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Leistungen

Bombenfund oder andere Kampfmittel melden

Wie verhalten Sie sich richtig?

  • Lassen Sie die Kampfmittel liegen. Berühren Sie sie nicht.
  • Halten Sie Abstand.
  • Markieren und sichern Sie die Fundstelle.
  • Vermeiden Sie Erschütterungen.
  • Warnen Sie näherkommende Personen rechtzeitig.
  • Wählen Sie die 110 oder informieren Sie sofort die Polizei.
  • Leisten Sie deren Anweisungen Folge.
  • Warten Sie auf die Polizei und weisen Sie die Einsatzkräfte ein.
  • Haben Sie Kampfmittel versehentlich aufgehoben?
    Dann legen Sie diese vorsichtig ab. Werfen Sie diese niemals.

Kampfmittel sind

  • alle zur Kriegsführung bestimmte Munition, vor allem Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel
  • oft nicht zu erkennen, verrostet oder ähneln handelsüblichen Gebrauchsgegenständen
  • nahezu unbegrenzt lagerfähig. Sie können über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.

Achtung: Wenn Sie den Fund nicht melden, machen Sie sich strafbar und setzen andere Personen einer hohen Gefahr aus.

Nach wie vor werden Kampfmittel der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und deren Kriegsgegner aus den Weltkriegen gefunden.
Dies ist vor allem bei Bodeneingriffen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, aber auch bei Aktivitäten in der Natur möglich.
Ebenso ist es möglich, dass Sie auf eine scharfe Brief-, Koffer- oder Autobombe extremistischer beziehungsweise terroristischer Gruppen stoßen.

Zuständige Stelle

  • die nächstgelegene Polizeidienststelle
  • der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart oder
  • Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) als Ortspolizeibehörde

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Rufen Sie sofort die 110 an oder wenden Sie sich an die Polizei.

Teilen Sie mit:

  • Was haben Sie gefunden?
  • Wo ist der genaue Fundort?
  • Wer ruft an?

Die Polizei koordiniert die Räumung und Entsorgung von Munitions- und Bombenfunden (Blindgänger).

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Für die Meldung fallen für Sie keine Kosten an.

Hinweise

Der Kampfmittelräumdienst Baden-Württemberg sucht, räumt und entschärft Kampfmittel.

Freigabevermerk

02.02.2024 Regierungspräsidium Stuttgart

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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