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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Verwaltungsgericht Freiburg

Beschreibung

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten z.B. in Angelegenheiten des:

  • Bauplanungs- und Bauordnungsrechts
  • Abgabenrechts
  • Immissionsschutzrechts
  • Polizeirechts
  • Kommunalrechts
  • Hochschulrechts
  • Asyl- und Ausländerrechts

Als Prozessbeteiligte stehen sich überwiegend Bürger und das Land, der Bund, Gemeinden oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber.

Die Verwaltungsgerichte überprüfen in erster Instanz die Rechtmäßigkeit des Handelns oder des Unterlassens der Behörden, nicht dessen Zweckmäßigkeit.

Die oberste Instanz in Fragen des baden-württembergischen Landesrechts ist der Verwaltungsgerichtshof.

Die letzte und somit oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Bundesverwaltungsgericht, das in Fragen des Bundesrechts entscheidet.

Während vor den Verwaltungsgerichten jeder Bürger selbst auftreten kann, muss er sich beim Verwaltungsgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten lassen.





Hausanschrift

Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Parkmöglichkeit: In der nahegelegenen Rotlaubgarage (Habsburgerstraße zwischen Rotlaubstraße und Münchhofstraße).

Anfahrtsbeschreibung

Das Verwaltungsgericht Freiburg liegt am nördlichen Rande der Innenstadt. Verkehrsanbindung (ÖPNV): Vom Hauptbahnhof mit den Stadtbahnlinien 1, 3 oder 5 Richtung Stadtmitte bis Haltestelle "Bertoldsbrunnen", umsteigen in Linie 2 Richtung Zähringen bis Haltestelle "Tennenbacher Straße".

Kontakt

Telefon 0761 7080-0
Fax 0761 7080-888
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.7fb0eb62-296c-48db-bcf6-07c37b01241b.6894

Formulare und Onlinedienste

Öffentliche Bekanntmachung - Frühzeitige Beteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d BImSchG zur 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Großen Kreisstadt Waldkirch und der Gemeinde Gutach im Breisgau

Sämtliche Informationen erhalten Sie hier.


Ebenso die Veröffentlichung der Stadt Waldkirch über folgenden Link.


8. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Waldkirch, Gutach im Breisgau und Simonswald zur Aufhebung der Windkraft-Konzentrationszonen „Platte“ in Simonswald und „Schwarzenberg“ in Gutach im Breisgau (OT Siegelau)

Sämtliche Informationen erhalten Sie hier.


Ebenso die Veröffentlichung der Stadt Waldkirch über folgenden Link.


Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben

Bekanntmachung (249 KB)
Gutachten (6,5 MB)