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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM)

Beschreibung

Die kontinuierliche Weiterentwicklung des baden-württembergischen Schulsystems ist die Hauptaufgabe des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. 

Über 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler besuchen die allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land. Mit einem differenzierten und zugleich präzise aufeinander abgestimmten Bildungsangebot wird den individuellen Fähigkeiten dieser Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen.

Das Ministerium übt gemeinsam mit den Regierungspräsidien und den unteren Schulaufsichtsbehörden die Aufsicht aus, definiert die Schulprofile, erstellt Bildungspläne, legt die Unterrichtsorganisation fest und gibt Leistungsstandards bei Schulabschlüssen und zentralen Prüfungen vor. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Ministerium auch für nichtstaatliche Schulen und Bildungseinrichtungen. Es organisiert oder koordiniert die Lehrerausbildung und -fortbildung, den Schulhausbau sowie Betreuungsangebote in Schulen außerhalb des Unterrichts.

Im Rahmen der ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums liegenden Jugendpolitik werden Schule und außerschulische Jugendarbeit zu einer sinnvollen Einheit verknüpft mit dem Ziel, die Jugend in die Entwicklung von Gesellschaft und Politik einzubeziehen und ihre Zukunftschancen zu wahren. Auch die Förderung des internationalen Schüler- und Jugendaustauschs und der Jugendkunst- und Musikschulen gehören in diesen Zusammenhang.

Das Kultusministerium ist außerdem zuständig für die Kindergärten, die allgemeine, berufliche, politische und kulturelle Weiterbildung von Erwachsenen sowie für die Beziehungen des Landes zu den christlichen Kirchen und zu anderen Glaubensgemeinschaften.

Nicht zuletzt steht der Sport auf der Aufgabenliste des Kultusministeriums. Neben dem Schulsport gehören dazu die Förderung des Leistungs- und des Breitensports in Zusammenarbeit mit Sportverbänden und -vereinen, die Kooperation von Schulen und Sportvereinen sowie die finanzielle Unterstützung beim Bau von Sportstätten.

Hausanschrift

Thouretstraße 6
70173 Stuttgart
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Anfahrtsbeschreibung

Ihr Weg zu uns:

  • Mit der S-Bahn S1-S6: Haltestelle Hauptbahnhof oder Stadtmitte
  • Stadtbahn U5-U7: Haltestelle Schlossplatz
  • Straßenbahn 15: Haltestelle Schlossplatz

Kontakt

Telefon 0711 279-0
Fax 0711 279-2810
Internet http://www.km-bw.de Adresse für OE

Zuständigkeit

Die Adressdaten werden vom Kultusministerium (Referat 16, Organisation, IT-Leitstelle, Innerer Dienst, Bürokommunikation) zur Verfügung gestellt. Änderungswünsche können Sie per E-Mail an das Service Center Schulverwaltung übermitteln.

Persönlicher Kontakt

Pressestelle
Presseanfragen
Telefon 0711 279-2520
Fax 0711 279-2550

Formulare und Onlinedienste

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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