Sie sind hier: Startseite / Bürgerservice / Leistungen
Leistungen

Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen

Sie möchten in Deutschland als niedergelassene Rechtsanwältin oder niedergelassener Rechtsanwalt arbeiten und waren bisher anwaltlich in einem der folgenden Staaten tätig?

  • in einem Staat der Europäischen Union (EU),
  • in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
  • in der Schweiz

In Deutschland dürfen Sie nur unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates arbeiten, wenn die zuständige deutsche Rechtsanwaltskammer Sie aufnimmt.

Die Bezeichnung „europäischer Rechtsanwalt“ darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden. Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Herkunftsstaates als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt eingetragen sind. Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer wird widerrufen, wenn Ihnen in Ihrem Herkunftsland die Berechtigung, als Rechtsanwalt zu arbeiten, dauerhaft entzogen wird oder Sie aus sonstigen Gründen den Status der europäischen Rechtsanwältin oder des europäischen Rechtsanwalts verlieren.

Zuständige Stelle

die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk Sie Ihre Kanzlei einrichten möchten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  • Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz
  • Berufszugehörigkeit im Herkunftsstaat
    Das bedeutet, Sie müssen bei der zuständigen Stelle Ihres Herkunftsstaates als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt eingetragen sein.
  • Berufshaftpflichtversicherung

Verfahrensablauf

Die Aufnahme müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Hinweis: Den Antrag und die erforderlichen Unterlagen müssen Sie in deutscher Sprache einreichen.

Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung vor, vereidigt Sie die Rechtsanwaltskammer als Mitglied. Die Aufnahme gilt unbefristet.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf mit Foto
  • amtlich beglaubigter Nachweis über die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz (amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses)
  • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über Ihre Berufszugehörigkeit (nicht älter als drei Monate)
  • Bescheinigung, dass keine schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen, Straftaten oder sonstige Umstände gegen Sie vorliegen, die Ihre Eignung für den Beruf des Anwalts in Frage stellen.
  • Führungszeugnis des Heimatlandes
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (entweder über eine im Inland geschlossene Versicherung oder eine gleichwertige Versicherung im Herkunftsstaat
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel:
    • Nachweis über akademische Grade (Abschrift)
    • Unterlagen zur Kanzleitätigkeit
    • Kanzleibestätigung
    • Vereinbarkeit der Berufsausübung mit einem ausgeübten Nebenberuf

Achtung: Sie müssen alle Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen. Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie als beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer vorgenommen haben.

Kosten

  • im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart: EUR 150,00
  • im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Tübingen: EUR 205,00
  • im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe: EUR 300,00
  • im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg: EUR 210,00

Bearbeitungsdauer

vier bis sechs Wochen

Hinweise

Zulassung zur deutschen Rechtsanwaltschaft

Zur deutschen Rechtsanwaltschaft können Sie zugelassen werden, wenn Sie als niedergelassene europäische Rechtsanwältin oder niedergelassener europäischer Rechtsanwalt mindestens drei Jahre effektiv und regelmäßig auf dem Gebiet des deutschen Rechts einschließlich des Gemeinschaftsrechts tätig waren.

Die genauen Voraussetzungen finden Sie in § 11 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

  • § 3 EuRAG (Antrag)
  • § 4 EuRAG (Verfahren)
  • § 5 EuRAG (Berufsbezeichnung)
  • § 11 EuRAG (Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit)

§ 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (Berufshaftpflichtversicherung) (BRAO)

Freigabevermerk

21.12.2023 Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
E-Mail schreiben