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Externe Organisationseinheit

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

MLR

Beschreibung

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz  ist als oberste Landesbehörde in Baden-Württemberg zuständig für:

  • den ländlichen Raum
  • die Landwirtschaft
  • die Flurneuordnung
  • den Wald
  • den Tierschutz
  • die Ernährung
  • den Verbraucherschutz
  • die Lebensmittelüberwachung
  • das Veterinärwesen.

Der Ländliche Raum umfasst in Baden-Württemberg rund 70 Prozent der Fläche. Förderinstrumente wie das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) tragen dazu bei, in Dörfern und Gemeinden des Ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.

Die Landwirtschaft prägt unsere Kulturlandschaft und garantiert die Ernährungssicherung. Sie produziert hochwertige Lebensmittel und nachwachsende Rohstoffe und spielt eine wichtige Rolle für den Ressourcenschutz, die Pflege unserer Kulturlandschaft sowie den Klimaschutz. Wir unterstützen unsere landwirtschaftlichen Betriebe bei der Umsetzung der EU-Klimaziele, wie zum Beispiel bei der Weiterentwicklung des Pflanzenschutzes und der Resistenzzüchtung.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben Anspruch auf sichere Lebensmittel und Produkte und darauf, auf Augenhöhe mit Unternehmen am Marktgeschehen teilzuhaben. Das MLR arbeitet im Verbraucherschutz täglich mit dem Ziel, die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, sie vor Täuschung zu bewahren und ihre Rechte zu stärken. Nach dem Motto „Wir machen die Verbraucher stark“ stellt das MLR Informationen für den täglichen Konsum bereit.

Gutes Essen und Trinken sind zentrale Faktoren für eine hohe Lebensqualität und viel mehr als nur leckere Sattmacher. Was wir essen und trinken, trägt entscheidend zu unserer Gesundheit und Leistungsfähigkeit bei. Gleichzeitig ist es Ausdruck unseres Lebensgefühls und hat ökologische, ökonomische und soziale Auswirkungen. Der baden-württembergischen Landesregierung sind eine ausgewogene Ernährung aller Altersgruppen und der bewusste Umgang mit Lebensmitteln daher ein wichtiges Anliegen.

Die Flurneuordnung ist ein Bodenordnungsverfahren zur ganzheitlichen und nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume. Ihr Ziel ist die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und die Schönheit und den Erholungswert der Landschaft und die ökologische Vielfalt zu erhalten und weiterzuentwickeln. Diese Ziele werden in besonderem Maße sozialverträglich und bürgernah umgesetzt.

Die Abteilung Wald, Nachhaltigkeit und Biobasierte Wirtschaft ist gleichzeitig oberste Forstbehörde der Landesforstverwaltung BW und für Grundsatzfragen rund um Wald und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg zuständig. Das umfasst den Schutz und Erhalt des Waldes ebenso wie eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Basierend auf dem neuesten Stand der Wissenschaft werden Waldmanagementkonzepte für klimatolerante und zukunftsfähige Wälder entwickelt.

Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gehören insbesondere:

  • die staatlichen Lehr-, Forschungs- und Versuchsanstalten
  • das Haupt- und Landgestüt Marbach
  • die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter
  • das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
  • die Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg (ForstBW)

Hausanschrift

Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Kernerplatz 10
70029 Stuttgart

Parkplatz

Gebührenpflichtige Tiefgaragen in der näheren Umgebung: Hotel Le Meridien, Haus der Geschichte, Neckartorzentrum und Staatsgalerie.

Anfahrtsbeschreibung

Zum Kernerplatz 10 sind es vom Hauptbahnhof aus zehn Minuten zu Fuß durch den Schlossgarten. Mit dem Fahrrad erreichen Sie uns vom Hauptbahnhof aus über den Schloßgarten und die Landhausstraße in circa fünf Minuten. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das MLR gut erreichbar: Sie können mit den Stadtbahn-Linien U1, U2, U4, U9, U14 und Bus 42 bis zur Haltestelle Staatsgalerie fahren.

Persönlicher Kontakt

Frau Johanna Frey
Telefon 0711 126-2909
Fax 0711 126-2255
Gebäude Kernerplatz 10
Raum L 731

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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