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Oberlandesgericht Karlsruhe

Beschreibung

Die Oberlandesgerichte sind auf Landesebene die höchsten Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Die Oberlandesgerichte sind auf Landesebene die höchsten Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also in Zivil- und Strafsachen.

Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.

In Baden-Württemberg gibt es ein Oberlandesgericht in Karlsruhe und eines in Stuttgart. Die Bezirke der Oberlandesgerichte sind untergliedert in Landgerichtsbezirke und diese wiederum in Amtsgerichtsbezirke. Die Oberlandesgerichte entscheiden in erster Linie über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der unteren Instanzen aus ihrem Bezirk.

Die Zuständigkeitsbereiche der Oberlandesgerichte sind in verschiedene Senate gegliedert:

  • Die Zivilsenate entscheiden hauptsächlich über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte.
  • Die Familiensenate sind zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen.
  • Die Strafsenate entscheiden insbesondere über Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte und gegen Rechtsmittelentscheidungen der Landgerichte sowie über Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte und über Haftprüfungen.
  • Die Bußgeldsenate entscheiden über Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Bußgeldsachen.

Eine besondere erstinstanzliche Zuständigkeit in Staatsschutzsachen, beispielsweise bei Landesverrat oder Straftaten mit terroristischem Hintergrund, ist bei einem Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart für das ganze Land konzentriert.

Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen der Oberlandesgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Neben den Aufgaben der Rechtsprechung sind den Oberlandesgerichten auch Aufgaben der Justizverwaltung übertragen, wie ein Teil der Personalverwaltung. Die Verwaltungsabteilungen nehmen dadurch in der Justizverwaltung die Stellung einer Mittelbehörde ein. Die Präsidenten der Oberlandesgerichte sind in Baden-Württemberg zudem zuständig für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen, beispielsweise bei einer Scheidung.



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Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

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Gemeinde Gutach im Breisgau
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