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Leistungen

Verbraucherschutz - Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wahrnehmen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. berät und informiert Sie unabhängig und neutral zu folgenden Themen:

  • Altersvorsorge, Banken und Kredite
  • Bauen und Wohnen
  • Energie
  • Gesundheitsdienstleistungen
  • Lebensmittel und Ernährung, Kosmetik, Hygiene
  • Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht
  • Versicherungen

Hinweis: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verfügt über eine Abmahn- und Klagebefugnis. Damit kann sie, um Verbraucherinteressen durchzusetzen, auch juristisch gegen Rechtsverstöße (zum Beispiel Wettbewerbsrecht, allgemeine Geschäftsbedingungen) vorgehen.

Zuständige Stelle

die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind private Endverbraucherin oder privater Endverbraucher.
  • Ihre Frage bezieht sich auf eine bestehende Vertragsbeziehung mit gewerblichen Anbietern oder auf deren Vorbereitung
  • Ihnen wird ein Vertragsverhältnis von einem Anbieter unterstellt („untergeschobener Vertrag“).
  • Ihre Anfrage lässt sich einem der möglichen Beratungsbereiche zuordnen.

Tipp: Eine genaue Beschreibung der Beratungsangebote finden Sie im Internetauftritt der Verbraucherzentrale. Dort können Sie auch nachlesen, welche Bereiche von der Beratung ausgenommen sind.

Verfahrensablauf

Das Info- und Termintelefon der Verbraucherzentrale erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr sowie freitags von 10 bis 14 Uhr unter der Rufnummmer 0711 66 91 10.
Unter dieser Rufnummer können Sie erfahren, welches Beratungsangebot das passende ist und direkt einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren.

Eine Terminvereinbarung ist auch online möglich.

Die Verbraucherzentrale bietet außerdem eine Beratung über E-Mail und Telefon an.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

abhängig von

  • der Art der Beratung (persönlich, telefonisch, elektronisch)
  • der Dauer und
  • dem Thema

Freigabevermerk

24.04.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Öffentliche Bekanntmachung - Frühzeitige Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d BImSchG zur 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Großen Kreisstadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau

Sämtliche Informationen erhalten Sie hier.


Ebenso die Veröffentlichung der Stadt Waldkirch über folgenden Link.


8. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach im Breisgau und Simonswald zur Aufhebung der Windkraft-Konzentrationszonen „Platte“ in Simonswald und „Schwarzenberg“ in Gutach im Breisgau (OT Siegelau)

Sämtliche Informationen erhalten Sie hier.


Ebenso die Veröffentlichung der Stadt Waldkirch über folgenden Link.


Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben

Bekanntmachung (249 KB)
Gutachten (6,5 MB)