Aktuelles

Meldung vom 12. Dezember 2023

Verkauf und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern)

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 bzw. Klasse II (Feuerwerkskörper/Knallkörper) nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) nur am 31.12. und am 01.01. eines jeden Jahres gestattet ist (diese Einschränkung gilt nicht für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine). Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir bitten Sie darum, dies zu beachten und vor dem Silvestertag sowie nach dem Neujahrstag keine Feuerwerkskörper/ Knallkörper zu zünden. 
In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern (neue Regelung) ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten (§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV)!
Ebenso sei daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerkskörpern/Knallkörpern (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 bzw. Klasse II) verboten ist (§ 23 Abs. 2 Satz 2). 
 
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Sicherheitsbestimmungen der 1. und 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. und 2. SprengV) bei der Verwendung der pyrotechnischen Gegenstände eingehalten werden. 
 
Wer erstmals pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 bzw. Klassen I und II verkaufen will, muss dies gemäß § 14 Sprengstoffgesetz mindestens zwei Wochen vor dem Beginn des Verkaufs der zuständigen Behörde: Gemeinde Gutach im Breisgau, -Ordnungsamt-, Dorfstr. 33, 79261 Gutach im Breisgau schriftlich anzeigen. Dies gilt auch für erstmals betriebene Zweigstellen. Ebenso müssen Änderungen in der Leitung des Betriebes und Wechsel der verantwortlichen Personen angezeigt werden. In der Anzeige müssen die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragten Personen angegeben werden. Eine Anzeige genügt für die gesamte Dauer des Betriebes, muss also nicht jährlich wiederholt werden. Dagegen sind Veränderungen in der Leitung der Betriebsstätte sowie die Beendigung des Betriebes unverzüglich mitzuteilen.
 
Für den Verkauf und die Aufbewahrung von Kleinstfeuerwerk Kategorie 1 (Klasse I) und Kleinfeuerwerk Kategorie 2 (Klasse II) sind grundsätzlich in der nachstehenden Rangfolge verantwortlich:
 
Erlaubnisinhaber(in),Betriebsinhaber(in),Betriebsleiter(in),Leiter(in) der Zweigniederlassung oder der unselbständigen Betriebsstätte, Aufsichtspersonen,Verkäufer(in)
 
Pflichten der verantwortlichen Personen:
Der/die Betriebsinhaber(in) und die anderen verantwortlichen Personen haben beim Umgang und Verkehr mit den pyrotechnischen Gegenständen u. a. darauf zu achten, dass
-  die zulässigen Lagermengen nicht überschritten werden,
-  die Anforderungen an die Verkaufs- und Aufbewahrungsräume erfüllt sind,
-  die Vorschriften über den Verkauf (Anzeige, Zulassung, Kennzeichnung, Gebrauchsanleitung, Mindestalter bei der Abgabe) und das Ausstellen eingehalten werden.
 
Beschäftigte, die pyrotechnische Gegenstände verkaufen, sind über die dabei entstehenden Unfallgefahren sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren. Die Belehrungen sollten jeweils zu Beginn des Silvesterverkaufs wiederholt werden.
Pyrotechnische Gegenstände sind vor Diebstahl und unbefugter Entnahme zu schützen. Die verantwortlichen Personen haben das Abhandenkommen von pyrotechnischen Gegenständen der zuständigen Kreispolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
Jeder Unfall, der sich in Zusammenhang mit dem Verkauf und der Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände ereignet, ist unverzüglich dem Landratsamt: Landratsamt Emmendingen, -Ordnungsamt-, Bahnhofstr. 2-3, 79312 Emmendingen und der für den Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft mitzuteilen.
 
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (Klasse II) ist nach § 22 Abs. 1, 1. SprengV im Jahr 2023 von Donnerstag, 28.12. bis zum Samstag, 30.12. erlaubt (ausgenommen Verkauf an Verbraucher mit entspr. Erlaubnis oder Befähigungsschein). Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1 (Klasse I) („Knallerbsen“ etc.) darf dagegen das ganze Jahr über verkauft werden.  
 
