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Aktuelles

Gesamtangebot Ferienbetreuung im Sommer 2024 Meldung vom 21. März 2024

Liebe Eltern der Schulkinder,
 
erstmalig kann die Gemeinde Gutach im Breisgau mit dritten Anbietern zusammen ununterbrochen  
für insgesamt 4 ½ Wochen in den Sommerferien 2024 eine Ferienbetreuung anbieten. 
 
Im Einzelnen werden folgende Veranstaltungen und Programme angeboten:
 
25.07.2024 – 02.08.2024  Ferienbetreuung in der Grundschule für Erst- bis Viertklässler
Anmeldung bei der GSZTL, Frau Weber, Tel. 07681-8563; E-Mail: grundschule-ztl@gutach.de
 
05.08.2024 – 09.08.2024  Ferienbetreuung durch XundinsLeben für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Anmeldung unter: Tel. +43/(0)316 347 487 oder: office@xundinsleben.com 
 
12.08.2024 – 16.08.2024  Fußballschule Schlotterbeck
Anmeldung unter: www.fussballschule-schlotterbeck.de
 
19.08.2024 – 23.08.2024  Feriencamp-Sportakademie
Anmeldung unter: www.sportakademie.de/fussballcamps
 
Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen der verschiedenen Veranstalter.
Anmeldungen sind ausschließlich über die Veranstalter möglich.
 
Hier (420 KB) finden Sie sämtliche Flyer der Anbieter.

Wir hoffen auf eine rege Teilnahme.
 
Vielen Dank.
 
Ihre Gemeindeverwaltung


 

Die Ferienbroschüre des Landkreis Emmendingen 2024 ist da! Meldung vom 19. März 2024

Liebe Kinder & Jugendliche,
Liebe Eltern,
Liebe Anbieter/innen,
 
Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude und die nächsten Ferien stehen schon vor der Tür.
Die Ferienbroschüre 2024 ist fertig und steht ab sofort zum Download auf der Homepage der Kreisjugendarbeit zur Verfügung.

https://www.kreisjugendarbeit-landkreis-emmendingen.de/de/termine-ferien/ferienbroschuere

Ab Ende März liegt die Broschüre außerdem in Druckform im Landratsamt aus.
Bei Fragen zu den einzelnen Angeboten wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Veranstalter/innen.
 
Ich wünsche viel Spaß beim Stöbern und beim Planen Ihrer Ferien.
 
Freundliche Grüße,
 
Lisa Waldmann
 
Landratsamt Emmendingen
Amt für Familienbegleitende Hilfen
Fachbereich Kinder, Jugend und Bildung
Kreisjugendarbeit
 
Postanschrift:
Bahnhofstr. 2-4
79312 Emmendingen
 
Besucheranschrift:
Gartenstraße 30
79312 Emmendingen
 
Telefon:        + 49 7641 451-3202
Telefax:        + 49 7641 451-3221
E-Mail:          kreisjugendarbeit@landkreis-emmendingen.de
Internet:        http://www.landkreis-emmendingen.de

DB Regio informiert über baubedingte Fahrplanänderungen von Gründonnerstag, 28. März bis Karfreitag, 29. März 2024 Meldung vom 19. März 2024

Guten Tag,
 
die Bauarbeiten stehen kurz bevor. Die Einschränkungen beginnen Gründonnerstag, 28. März 2024 ab 17:00 Uhr und enden Karfreitag, 29. März 2024 mit Betriebsende.

Fahrplan Karlsruhe - Basel 28.03. - 29.03.2024 (253 KB)
Aushand Freiburg - Basel 28.03. - 29.03.2024 (409 KB)
Montasvorschau März (455 KB)

Bitte beachten Sie, dass es im Anschluss an die Hauptsperrung ab 30.3. bei einzelnen Zügen zu Fahrplanänderungen, Teilausfällen und Ersatzverkehr mit Bussen in unterschiedlichen Abschnitten kommt.

