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Müllablagerungen im Bereich Stollen -Wendeplatte-

Müllablagerungen neben einem Glas-Container

Erneut weisen wir aus gegebenem Anlass darauf hin, dass leider immer mehr  Kunststoffmüll wie Verpackungen, Getränkedosen leere Flaschen und vieles mehr auf den oben genannten Wegen entsorgt werden.

Hierzu ein kurzer Auszug aus dem Abfallwirtschaftsgesetz der Landkreises Emmendingen:

§ 1 Jede Person soll durch ihr Verhalten zur Verwirklichung der Zwecke des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz) beitragen, nämlich die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen (§ 1 KrWG).

Die Anwohner werden gebeten, hier besonders ein Augenmerk darauf zu haben und unerlaubte Müllablagerungen bzw. Personen welche gegen die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Emmendingen verstoßen, der Gemeinde zu melden.

Sachdienliche Hinweise, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden, bitte an die Gemeindeverwaltung Gutach im Breisgau, Herrn  Barth, Tel.: 07685/9101-15 oder Frau Weber Tel.: 07685/9101-13.

Ihre Gemeindeverwaltung

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Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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