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Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen

Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie

  • dringend einen Ausweis benötigen und
  • keinen gültigen Reisepass besitzen.

Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.

Hinweis: Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip. Daher ist die Online-Ausweisfunktion damit nicht möglich und die Erfassung der Fingerabdrücke nicht erforderlich.

Sie müssen ihn spätestens bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

Zuständige Stelle

Ein vorläufiger Personalausweis kann nur von inländischen Personalausweisbehörden ausgestellt werden. Zuständig ist die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
Bei Wohnungslosen und Strafgefangenen ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.

Personalausweisbehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die für diese als Personalausweisbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

Eine Ausstellung von vorläufigen Personalausweisen durch die Auslandvertretungen ist nicht möglich.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie brauchen sofort ein Ausweisdokument und besitzen keinen gültigen Reisepass.

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen.
Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie auch gleichzeitig beantragen.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind.
Kinder und Jugendliche, für die die Antragstellung erfolgt, müssen immer persönlich erscheinen, da die zuständige Stelle ihre Identität prüfen muss. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.

Die Personalausweisbehörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung sind dieselben Nachweise wie beim Antrag auf einen neuen Personalausweis erforderlich.

Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen nötig sein, um eine Eilbedürftigkeit glaubhaft zu machen.

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

  • EUR 10,00
  • EUR 13,00 Zuschlag, wenn
    • die Personalausweisbehörde Ihren Antrag außerhalb der behördlichen Dienstzeit bearbeitet oder
    • eine nicht zuständige Personalausweisbehörde das Dokument ausstellt

Bearbeitungsdauer

sofort

Hinweise

Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie spätestens beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.

Freigabevermerk

17.02.2022 Innenministerium Baden-Württemberg

Öffentliche Bekanntmachung - Frühzeitige Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d BImSchG zur 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Großen Kreisstadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau

Sämtliche Informationen erhalten Sie hier.


Ebenso die Veröffentlichung der Stadt Waldkirch über folgenden Link.


8. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach im Breisgau und Simonswald zur Aufhebung der Windkraft-Konzentrationszonen „Platte“ in Simonswald und „Schwarzenberg“ in Gutach im Breisgau (OT Siegelau)

Sämtliche Informationen erhalten Sie hier.


Ebenso die Veröffentlichung der Stadt Waldkirch über folgenden Link.


Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben

Bekanntmachung (249 KB)
Gutachten (6,5 MB)