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Leistungen

Umschulung wegen Berufskrankheit beantragen

Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit, die Ihnen die Ausübung Ihres bisherigen Berufs unmöglich macht? Wenn Sie erwerbsfähig sind, finanziert die Unfallversicherung unter Umständen eine Umschulung in einen anderen Beruf.

Hinweis: Möglich sind auch andere Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, z.B. Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen. Das Ziel der Maßnahmen ist vorrangig die Wiedereingliederung in das Berufsleben.

Umschulungen finden meist in Berufsförderungswerken statt. Für die Dauer der Umschulung erhalten Sie ein Übergangsgeld. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie auch eine Rente erhalten.

Je nachdem, von welchem Beruf aus Sie sich in welchen umschulen lassen, kann die Umschulung unterschiedlich lange dauern.

Zuständige Stelle

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind

  • die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie
  • die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Hinweis: Ihre Ansprechperson für die berufliche Rehabilitation nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ist Ihre Reha-Managerin oder Ihr Reha-Manager. Das sind medizinisch und berufskundlich ausgebildete Mitarbeitende der Unfallversicherungsträger, die auch als Berufshelferin oder Berufshelfer bezeichnet werden. Sie versuchen die für jeden Einzelfall besten Rehabilitationsmaßnahmen zu finden und unterstützen Sie beim beruflichen Wiedereinstieg.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Ihre Krankheit wurde als Berufskrankheit festgestellt.
  • Durch die Krankheit drohen Sie erwerbsunfähig zu werden, falls Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an Ihre Reha-Managerin oder Ihren Reha-Manager bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Diese informieren Sie über das weitere Verfahren.

Sie können auch einschätzen,

  • wie groß Ihre Chancen auf eine Umschulung sind und
  • ob in Ihrem Fall andere Rehabilitationsmaßnahmen sinnvoller wären.

Die Reha-Managerinnen und Reha-Manager erarbeiten je nach Einzelfall einen Rehabilitationsplan. Bewilligt der Unfallversicherungsträger Ihre Umschulung, handeln sie die Einzelheiten mit den Berufsförderungswerken und anderen für eine Umschulung geeigneten Einrichtungen aus.

Fristen

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Erforderliche Unterlagen

Fragen Sie Ihren zuständigen Unfallversicherungträger, welche Dokumente Sie benötigen.

Kosten

keine

Die Kosten für die Kurse und für die Unterbringung in einem Berufsförderungswerk bekommen Sie ersetzt.

Hinweise

Weitere Hinweise finden Sie unter Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Freigabevermerk

19.06.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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