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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

306 BAföG und AFBG

Beschreibung

BAföG für Schüler (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Die Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung (kein Schulgeld) auf Antrag.

Als monatlicher Bedarf sind Pauschalbeträge vorgesehen. Die Höhe der Förderung hängt u.a. von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts wohnend) ab. Weiterhin ist das Einkommen der Eltern und des Ehegatten vom Jahr, das 2 Jahre vor Antragstellung liegt sowie das aktuelle Einkommen und Vermögen des Antragstellers zu berücksichtigen.
Voraussetzungen für die Förderung sind u.a. der Besuch einer der folgenden Schulformen:

  • Weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen und Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • 1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,
    • 2. einen eigenen Haushalt führt und verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,
    • 3. einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.
  • Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen
  • Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung)
  • Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt
  • Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg

Meister- / Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG)

Eine individuelle staatliche Bildungsförderung für die berufliche Aufstiegsfortbildung wird auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) gewährt.

Das AFBG sieht eine Förderung insbesondere von Ausbildungen vor, die das Ziel haben, eine Meisterprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu vermitteln. Daher rührt auch die Bezeichnung "Meister-BAföG".

Die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen einer Förderung sind im einzelnen im AFBG geregelt. Das Verfahren entspricht weitgehend den Bestimmungen des BAföG.

Seit dem 01.08.2016 gilt das neue AFBG, mit dem das erfolgreiche "Meister-BAföG" zum "Aufstiegs-BAföG" wurde. Die Novelle sieht deutliche Verbesserungen der Leistungsparameter und strukturelle Verbesserungen in Anpassung an die aktuellen BAföG-Regelungen vor.

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Besucheranschrift

Markgrafenstraße 8
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Frau Susanne Willmann

Fachbereichsleiterin Wohngeld/BuT und Ausbildungsförderung

Telefon 07641 451-3146
Fax 07641 451-143146
Gebäude Markgrafenstraße 8
Aufgaben

Leistungen nach dem BAföG und AFBG (J)

Frau N. Bürkin
Telefon 07641 451-3149
Fax 07641 451-143149
Gebäude Markgrafenstraße 8
Aufgaben

Leistungen nach dem BAföG und AFBG (A - C)

Frau I. Danubio
Telefon 07641 451-3147
Fax 07641 451-143147
Gebäude Markgrafenstraße 8
Aufgaben

Leistungen nach dem BAföG und AFBG (H, I, K)

Herr S. Ruf
Telefon 07641 451-3148
Fax 07641 451-143148
Gebäude Markgrafenstraße 8
Aufgaben

Leistungen nach dem BAföG und AFBG (L - Z ohne S, ST, SCH)

Frau F. Schück
Telefon 07641 4515-3155
Fax 07641 451-143155
Gebäude Markgrafenstraße 8
Aufgaben

Leistungen nach dem BAföG und AFBG (D - G)

Herr O. Schüle
Telefon 07641 451-3151
Fax 07641 451-143151
Gebäude Markgrafenstraße 8
Aufgaben

Leistungen nach dem BAföG und AFBG (S, ST, SCH)