Sie sind hier: Startseite / Bürgerservice / Leistungen
Leistungen

Gewerbe abmelden

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden.

Hinweis: Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde oder Stadt verlegen, ist eine Gewerbeummeldung ausreichend.

Anzeigepflichtig für die Abmeldung sind

  • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
  • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und
  • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung der bisherigen Betriebsstätte

Ordnungsamt [Gemeinde Gutach im Breisgau]

Persönlicher Kontakt

Frau Helga Weber

Sachbearbeiterin Ordnungsamt

Telefon 07685 9101-13
Fax 07685 9101-813
Gebäude Rathaus Bleibach
Raum Zimmer 4
Aufgaben
  • Rentenangelegenheiten
  • Gewerbean-/abmeldungen
  • Ordnungsrecht

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten

  • den Betrieb Ihres Gewerbes aufgeben oder
  • den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Gewerbe schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle abmelden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Die Abmeldung können Sie auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner vornehmen.

Verwenden Sie fü die Abmeldung das Formular "Gewerbe-Abmeldung". Dieses liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.

Wenn Sie die Abmeldung schriftlich einreichen, müssen Sie das Formular unterschreiben.

Wenn Sie nicht selbst das Gewerbe abmelden beziehungsweise die gesetzliche Vertretung es nicht selbst abmeldet, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

Melden Sie das Gewerbe schriftlich beziehungsweise elektronisch ab, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung mit der Gebührenrechnung innerhalb von drei Tagen zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt.

Die für die Abmeldung zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

Hinweis: Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und melden Sie Ihr Gewerbe nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ab, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Fristen

Sie müssen Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung beziehungsweise Betriebsauflösung abmelden.

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Formular

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.08.2019 freigegeben.

Öffentliche Bekanntmachung - Frühzeitige Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d BImSchG zur 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Großen Kreisstadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau

Sämtliche Informationen erhalten Sie hier.


Ebenso die Veröffentlichung der Stadt Waldkirch über folgenden Link.


8. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach im Breisgau und Simonswald zur Aufhebung der Windkraft-Konzentrationszonen „Platte“ in Simonswald und „Schwarzenberg“ in Gutach im Breisgau (OT Siegelau)

Sämtliche Informationen erhalten Sie hier.


Ebenso die Veröffentlichung der Stadt Waldkirch über folgenden Link.


Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben

Bekanntmachung (249 KB)
Gutachten (6,5 MB)