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Leistungen

Wertstoffe entsorgen

Wertstoffe sind Stoffe, die

  • nach ihrem Gebrauch wieder genutzt,
  • zu anderen Produkten umgewandelt oder
  • in Rohstoffe aufgespaltet werden können.

Man kann sie wiederverwerten, wodurch sie in den Wirtschaftskreislauf zurückkehren.

Wertstoffe sollen möglichst hochwertig recycelt werden. Achten Sie auf eine sorgfältige Trennung.

Zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Entsorgen können Sie Wertstoffe:

  • Altglas oder Papier auf den Recyclinghöfen oder über Behälter wie zum Beispiel Iglus
    Achten Sie bei Altglas auf die Trennung nach Farben. Blaues Glas muss in den Behälter für Grünglas. In die Behälter gehört nur Glas, das als Verkaufsverpackung diente. Andere Produkte aus Glas wie zum Beispiel Geschirr, Vasen, Spiegel o.ä. dürfen nicht im Glascontainer entsorgt werden, da das Glas hier eine andere Zusammensetzung hat und der Recyclingprozess beeinträchtigt werden könnte.
  • Dosen, Getränkekartons, Plastikbecher, Folienverpackungen im Gelben Sack oder in der gelben Tonne
    In manchen Land- oder Stadtkreisen können Sie auch in speziellen Wertstofftonnen alle anderen Wertstoffe , die keine Verpackungen sind, wie zum Beispiel Geschirr aus Kunststoff, Kinderspielzeug, Bratpfannen, entsorgen (sog. stoffgleiche Nichtverpackungen). Sonst müssen Sie diese in den Wertstoffhöfen abgeben oder mit dem Restmüll entsorgen.
  • Über private Verwerterfirmen: bei großen, nicht haushaltsüblichen Mengen.

Teilweise organisieren auch Vereine die Sammlung von Altpapier.

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie beziehungsweise wo Sie in Ihrer Gemeinde die Wertstoffe entsorgen können.

Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Vertiefende Informationen

Korken sind wertvolle Abfälle und ein hochwertiger Rohstoff mit herausragenden Eigenschaften.

Eine Auflistung von Sammelstellen und weitere Informationen zur getrennten Sammlung von Korken finden Sie unter "Korken für Kork" auf den Internetseiten der Diakonie Kork.

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

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