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Ausländische Berufsabschlüsse für HWK-Berufe - anerkennen lassen

Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen handwerklichen Beruf und suchen in Baden-Württemberg Arbeit? Oder möchten Sie sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen? Sie haben einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss. Neben Ihren Ausbildungsnachweisen können dabei auch Ihre im In- oder Ausland erworbenen Berufserfahrungen und sonstigen Befähigungsnachweise berücksichtigt werden.

Tipp: Wenden Sie sich zuerst an eine Erstberatungsstelle. Die Erstberatung hilft, die richtige Anerkennungsstelle für den jeweiligen Berufsabschluss zu finden und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Die Handwerkskammern bieten Ihnen auf ihren Internetseiten Informationen und Faltblätter über das Anerkennungsverfahren bei den Handwerkskammern.

Zuständige Stelle

die Handwerkskammern in Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben im Ausland einen Berufsabschluss erworben.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beraten. Im Anschluss an die Beratung können Sie dort den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.

Die zuständige Stelle prüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihren Berufsqualifikationen und dem deutschen Abschluss bestehen.

Hinweis: : Können Sie Ihre Unterlagen und Dokumente aus dem Ausland nicht oder nicht vollständig beschaffen, kann die zuständige Stelle Ihnen eine Qualifikationsanalyse zur Feststellung Ihrer beruflichen Kompetenzen(z.B. Fachgespräch, Arbeitsprobe) anbieten.

Wenn die zuständige Stelle keine wesentlichen Unterschiede feststellt, erhalten Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Ein deutsches Prüfungszertifikat erhalten Sie nicht.

Stellt die zuständige Stelle wesentliche Unterschiede fest, stellt sie Ihre vorhandenen Berufsqualifikationen dar und beschreibt, welche wesentlichen Unterschiede zu einem deutschen Abschluss bestehen. Fragen Sie bei einer teilweisen Gleichwertigkeit nach Anpassungsqualifizierungen bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Möchten Sie sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen, bekommen aber keine volle Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses? Dann fragen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer nach alternativen Möglichkeiten.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen für die Antragstellung zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Bringen Sie die folgende Unterlagen zur Beratung mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausbildungsnachweise (Zeugnisse, Abschlussdokumente) aus Ihrem Herkunftsland
  • Auflistung ihrer beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen (tabellarischer Lebenslauf) in deutscher Sprache

Hinweis: Die fremdsprachigen Unterlagen müssen Sie in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Die Übersetzungen müssen im In- oder Ausland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzern oder Übersetzerinnen erstellen.

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Aufwand im Einzelfall. Sie müssen sie tragen, soweit diese nicht durch andere Stellen übernommen werden.

Tipp: Über die zu erwartenden Kosten klären die Handwerkskammern Sie auf.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle muss das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren innerhalb von drei Monaten abschließen. Bei nicht vollständigen Unterlagen kann das Verfahren länger dauern, weil z.B. die zuständige Stelle eine Qualifikationsanalyse durchführen muss.

Hinweise

Können Sie Ihre Unterlagen und Dokumente aus dem Ausland nicht oder nicht vollständig beschaffen, kann die zuständige Stelle Ihnen eine Qualifikationsanalyse zur Feststellung Ihrer beruflichen Kompetenzen(z.B. Fachgespräch, Arbeitsprobe) anbieten.

Möchten Sie sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen, bekommen aber keine volle Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses? Dann fragen Sie bei der zuständigen Handwerkskammer nach alternativen Möglichkeiten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag e. V. für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern hat dessen ausführliche Fassung am 19.12.2022 freigegeben.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

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Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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