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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Einheitlicher Ansprechpartner

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Beschreibung

Aufgaben der Landestierärztekammer:

  • bei der Prävention, der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Tiere sowie bei der Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse mitzuwirken
  • die beruflichen Belange der Tierärzte wahrzunehmen sowie Politik und Verwaltung zu beraten und zu unterstützen
  • auf ein kollegiales Verhältnis der Kammermitglieder untereinander sowie auf eine Kooperation mit Angehörigen sonstiger Gesundheits- und Pflegeberufe hinzuwirken
  • Belange der Qualitätssicherung der tierärztlichen Berufsausübung wahrzunehmen sowie die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen
  • die tierärztliche Aus- und Fortbildung zu fördern und die Weiterbildung zu regeln
  • die Aus- und Fortbildung der Tierarzthelferinnen und Tiermedizinische Fachangestellten zu fördern und die nach dem Berufsbildungsgesetz obliegenden Aufgaben wahrzunehmen
  • Dritte(insbesondere Patientenbesitzer) in Angelegenheiten, die die Berufsausübung der Kammermitglieder betreffen, zu informieren und zu beraten

Hausanschrift

Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Anfahrtsbeschreibung

Kontakt

Telefon 0711 7228632-0
Fax 0711 7228632-20

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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