollte das Originalzeugnis nicht älter als 30 Jahre sein, kann Ihnen die Schule das Ersatzzeugnis in den meisten Fällen direkt ausstellen.

Hinweis: Ist das Originalzeugnis älter als 30 Jahre und hat die Schule keine Unterlagen mehr, könnten diese vielleicht beim Landesarchiv liegen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis

Kosten

je nach Verwaltungsaufwand: EUR 50,00 bis 175,00

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

In Baden-Württemberg bewahren die Schulen Abschluss- oder Abgangszeugnisse mindestens 30 Jahre lang auf.

Nach 30 Jahren müssen Behördenunterlagen dem Landesarchiv angeboten werden.

Dazu gehören auch Unterlagen, die für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen notwendig sind.

Diese sollen die Schulen spätestens 60 Jahre, nachdem die Betroffenen die Schule verlassen haben, löschen.

Rechtsgrundlage

Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG)

  • §3 Übernahme des Archivguts

Ziffer 2.5.3 Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Datenschutz an öffentlichen Schulen

Erlass "Ausstellung von Ersatzzeugnissen" des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 10.10.1995

Freigabevermerk

20.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

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Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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