Sie sind hier: Startseite / Bürgerservice / Behördenwegweiser
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

302 Eingliederungshilfe

Beschreibung

Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht und dadurch in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben wesentlich eingeschränkt sind.

Die Eingliederungshilfe hat das Ziel

  • eine drohende Behinderung zu verhüten,
  • eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und
  • die Menschen mit Behinderung möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern

Die Leistungen der Eingliederungshilfe können sowohl Geld-als auch Sachleistungen oder persönliche Hilfen sein. Umfang oder Höhe der Leistungen richten sich nach den persönlichen (Art und Schwere der Behinderung) und wirtschaftlichen (teilweise einkommens- und vermögensabhängig) Verhältnissen der Menschen mit Behinderung.

Die Eingliederungshilfe ist nachrangig und wird nur gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Rehabilitationsträgern (Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Rententräger, Unfallversicherung) bestehen.

Leistungen der Eingliederungshilfe:

  • heilpädagogische Frühförderung von Kindern, die noch nicht eingeschult sind
  • Integrationsmaßnahmen in Kindergärten und Schulen
  • Hilfen für eine angemessene Schulbildung und Berufsausbildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Werkstatt für Menschen mit Behinderung)
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Förder- und Betreuungsgruppen,Tagesstätten)
  • Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten (Wohnheimen für behinderte Menschen, ambulant betreutem Wohnen, betreutem Wohnen in Familien)
  • Zuschüsse zu behindertengerechten Umbau von Wohnungen und Kraftfahrzeugen
  • Hilfsmittelversorgung

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Persönlicher Kontakt

Frau Katja Ravat

Fachbereichsleiterin Eingliederungshilfe

Telefon 07641 451-3040
Fax 07641 451-1999
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Frau J. Allgeier
Telefon 07641 4513050
Fax 07641 4511999
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Aufgaben

Eingliederungshilfe für Erwachsene

Frau B. Ambs
Telefon 07641 4513043
Fax 07641 4511999
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Aufgaben

Eingliederungshilfe für Erwachsene

Frau M. Cosma
Telefon 07641 451-3044
Fax 07641 451-1999
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Aufgaben

Eingliederungshilfe für Erwachsene

Frau R. Holtfoth
Telefon 07641 451-3047
Fax 07641 4511999
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Aufgaben

Eingliederungshilfe für Erwachsene

Frau I. Hunder
Telefon 07641 451-3045
Fax 07641 451-1999
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Aufgaben

Eingliederungshilfe für Erwachsene, Teilhabeplanung

Frau S. Moser
Telefon 07641 451-3041
Fax 07641 451-1999
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Aufgaben

Eingliederungshilfe für Erwachsene

Frau M. Müller
Telefon 07641 4513054
Fax 07641 4511999
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Aufgaben

Eingliederungshilfe für Erwachsene

Frau A. Scholz
Telefon 07641 451-3058
Fax 07641 451-1999
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4
Aufgaben

Eingliederungshilfe für Erwachsene

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
E-Mail schreiben