Die Fahrzeiten der Züge und Ersatzbusse sind in der Reiseauskunft auf bahn.de sowie im DB Navigator eingearbeitet. Hier erhalten Sie über die Auswahl des jeweiligen Bahnhofs wichtige Informationen für Ihre Reise. Die Lage der Ersatzhaltestellen können Sie sich über folgenden Link Karlsruhe – Basel bei Google Maps anzeigen lassen und direkt eine Navigation starten. Eine Übersicht aller Ersatzhaltestellen der DB Regio Baden-Württemberg finden Sie auf unserer Seite Regio Baden-Württemberg. Ich bitte Sie, die Information in Ihrem Hause zu verteilen und – wenn möglich - in Ihren Online-Portalen und/oder Print-Medien zu veröffentlichen.  

Tagesaktuelle Informationen zu unseren Baustellen finden Sie im Internet unter: bauinfos.deutschebahn.com. (mit Newsletter über alle baubedingten Fahrplanänderungen im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr der Deutschen Bahn).


Ihre DB Regio AG Baden-Württemberg

Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 28.03.2024 Meldung vom 18. März 2024

Am Donnerstag, 28.03.2024 beginnt um 18:00 Uhr im Bürgersaal des
Rathauses Waldkirch, Marktplatz 1-5, eine öffentliche Sitzung des
Gemeinsamen Ausschusses.

Hierzu gibt es folgende Tagesordnung (13 KB).

Verkehrssicherungspflicht Meldung vom 14. März 2024

Lichtraumprofil über den Straßen einhalten

Sind Ihre Hecken, Büsche, Bäume und Sträucher so zurückgeschnitten, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen?

Nach § 28 Absatz 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg sind Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Pflanzenteile in den Straßenraum einschließlich der Gehwege hineinragen.

Beim Zurückschneiden der Pflanzen ist zu beachten, dass folgende „Mindestlichträume“ freizuhalten sind:

• Bei Straßen eine Höhe von mindestens 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
• zwischen Straßenrand und Anpflanzungen von 0,5 m
• bei Rad- und Gehwegen eine Höhe von mindestens 2,50 m
• An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sind sämtliche Anpflanzungen so niederzuhalten (höchstens 0,8 m Höhe), dass jederzeit eine ausreichende Übersicht für den Kraftfahrer gegeben ist
• Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden.

Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig, rechtzeitig und ohne Sichtbehinderung wahrgenommen werden können.

Sollten Ihre Anpflanzungen in das Lichtraumprofil hineinragen, so bitten wir Sie, diese umgehend zurückzuschneiden.

Bäume und Hecken, die auf Gehwege und Straßen ragen, müssen zurückgeschnitten werden. Auch der „Luftraum“ muss freibleiben. Über Fahrbahnen müssen 4,50 Meter Platz sein, über Geh- und Radwegen 2,50 Meter.

Ihre Gemeindeverwaltung

Zeitweilige Sperrung der Wege im Bereich Rohrhardsberg aus Artenschutzgründen Meldung vom 07. März 2024

Zum Schutz der Auerhühner und weiterer seltener Tierarten werden im Bereich Rohrhardsberg im Zeitraum vom 08.04.2024 bis 30.04.2024 einige Wegstrecken gesperrt, um Störungen zu reduzieren. Insbesondere wird der direkte Zugang vom Sauermattenparkplatz und Sendemast zur Spechttanne in dieser Zeit nicht möglich sein. Die Umleitung der gesperrten Wege wird entsprechend vor Ort ausgeschildert. Der Winter und Frühling sind immer eine sehr sensible Zeit für unsere einheimischen Tierarten. Durch das geringe Nahrungsangebot und die außergewöhnlich vielen Waldbesuchenden während des Winters sind die Energiereserven der Tiere aufgebraucht, zusätzlich steht bei vielen Vogelarten die Paarungs– und Brutzeit an.
Im Rohrhardsbergbereich gibt es eines der letzten Vorkommen von Auerhühnern in Baden-Württemberg. Diese reagieren besonders empfindlich auf Störungen, insbesondere während der Paarungszeit, dem sogenannten Balzbetrieb im zeitigen Frühjahr. Gerade im Bereich der Sperrung ist ein wichtiger Rückzugsraum für diese Tiere.
Die gesperrte Waldfläche am Rohrhardsberg, in denen diese Tiere vorkommen, gehören dem Land Baden-Württemberg. ForstBW als Verantwortlicher für diese Flächen hat sich entschlossen, die Bereich kurzeitig zu beruhigen. Die Sperrung wurde mit der unteren Forstbehörde des Landkreises Schwarzwald-Baar abgestimmt.
Bitte helfen Sie mit beim Schutz des seltenen Auerwildes!
Die Sperrungen und Umleitungen sind entsprechend ausgeschildert. Die Sperrungen gelten sowohl tagsüber als auch nachts. Durch ein vorbildliches Verhalten gerade der einheimischen Erholungssuchenden und Sportler können wir ein gutes Beispiel geben für eine naturverträgliche Freizeitnutzung in unseren Wäldern und den tierischen Waldbewohnern eine Verschnaufpause verschaffen vom starken Erholungsdruck des Winters.
Die Sperrungen werden Ende April wieder aufgehoben.
Auch in nicht gesperrten Wäldern sollte man im Winter und Frühjahr auf den Wegen bleiben und nicht querfeldein laufen. Bestehende Loipen und ausgewiesene Schneeschuhtouren verlaufen in der Regel in unkritischen Bereichen.