Bei Fragen können Sie sich an das Landratsamt: Landratsamt Emmendingen, -Ordnungsamt-, Bahnhofstr. 2 – 4, 79312 Emmendingen, Tel.: 07641/451-0 wenden. Weitere Informationen gibt es auch unter www.gaa.baden-wuerttemberg.de (Merkblatt).
 
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Meldung vom 11. Dezember 2023

Abfallkalender für 2024

Für das Jahr 2024 wurden von der Abfallwirtschaft des Landkreises Emmendingen rund 102.000 Abfallkalender mit den individuellen Abfuhrterminen für die 24 Städte und Gemeinden gedruckt. Sie werden derzeit an die Haushalte verteilt, dies soll bis spätestens Weihnachten abgeschlossen sein. Wer noch keinen Kalender erhalten hat, sollte also noch etwas abwarten. Weitere Exemplare können nach Weihnachten an der Infotheke des Landratsamtes Emmendingen im Hauptgebäude und im „Haus am Festplatz“ sowie in den Rathäusern abgeholt werden.

Die Abfuhrtermine für 2024 sind auf der Internetseite  www.landkreis-emmendingen.de > Abfallwirtschaft > Abfallkalender bereits im elektronischen Abfallkalender eingestellt.

Meldung vom 08. Dezember 2023

Verbandsversammlung

Amtliche Bekanntmachung
Am Donnerstag, 21. Dezember 2023 um 14:00 Uhr findet im Bürgersaal Bleibach, 79261 Gutach im Breisgau, eine öffentliche Sitzung des Schulverbandes Elztal-Schule statt.

Tagesordnung: 
1. Sachstandsbericht Fassadensanierung inkl. Brandschutzmaßnahmen 
2. Annahme von Spenden (§ 78 Abs. 4 GemO i. V. m. GKZ) 
3. Beratung und Beschlussfassung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 
4. Bestellung des Verbandsschriftführers, Bestellung des Verbandskassenverwalters 
5. Sonstiges, Wünsche und Anträge 

Schulverband Elztal-Schule 

Gutach im Breisgau, 07.12.2023

Meldung vom 14. November 2023

Gemeinsam Blut spenden und Musicalreise gewinnen!

Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Blutspenderinnen und Blutspender retten mit Ihrer Spende jeden Tag Leben. Jede Spende zählt. Im Team fällt es leichter und macht noch mehr Spaß: Vom 4. bis 16. Dezember können routinierte Spender*innen zusammen mit einem Spendeneuling insgesamt 3 Musicalreisen nach Hamburg gewinnen! Infos zur Aktion: https://www.blutspende.de/musicalreise   Worauf warten? Jetzt gemeinsam liegend Leben retten!  
Meldung vom 04. Oktober 2023

Feierliche Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses der Feuerwehrabteilung Gutach-Bleibach

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
am Sonntag, 24.09.2023, konnten wir unser neues Feuerwehrgerätehaus für die Feuerwehrabteilung Gutach-Bleibach und die Rettungswache des DRK-Kreisverbandes Emmendingen feierlich einweihen. Nach dem kirchlichen Segen sprachen Bürgermeister Sebastian Rötzer, Architekt Robert Stiefvater, Landrat und DRK-Kreisverbandsvorsitzender Hanno Hurth sowie der Landtagsabgeordnete Alexander Schoch (Bündnis90/Grüne). Herr Schoch sprach auch für die beiden ebenfalls anwesenden Bundestagsabgeordneten Yannick Bury (CDU) und Dr. Johannes Fechner (SPD).

