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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (CVUA FR)

Beschreibung

Hinweis zur De-Mail:
Bitte verwenden Sie bei einer De-Mail in der Anrede den Dienststellennamen. Die eingehenden De-Mails werden über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz an unsere Dienststelle weitergeleitet.


Das CVUA erfüllt zum Schutz des Verbrauchers und der Tiere folgende Aufgaben:

  1. Untersuchung und Beurteilung von Lebensmitteln, einschl. Trinkwasser, Wein, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen, Arzneimitteln, Abfällen und Abwasser, Grund-, Brauch- sowie Oberflächenwasser bei Fischsterben;
  2. Untersuchung von Proben im Rahmen der amtlichen Untersuchungen nach dem (Geflügel-)Fleischhygienerecht;
  3.  Untersuchungen und Bewertungen zur Förderung der Gesundheit und Vermeidung von Leiden und Schäden bei Tieren, zur Ermittlung und Bekämpfung von Seuchen/Krankheiten der Tiere einschließlich der von Tieren auf Menschen und von Menschen auf Tiere übertragbare Krankheiten (Zoonosen) und bei tierschutzrechtlichen Fragestellungen;
  4. Entnahme von Proben in Einzelfällen als Beauftragte der zuständigen Behörden;
  5. Erstellung von Probenplänen und Betriebsbesichtigungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung;
  6. Vertretung von Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften;
  7. Ausbildung zum Lebensmittelchemiker, Laboranten und Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten sowie Weiterbildung von Tierärzten;
  8. Beratung von Einrichtungen des Landes in Fragen des Umweltschutzes, der Lebensmittel-, (Geflügel-)Fleischhygiene-, Tierarzneimittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung und des Tierschutzes;
  9. Beratung von Personen, die gewerblich Lebensmittel in Verkehr bringen, wenn die Beratung im öffentlichen Interesse erforderlich ist;
  10. Exportbescheinigungen, soweit sie nicht durch andere Einrichtungen ausgestellt werden müssen;
  11. Untersuchungen, zu deren Veranlassung der Inverkehrbringer von Lebensmitteln verpflichtet ist, soweit private Untersuchungseinrichtungen dazu nicht in der Lage sind oder aus besonderem Anlass;

Der Dienstbezirk eines CVUA erstreckt sich i.d.R. auf den jeweiligen Regierungsbezirk. Einige Aufgaben (Produktgruppen, spezielle Analytik) sind für mehrere Regierungsbezirke oder den gesamten Landesbereich wahrzunehmen. Im Regierungsbezirk Tübingen werden die unter Nr. 3 aufgeführten Aufgaben vom Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt (STUA) Aulendorf - Diagnostikzentrum wahrgenommen.

Die CVUAs stellen die Ergebnisse der Untersuchungen und Betriebskontrollen in Jahresberichten vor, die auf der jeweiligen CVUA-Homepage veröffentlicht werden.

Hausanschrift

Bissierstraße 5
79114 Freiburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Anfahrtsbeschreibung

Das CVUA Freiburg ist in zwei verschiedenen Dienstgebäuden in Freiburg untergebracht. Hier finden Sie detaillierte Anfahrtsbeschreibungen zu unseren Dienstgebäuden.

Kontakt

Telefon 0761 8855-0
Fax 0761 8855-100
De-Mail (Bitte Hinweis in der Beschreibung beachten) poststelle@mlr.bwl.de-mail.de

Zuständigkeit

Lebensmittelüberwachung, Umweltschutz, Diagnostik und Tiergesundheit im Regierungsbezirk Freiburg.

Formulare und Onlinedienste

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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