Virtueller Rundgang "Walderlebnispfad"

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Waldbesitzer - Der Wald dient vielen Herren

Baden-Württemberg ist ein waldreiches Land. Der Schwarzwald trägt erheblich dazu bei.
Doch wem gehört der Wald?

     in Baden-Württemberg


In Bleibach / Gutach / Siegelau besitzen viele alte Bauernfamilien Wald am Hörlenberg. Auch der Gemeinde gehört mit -160 Hektar ein großer Teil.
Früher wurde genau an dieser Stelle Weinbau betrieben. Allerdings wurden Reben 1897 bis 1900 wieder herrausgerissen. Alte Stützmauern zeugen von dieser Zeit. Nach dem Weinbau wurde entweder aufgeforstet oder zuerst noch Feldbau betrieben. So entstanden nach und nach Waldbesitzer mit beispielsweise stolzen 900m² Wald, das sind 20m x 45m. Jeder Baum, der gefällt wird, fällt auf das Grundstück des Nachbarn.

Achten Sie beim Weitergehen darauf, wie oft die Waldbesitzer hier wechseln.
Jedes P steht für Privatwaldbesitz. Das G weist auf den Gemeindewald hin.


Hintergrundwissen:

Der Waldbesitzer kann allerdings nicht mit dem Wald tun und lassen was er will. Das Landeswaldgesetz verlangt - auch im Wald müssen Spielregeln beachtet werden:
Er darf keine zu großen Kahlschläge machen. Außerdem muß er diese innerhalb von drei Jahren wieder aufforsten. Waldbesucher kann er aus seinem Wald nur im Falle von gefährlichen Arbeiten, wie Holzernte, aussperren.



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