Mit dem Herbst fallen nicht nur die Blätter, sondern
auch für Hauseigentümer spezielle Plichten an. Die Witterung mit
Regen und Wind verwandelt den bunten Laubteppich (auch Obst)
auf Straßen und Gehwegen schnell in eine rutschige Angelegenheit,
die nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Grundstücksbesitzer
immer wieder zu bösen Überraschungen führen kann. Eigentümer
müssen in der Regel der Verkehrssicherungsplicht genügen und
Passanten vor möglichen Folgen einer solchen Rutschpartie schützen.
Damit tragen die Grundstücks- und Hauseigentümer nicht nur die
Verantwortung für die Sauberkeit der Gehwege, sondern auch für
die Verkehrssicherheit. Auf Ihnen lastet das Risiko mit finanziellen
Folgen, wenn Fußgänger ausrutschen und sich verletzen.
Von dieser Haftplicht sind die Eigentümer auch dann nicht befreit,
wenn sie die Reinigungsplicht auf Ihre Mieter übertragen haben.
Sie haben die Aufsichtsplicht über die regelmäßige Ausführung,
dies gilt vor allem bei der Abwesenheit des Mieters im Urlaubs- oder
Krankheitsfall.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung