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Stiftungsverzeichnis - Auszug oder Vertretungsbescheinigung beantragen

Sie möchten einen Auszug oder eine Vertretungsbescheinigung aus dem Stiftungsverzeichnis beantragen?

Jeder kann bei der zuständigen Stiftungsbehörde folgende Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis anfordern:

    • unbeglaubigter Auszug
    • beglaubigter Auszug

Stiftungen können zusätzlich Bescheinigung über den Umfang der Vertretungsmacht der Stiftungsorgane (Vertretungsbescheinigungen) anfordern.

Das Stiftungsverzeichnis ist eine Sammlung aller rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen, kommunalen und öffentlichen Rechts in den Regierungsbezirken Baden-Württembergs.

Es dient der Stärkung der Sicherheit im Rechtsverkehr und der Erweiterung der Publizität im Stiftungswesen.

Enthalten sind Daten über Name, Anschrift, Sitz, Zweck, Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung, den Tag der Verleihung der Rechtsfähigkeit und die anerkennende oder verleihende Behörde. Das Einsichtsrecht und der Auszug aus dem Stiftungsverzeichnis beziehen sich auf diese Daten.

Die Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe führen das Stiftungsverzeichnis für diejenigen Stiftungen, deren Sitz sich in ihrem Regierungsbezirk befinden.

Zuständige Stelle

das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich der Sitz der Stiftung befindet.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie können die Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis ohne weitere Voraussetzungen formlos anfordern.

Stiftungen können die Vertretungsbescheinigungen ebenfalls formlos beantragen.

Verfahrensablauf

Beim Regierungspräsidium Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg können Sie die Auszüge aus dem Stiftungsverzeichnis und Vertretungsbescheinigungen für die Stiftung schriftlich oder online beantragen.

Beim Regierungspräsidium Tübingen können Sie die Auszüge und Vertretungsbescheinigungen schriftlich per Mail beantragen: stiftungen@rpt.bwl.de

Geben Sie bei Ihrem Antrag (online unter der Rubrik „Begründung“) bitte an, ob Sie

  • einen unbeglaubigten Auszug
  • einen beglaubigten Auszug

oder

  • eine Bescheinigung über den Umfang der Vertretungsmacht der Stiftungsorgane (Vertretungsbescheinigung) für die Stiftung

benötigen.

Der Versand erfolgt i. d. R. per Post. Wenn Sie den Auszug online beantragt haben, können Sie den Auszug auch in Ihr Servicekonto erhalten.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

  1. Fertigung von unbeglaubigten Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: 20,00 € pro Auszug
  2. Fertigung von beglaubigten Auszügen aus dem Stiftungsverzeichnis: 30,00 € pro Auszug
  3. Fertigung von Vertretungsbescheinigungen: 25,00 pro Bescheinigung

Bei gemeinnützigen Stiftungen entfällt die Gebühr, sofern die Stiftung den Auszug bzw. die Bescheinigung selbst anfordert.

Hinweise

Keine

Rechtsgrundlage

Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg

  • § 4 Stiftungsverzeichnis

Baden-Württembergisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

  • § 3 Abs. 1 Vertretungsbefugnis
  • § 1 Geltungsbereich

Gebührenverzeichnis Innenministerium

  • Nr. 4.2.1 Beglaubigungen
  • Nr. 17 Stiftung

Freigabevermerk

29.03.2023 Regierungspräsidium Freiburg

Öffentliche Bekanntmachung - Frühzeitige Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d BImSchG zur 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Großen Kreisstadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau

Sämtliche Informationen erhalten Sie hier.


Ebenso die Veröffentlichung der Stadt Waldkirch über folgenden Link.


8. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach im Breisgau und Simonswald zur Aufhebung der Windkraft-Konzentrationszonen „Platte“ in Simonswald und „Schwarzenberg“ in Gutach im Breisgau (OT Siegelau)

Sämtliche Informationen erhalten Sie hier.


Ebenso die Veröffentlichung der Stadt Waldkirch über folgenden Link.


Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben

Bekanntmachung (249 KB)
Gutachten (6,5 MB)