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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Notarkammer Baden-Württemberg

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Beschreibung

Die Notarkammer Baden-Württemberg vertritt die in ihr zusammengeschlossenen Notarinnen und Notare aus Baden-Württemberg. Sie hat über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder zu wachen, die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die Pflege des Notariatsrechts zu fördern und für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Notarinnen und Notare sowie der Notarassessorinnen und Notarassessoren zu sorgen.

Der Notarkammer Baden-Württemberg obliegt es zudem, in Richtlinien die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Notarinnen und Notare im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und auf deren Grundlage erlassenen Verordnungen durch Satzung näher zu bestimmen.

Bei der Notarkammer Baden-Württemberg handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Rechtsaufsicht führt das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.

Mitglieder
Mitglieder der Notarkammer Baden-Württemberg sind:

  • Notarinnen und Notare im Hauptberuf
    (zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notarinnen und Notare)
  • Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare
    (Notarinnen und Notare zu gleichzeitiger Amtsausübung neben dem Beruf der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts)

Notarsuche
Notarinnen und Notare sind insbesondere für die Beurkundung von Rechtsgeschäften in den Bereichen Immobilien, Ehe und Familie, Erbe und Schenkung, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für die Beglaubigung von Unterschriften zuständig.

Sie können frei wählen, an welche Notarin oder an welchen Notar Sie sich wegen einer Beurkundung oder der Beglaubigung einer Unterschrift wenden. Hierfür können Sie die Notarsuche der Bundesnotarkammer verwenden.

Eine Empfehlung einzelner Notarinnen oder Notare durch die Notarkammer Baden-Württemberg ist nicht möglich.

Beschwerden
Die Notarkammer Baden-Württemberg ist im Rahmen ihrer Aufgaben auch für die Entgegennahme von Beschwerden gegen Notarinnen und Notare zuständig. Dabei prüft die Notarkammer Baden-Württemberg in einem internen Beschwerdeverfahren, ob die Notarin oder der Notar gegen Berufs- und Standesrecht verstoßen hat.

Die Dienstaufsicht über die Notarinnen und Notare in Baden-Württemberg wird durch die zuständigen Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ausgeübt.

Hinweis: Eine Rechtsberatung durch die Notarkammer Baden-Württemberg ist nicht möglich.

Gutachten zu der Frage des Bestehens oder Nichtbestehens von Schadenersatzansprüchen gegen eine Notarin oder einen Notar darf die Notarkammer Baden-Württemberg nicht erstatten. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen steht der ordentliche Rechtsweg offen.

Für Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von notariellen Kostenrechnungen ist allein das Landgericht zuständig, in dessen Bezirk die Notarin oder der Notar seinen Amtssitz hat. Dort können Sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 GNotKG stellen. Von Seiten der Notarkammer Baden-Württemberg kommt in geeigneten Fällen allenfalls eine rechtlich unverbindliche Überprüfung der Kostenrechnung und Vermittlung mit der Notarin oder dem Notar in Betracht.

Hinweis: Beschwerden bei der Notarkammer im Hinblick auf notarielle Kostenrechnungen haben keine aufschiebende Wirkung und damit insbesondere keine Auswirkung auf die Wirksamkeit, Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der Kostenrechnung.

Hausanschrift

Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 3058770
Fax 0711 30587769
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach Die Notarkammer Baden-Württemberg ist für Teilnehmer des elektronischen Rechtsverkehrs (EGVP, beA, beN, beBPo, eBO) über ihr im EGVP-Verzeichnisdienst eingetragenes Postfach erreichbar.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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