Karte Wegsperrung Rohardsberg31 (5,8 MB)

Bild Auerhahn (289 KB)

Auslage der Haushaltssatzung der Gemeinde Gutach im Breisgau für das Haushaltsjahr 2024 Meldung vom 05. März 2024

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Gutach im Breisgau am 30. Januar 2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit (34 KB) öffentlich bekannt gemacht. Die in der Gemeinderatsitzung am 30.01.2024 beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 Gemeindeordnung der Rechtsaufsichtsbehörde am 15.02.2024 vorgelegt. Die Haushaltssatzung wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde – Landratsamt Emmendingen - am 01.03.2024 genehmigt.Der Haushaltsplan/-satzung liegt zur Einsichtnahme vom 03.03.2024 bis einschließlich 14.03.2024 im Rathaus Gutach im Breisgau, Dorfstraße 33, Zimmer 16 (Rechnungsamt) zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeinde Gutach im Breisgau öffentlich aus. 

 
Gutach im Breisgau, 01. März 2024   

Sebastian Rötzer, Bürgermeister
Hier finden Sie den Haushaltsplan (4,6 MB) 2024.       

Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung Meldung vom 05. März 2024

Zu Beginn thematisierten Bürger in der Frageviertelstunde Pflegearbeiten an Bachläufen in der Gemeinde durch den Bauhof.
Dann gab Bürgermeister Sebastian Rötzer bekannt, dass die Gemeinde aufgrund von Hinweisen aus der Siegelauer Bevölkerung in Kontakt mit der Unteren Verkehrsbehörde in Waldkirch sowie der Polizei ist. Hintergrund ist ein zunehmender Schwerlastverkehr auf zu engen Straßen in Oberspitzenbach und in Siegelau. Die in der Regel auswärtigen LKW-Fahrer versuchen, mautfreie Strecken zu nutzen und bleiben dann mit ihren Sattelzügen in zu engen Kurven hängen und/oder beschädigen Häuser am Straßenrand. Ziel der Gemeinde ist, eine entsprechende Beschilderung zu erreichen, um die Fahrer der LKW frühzeitig auf die ungeeignete Route aufmerksam zu machen bzw. diese Wegstrecken für große LKW einzuschränken. Dazu bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Unteren Verkehrsbehörden.
 
Sodann fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, den Bebauungsplan Löwenacker aufzuheben. Der Bebauungsplan stammt aus den 70er Jahren, ist nicht mehr zeitgemäß und wurde zwischenzeitlich bereits 8 mal geändert. Das Gebiet ist nahezu komplett aufgesiedelt. Um die Möglichkeiten für Wohnungsbau zu erweitern und bei bestehenden Gebäuden mehr Freiheiten für Um- und Anbauten zu schaffen, entschloss sich der Rat, den Bebauungsplan nicht nochmals zu ändern oder gar neu zu fassen, sondern aufzuheben. Das bedeutet nicht, dass nach Ablauf des Verfahrens (Dauer: ca. halbes Jahr) völlige Freiheit herrscht. Veränderungen an bestehenden Gebäuden und Neubauten müssen sich in die Umgebungsbebauung einfügen, auch Abstände zu Nachbarn etc. sind weiterhin zu wahren. Trotzdem schafft die Aufhebung des Bebauungsplans mehr Möglichkeiten zu Wohnraumerweiterungen. Damit wirken wir u. a. dem „Flächenfraß“ durch Neubauten entgegen.
 
