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Leistungen

Das Praktikum im Rahmen der Beruflichen Orientierung am Gymnasium absolvieren (BOGY)

Aufbauend auf Praxiserfahrungen ab Klasse 5 wird es Ihnen in den Klassen 9 und 10 ermöglicht, im Rahmen eines Praktikums Erfahrungen in Unternehmen, Behörden und Einrichtungen sowie in Einrichtungen oder Hochschulen zu sammeln und die vielfältigen Tätigkeiten und Anforderungen im jeweiligen Berufs- und Studienfeld kennenzulernen. Das BOGY-Praktikum ist somit ein zentrales Element der Beruflichen Orientierung am Gymnasium. Es soll Ihnen helfen, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln und frühzeitig das zu Ihnen passende Studium oder den zu Ihnen passenden Ausbildungsberuf zu finden.

Zuständige Stelle

Ihre Schule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie besuchen die 9. oder 10. Klasse eines Gymnasiums.

Verfahrensablauf

Sie absolvieren ein Praktikum in Unternehmen, Behörden, Einrichtungen oder Hochschulen. Dafür suchen Sie sich eine Praktikumsstelle, die Ihren Interessen und Berufswünschen entspricht. Im Vorfeld erhalten Sie von Ihrer Schule Informationen zur Durchführung des BOGY-Praktikums – wie z. B. den Zeitraum – und können sich beraten lassen. Nehmen Sie dann Kontakt mit der gewünschten Praktikumsstelle auf und sprechen Sie die weitere Vorgehensweise ab. Das Bewerbungsverfahren bei Ihrer Praktikumsstelle kann unterschiedlich sein. Je nach Anforderung bewerben Sie sich mit einer schriftlichen Bewerbung, einer Online-Bewerbung oder einem Telefonat. Teilweise gibt es auch Online-Plattformen zur Vermittlung von Praktikumsplätzen.

In der Regel teilen Sie Ihrer Schule nach Zusage durch die Praktikumsstelle anhand eines Rückmeldebogens den ausgewählten Praktikumsplatz mit und Ihre Schule entscheidet dann, ob die Praktikumsstelle genehmigt wird.

Das Praktikum dauert in der Regel eine Unterrichtswoche. Die Praktikumswoche kann je nach Konzept der Schule durch Praktikums-Einzeltage ergänzt werden.

Teil des BOGY-Praktikums ist auch eine schulische Vor- und Nachbereitung z. B. in Form eines Praktikumsberichts. So wird das Lernen in der Schule mit dem Lernen und Arbeiten in der Praktikumsstelle verbunden.

Fristen

Die betreuende Lehrkraft bzw. die Praktikumsstelle informiert Sie hierüber.

Erforderliche Unterlagen

Alle wichtigen Informationen und die notwendigen Unterlagen dazu erhalten Sie in Ihrer Schule von Ihrer betreuenden Lehrkraft bzw. von der Ansprechperson an Ihrer Praktikumsstelle.

Kosten

ggf. Fahrkosten zur Praktikumsstelle

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

18.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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