Besonders erfreulich war der Besuch einer Delegation der Freiwilligen Feuerwehr unserer Partnergemeinde Grumbach/Erzgebirge. Zahlreiche Bürgermeister unserer Nachbargemeinden und auch Urban Singler, ehem. Bürgermeister Gutachs, waren zugegen. Alle Redner waren voll des Lobes für den Bau als auch für das Engagement unserer Freiwilligen Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes. Die Zusammenfassung der beiden Feuerwehrabteilungen Gutach und Bleibach und die DRK-Rettungswache verbessern den Bevölkerungsschutz und die Versorgung unserer Gemeinde erheblich. Bei bestem Wetter nahmen zahlreiche Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit wahr, die Räumlichkeiten der Feuerwehr und der Rettungswache zu besichtigen. Das DRK Gutach-Bleibach e.V. sorgte mit der Narrenzunft "Der Silberklopfer" e.V. für das leibliche Wohl der Gäste, musikalisch umrahmt von dem Musikverein Trachtenkapelle Bleibach e.V. Die Feuerwehr Waldkirch zeigte mit einer Schauübung ihr Können. Der 24.09.2023 war ein guter Tag für unsere Gemeinde und die „Blaulichtfamilie“.

Dies alles wäre nicht möglich gewesen ohne das Engagement vieler, denen ich an dieser Stelle herzlich danken möchte:
 
Dem Deutschen Roten Kreuz, Ortsverein Gutach-Bleibach e.V.,
dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Emmendingen e.V.,
dem Musikverein Trachtenkapelle Bleibach e.V.,
der Narrenzunft "Der Silberklopfer" e.V.,
den benachbarten Feuerwehren (Biederbach, Winden, Elzach, Simonswald, Waldkirch),
der Feuerwehr Waldkirch für die Schauübung,
der Berufsfeuerwehr Freiburg für den Kranwagen,
der befreundeten Wehr aus Grumbach im Erzgebirge,
den Mitgliedern der Feuerwehr Gutach mit Abteilungen sowie ihren Angehörigen,
der örtlichen Geschäftswelt für ihre Unterstützung,
dem Gemeindebauhof,
der Gemeindeverwaltung,
Pater Thomas von der Katholischen Seelsorgeeinheit Mittleres Elz- und Simonswäldertal,
Mirjam Kerscher von der Evangelische Kirchengemeinde St. Gerhard in Kollnau,
den Vertretern der örtlichen Vereine,
dem Gemeinderat der Gemeinde Gutach im Breisgau,
den Vertretern aus Gesellschaft und Politik, die uns mit ihrem Besuch beehrten.
 
Sebastian Rötzer,
Bürgermeister

Meldung vom 08. September 2023

Neue Verkehrsregelung am Schönwasen für Fahrradfahrer

Wir möchten darauf hinweisen, dass ab sofort der Gehweg entlang der Bebauung
Am Schönwasen nur noch als Gehweg zu nutzen ist. Fahrradfahrer (außer Kinder bis 10 Jahren)
dürfen diesen nicht befahren und müssen auf die Straße ausweichen. Hierauf weisen aktuell
auch die vorhanden Piktogramme (JPG,4,3 MB) sowie die Beschilderung (JPG,2,1 MB) hin.
 
Wir bitten um Beachtung

Meldung vom 08. September 2023

Veranstaltungshinweis der Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg laden wir Sie zu folgender Veranstaltung ein:
 „Ländliche Räume gemeinsam stark halten: Impulse aus dem Kabinettsausschuss Ländlicher Raum“
am 16. Oktober 2023 in Sigmaringen
 
Weitere Informationen können Sie dem angehängten Flyer (PDF,2,3 MB) entnehmen oder auf unserer Internetseite unter www.alr-bw.de in der Rubrik Veranstaltungen abrufen.

Meldung vom 15. Mai 2020

Erneute Bekanntmachung 5. FNPÄ Feuerwehr

Erneute öffentliche AuslegungHier (PDF,227 KB) finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch / Gutach i.Br. / Simonswald für die Gemeinbedarfsfläche „Kommunaler Bauhof, Recyclinghof, Feuerwehr und Rettungsdienst“ in Gutach i.Br., OT Gutach.
Erläuterungsbericht (PDF,2 MB)
Umweltbericht (PDF,741 KB)
Potentialabschätzung (PDF,152 KB)
Frühzeitige Abwägung (PDF,372 KB)