Im Anschluss daran vergab der Gemeinderat einstimmig Arbeiten zur Felsabsturz- und Hangsicherung an der Landstraße in Gutach, Höhe Bushaltestelle Gutach Brücke.
 
Der Gemeinderat beschloss ferner, an der Bündelausschreibung des Gemeindetags für die Erdgaslieferung teilzunehmen. Durch die Teilnahme an der Bündelausschreibung erspart sich die Gemeinde viel Bürokratie und ein eigenes, aufwändiges Ausschreibungsverfahren.
 
Nach der wiederum einstimmigen Zustimmung zu einer Ratenzahlung und der Zustimmung zur Annahme von Spenden und Zuwendungen an die Gemeinde endete die öffentliche Sitzung. Eine nicht-öffentliche Sitzung schloss sich an.
Die Gemeinde bedankt sich an dieser Stelle bei den Spendern und Spenderinnen für die Unterstützung. Spenden in Form von Geld oder Sachspenden gingen u. a. für die Schatzkiste, die Freiwillige Feuerwehr, die Flüchtlingsarbeit oder die Grundschule Zweitälerland ein. Oftmals geht es nicht um hohe Beträge oder Werte. Trotzdem ist diese Spendenbereitschaft Ausdruck einer lebendigen Gemeinschaft in unserer Gemeinde. In diesem Sinne nochmals „vergelt’s Gott“.

Ihre Gemeindeverwaltung

Informationen der Deutschen Bahn AG über Bauarbeiten auf der Rheintalbahn - Zugausfälle und Ersatzverkehr im Monat März 2024 Meldung vom 05. März 2024

Guten Tag,
hiermit möchte ich Sie über die Bauarbeiten auf der Rheintalbahn im Monat März 2024 informieren. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Bauarbeiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Plakat. (455 KB)

Beachten Sie die vom Zugverkehr abweichenden Fahrzeiten der Busse. Die Fahrpläne sind in der Reiseauskunft auf bahn.de eingearbeitet. Weitere tagesaktuelle Informationen zu unseren Baustellen finden Sie im Internet unter bauinfos.deutschebahn.com (mit baubedingten Fahrplanänderungen per E-Mail als Newsletter) sowie speziell für die Rheintalbahn unter bauinfos.deutschebah.com/kbs/702.

Ihre DB Regio AG Baden-Württemberg

Verkehrssicherungspflicht Meldung vom 04. März 2024

Lichtraumprofil über den Straßen einhalten

Sind Ihre Hecken, Büsche, Bäume und Sträucher so zurückgeschnitten, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen?
Nach § 28 Absatz 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg sind Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Pflanzenteile in den Straßenraum einschließlich der Gehwege hineinragen.
Beim Zurückschneiden der Pflanzen ist zu beachten, dass folgende „Mindestlichträume“ freizuhalten sind:
• Bei Straßen eine Höhe von mindestens 4,50 m über der gesamten Fahrbahn
• zwischen Straßenrand und Anpflanzungen von 0,5 m
• bei Rad- und Gehwegen eine Höhe von mindestens 2,50 m
• An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sind sämtliche Anpflanzungen so niederzuhalten (höchstens 0,8 m Höhe), dass jederzeit eine ausreichende     Übersicht für den Kraftfahrer gegeben ist
• Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden.
Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig, rechtzeitig und ohne Sichtbehinderung wahrgenommen werden können.
Sollten Ihre Anpflanzungen in das Lichtraumprofil hineinragen, so bitten wir Sie, diese umgehend zurückzuschneiden.
 
Bäume und Hecken, die auf Gehwege und Straßen ragen, müssen zurückgeschnitten werden. Auch der „Luftraum“ muss freibleiben. Über Fahrbahnen müssen 4,50 Meter Platz sein, über Geh- und Radwegen 2,50 Meter. Um Beachtung und Einhaltung wird gebeten.
Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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